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In den neuesten Bedingungen der meisten Versicherer ist "grob fahrlässig" jetzt versichert a:):760:
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Hallo Jungs,
grobe Fahrlässigkeit mag ausgeschlossen sein, aber wenn man Ketten auf einen Reifen zieht für den die Kettennutzung explizit ausgeschlossen ist, so kann man sich im Zweifelsfall mit einer Versicherung auch gern mal über Vorsatz unterhalten. Ich halte Hinweise die vermuten das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist für zumindest fahrlässig. Derartiges im Streitfall vor Gerichten auszufechten muss mna sich auch leisten können und grundsätzlich darf ich mal davon ausgehen das Versicherungen den längeren Atem haben. Grüße kleiner_luis |
Auf der Kettenverpackung steht drauf:
"Für Reifengröße 225/55R17" und damit ist die Sache erledigt. In den Kfz-Papieren steht ebenfalls nichts. Nicht mal 205er Reifen überhaupt sind beim 3,0 eingetragen. |
Na dann ist ja gut.
Frage ich mich nur warum du dich so künstlich aufregst??:58: Grüße kleiner_luis |
Aufregung sieht bei mir anders aus :802: . Ein ehemaliges Clubmitglied mit Migrationshintergrund kennt das .box.
Rauchen am Steuer und Zigarette fällt 'runter, umdrehen nach dem Kind auf dem Rücksitz, Handy am Ohr etc. sind fahrlässig oder grob fahrlässig. Rote Ampel auch klar. Aber Schneekettenempfehlung des Autoherstellers als Problem und gar eines mit Versicherungskonflikten hinterher habe ich halt noch nie gehört (und ich höre wirklich eine Menge). |
Hmm, hatte hier im Forum bisher immer den Eindruck das man sich nicht über die Anzahl der Vertriebenen definiert. Aber man lernt ja nie aus.
Was die Sache mit den Schneekatten betrifft, so muss das ja, nur weil du noch nichts davon gehört hast, muss das ja nicht automatisch bedeuten das es da nicht doch ein Problem geben könnte. Unter Umständen leigt es auch daran, das in der Gegen, aus der du stammst, im Winter nicht so häufig vorkommt das man selbst, oder auch andere, von denen man etwas hören könnte, Schneeketten aufzieht. Bei uns hier kommt das schon hin und wieder mal vor. Und ausserdem habe ich nicht unbedingt Lust mich mit einer Versicherung in meiner knapp bemessenen Freizeit zu streiten:rtfm:. Aber da frönt ja jeder so seinen eigenen Hobby. kleiner_luis |
- die Gegend, wo ich wohne, hat nicht unbedingt zu tun mit der Gegend, wo ich Schneeketten aufziehe :urlaub:
Und ich ziehe welche auf und ja, auf 225/60-16. Die Zahl der *Vertriebenen* liegt übrigens bei genau 1 |
Für die Verwendung von Schneekette ist weder die Reifenbreite noch der Durchmesser der Felge entscheidend - es gibt auch für Lkws Schneeketten. Einzig die Freigängigkeit der Kombination zu Karosserie und Fahrwerksteilen unter allen Fahrbedingungen muß gegeben sein und da gibt es wohl die meisten Probleme.
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Nur warum muss dann der Felgenhersteller ein Gutachten anfertigen lassen??? So wie ihr das gerade darstellt, wäre es völlig egal, wenn da steht "nicht zulässig".
Das passt für mich nicht zusammen. Auch mein Reifenhändler hat mich nochmals darauf hingewiesen, dass ein Gutachten für die Felge und die Einhaltung der ganzen Fußnoten dort zwingend Voraussetzung für ein zugelassenes Fahrzeug sind. Und er hätte mit ganz klar lieber 17" Schlappen verkauft :) Und "nicht geprüft" heißt nach meinem Verständnis genau "nicht geprüft". Du darfst es erst mal nicht, kannst aber in einer selber zu zahlenden Einzelabnahme klären lassen, ob Du es vielleicht doch darfst. Alex. |
Zitat:
da muss ich Dir widersprechen. Ich kenne keine Sachversicherung, in der für den Schadensfall kein (beidseitiges) außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart ist. Alex. |
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