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HWB 02.08.2019 12:05

Dieselskandal - Werrtverlust -Klagen
 
Zitat:

Zitat von undercover (Beitrag 446904)
Schön langsam mache ich mir auch ein wenig Sorgen.

Vor ca. 1,5 Jahren haben wir den Viano für fast 30k€ angeschafft, das war/ist für uns eine Menge Geld.
Jetzt kommt uns dann die Regierung mit einer Tauschprämie. Na dann ist es ja gut. Verstehen die nicht, das es Leute wie uns gibt, die sich so ein Auto nicht in neu leisten können.
Nachrüstung scheinbar nur bei Pasat / 3er BMW / C MB

Gehts noch???

Bin mal gespannt was noch aus der Nummer wird für uns.




Hallo zusammen,


einen Therad zu dem Thema finde ich nicht, oder habe ich ihn übersehen?
Gibt es hier von Mitgliedern bereits Erfahrungen über eine (Sammel)Klage von betroffenen Vito/Viano`s?


VG
HWB

Krümelmonster 02.08.2019 14:30

Wir klagen nicht, wir sind glücklich mit unseren super V‘s und fahren einfach weiter....... 😀😎

Audio agile 02.08.2019 18:31

Zitat:

Zitat von HWB (Beitrag 456744)
Hallo zusammen,


einen Therad zu dem Thema finde ich nicht, oder habe ich ihn übersehen?
Gibt es hier von Mitgliedern bereits Erfahrungen über eine (Sammel)Klage von betroffenen Vito/Viano`s?


VG
HWB

Ich habe vor 2 Jahren ein Marco Polo (mit Adblue, LCR Kat und Euro 6 Einstufung) für 56000€ von Mercedes gekauft mit der Aussage ich soll mir keine Gedanken machen mit dem Diesel.

Jetzt von der KBA im Oktober 2018 ein Rückruf wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bekommen. Ich nenne das arglistige Täuschung.

Das anstehende Softwareupdate (wie von der KBA gefordert) verweigert.

Meine Interessen vertritt jetzt mein Rechtsanwalt.

neuf11 02.08.2019 19:14

Zitat:

Zitat von Audio agile (Beitrag 456757)
Ich habe vor 2 Jahren ein Marco Polo für 56000€ von Mercedes gekauft mit der Aussage ich soll mir keine Gedanken machen mit dem Diesel.

Jetzt von der KBA im Oktober 2018 ein Rückruf wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bekommen. Ich nenne das arglistige Täuschung.

Das Update verweigert.

Meine Interessen vertritt jetzt mein Rechtsanwalt.


. . . letztes, mir bekanntes Urteil, immer von einem OLG:

https://www.focus.de/auto/news/abgas..._10986177.html

Dürfte bedeuten, daß einerseits ein Thermofenster in gewissen Rahmen zulässig ist, andererseits aber vielleicht auch die Möglichkeit zur Nachbesserung seitens des Herstellers durch Rücknahme anderer Abschalteinrichtungen bestehen könnte.

Der Fortgang Deines Verfahrens wäre sicherlich -auch für mich- interessant.

v-dulli 02.08.2019 19:27

MB hat, im Gegensatz zu VAG, keine illegale Abschaltung vorgenommen und über die Definition des Zulässigen wird aktuell vor Gericht gestritten - das kommt immer dann bei raus wenn die Formulierung der Vorschrift dehnbarer als Gummi ist und das ist in D fast immer der Fall.
Oder kennt Jemand ein Gesetz, eine Vorschrift , ........ ohne mindestens einem ABER?

Rockatanski 02.08.2019 19:43

Egal wie das Gesetz geschrieben ist, Recht wird dann in Urteilen und den zugehörigen Urteilsbegründungen gesprochen.

Das ist dann die geltende Rechtsprechung.

Das alles muss mit dem normalen Rechtsempfinden eines Vollbürgers nicht viel zu tun haben.

thw 02.08.2019 20:29

Drei Gerichte in drei Ländern und drei unterschiedliche Urteile.. Dann zum BGH, dort wird entschieden, was dann mal einige Jahre dauert....

Makro01 03.08.2019 05:49

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 456768)
Dann zum BGH, dort wird entschieden, was dann mal einige Jahre dauert....

Und wenn es jemand richtig ernst meint, kann er noch zum EuGH ziehen.

Die Zeit und die Kosten, um das alles zu decken, sind extrem (je nach Streitwert).


Aber eigentlich orientieren sich Gerichte gerne an schon gesprochenen Urteilen. Wenn ich jetzt Jurist wäre, wüsste ich auch, welche Bedingung in dem Basisurteil stehen muss, es gibt da irgendwie Urteile, die klar nur fallbezogen sind und welche, die Grundsatzcharakter haben (wie z.B. Raser bei Tötung eines Verkehrsteilnehmers wegen Mordes zu verurteilen).

Oft werden die Instanzen aber durchgezogen, um den, der gewinnen könnte (und vorher überall schon gewonnen hat) finanziell auszutrocknen. Mit etwas Glück (ist unpassend, weil unfair) kann dann der finanzstärkere Prozessteilnehmer "gewinnen", weil der mit dem Recht auf seiner Seite einfach nicht mehr die Kosten tragen kann und zurückzieht.
Das ist übrigens ein Punkt in unserer Rechtsprechung, den ich sehr schlecht finde.



Gruß Mathias

thw 03.08.2019 08:46

Und es keine Möglichkeit von Sammelklagen gibt, außer man erkämpft sie sich wie oben beschrieben..

Makro01 03.08.2019 09:54

Sammelklagen?

Wäre ja noch schöner, wenn plötzlich das Volk anfängt, sich zusammenzurotten und die ohnehin schon gebeutelten Aktionäre um die Rendite bringen.
Es ist doch einfach eine unzumutbare Härte, wenn etliche Einzelfälle um hunderttausende, wenn nicht sogar millionen, Euros gebracht werden, nur weil der gewöhnliche Pöbel auf irgendein imaginäres Recht pocht.


So Sarkasmus zu Ende.

Ich meine aber, dass der Weg für Sammelklagen in Arbeit ist - nicht zu schnell, damit Fristen zu Gunsten VW und Co. verstrichen sind, aber die Zukunft wird wohl den Weg zur Sammelklage in Deutschland ermöglichen.


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