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Dieselskandal - Werrtverlust -Klagen
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Hallo zusammen, einen Therad zu dem Thema finde ich nicht, oder habe ich ihn übersehen? Gibt es hier von Mitgliedern bereits Erfahrungen über eine (Sammel)Klage von betroffenen Vito/Viano`s? VG HWB |
Wir klagen nicht, wir sind glücklich mit unseren super V‘s und fahren einfach weiter....... 😀😎
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Jetzt von der KBA im Oktober 2018 ein Rückruf wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bekommen. Ich nenne das arglistige Täuschung. Das anstehende Softwareupdate (wie von der KBA gefordert) verweigert. Meine Interessen vertritt jetzt mein Rechtsanwalt. |
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. . . letztes, mir bekanntes Urteil, immer von einem OLG: https://www.focus.de/auto/news/abgas..._10986177.html Dürfte bedeuten, daß einerseits ein Thermofenster in gewissen Rahmen zulässig ist, andererseits aber vielleicht auch die Möglichkeit zur Nachbesserung seitens des Herstellers durch Rücknahme anderer Abschalteinrichtungen bestehen könnte. Der Fortgang Deines Verfahrens wäre sicherlich -auch für mich- interessant. |
MB hat, im Gegensatz zu VAG, keine illegale Abschaltung vorgenommen und über die Definition des Zulässigen wird aktuell vor Gericht gestritten - das kommt immer dann bei raus wenn die Formulierung der Vorschrift dehnbarer als Gummi ist und das ist in D fast immer der Fall.
Oder kennt Jemand ein Gesetz, eine Vorschrift , ........ ohne mindestens einem ABER? |
Egal wie das Gesetz geschrieben ist, Recht wird dann in Urteilen und den zugehörigen Urteilsbegründungen gesprochen.
Das ist dann die geltende Rechtsprechung. Das alles muss mit dem normalen Rechtsempfinden eines Vollbürgers nicht viel zu tun haben. |
Drei Gerichte in drei Ländern und drei unterschiedliche Urteile.. Dann zum BGH, dort wird entschieden, was dann mal einige Jahre dauert....
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Die Zeit und die Kosten, um das alles zu decken, sind extrem (je nach Streitwert). Aber eigentlich orientieren sich Gerichte gerne an schon gesprochenen Urteilen. Wenn ich jetzt Jurist wäre, wüsste ich auch, welche Bedingung in dem Basisurteil stehen muss, es gibt da irgendwie Urteile, die klar nur fallbezogen sind und welche, die Grundsatzcharakter haben (wie z.B. Raser bei Tötung eines Verkehrsteilnehmers wegen Mordes zu verurteilen). Oft werden die Instanzen aber durchgezogen, um den, der gewinnen könnte (und vorher überall schon gewonnen hat) finanziell auszutrocknen. Mit etwas Glück (ist unpassend, weil unfair) kann dann der finanzstärkere Prozessteilnehmer "gewinnen", weil der mit dem Recht auf seiner Seite einfach nicht mehr die Kosten tragen kann und zurückzieht. Das ist übrigens ein Punkt in unserer Rechtsprechung, den ich sehr schlecht finde. Gruß Mathias |
Und es keine Möglichkeit von Sammelklagen gibt, außer man erkämpft sie sich wie oben beschrieben..
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Sammelklagen?
Wäre ja noch schöner, wenn plötzlich das Volk anfängt, sich zusammenzurotten und die ohnehin schon gebeutelten Aktionäre um die Rendite bringen. Es ist doch einfach eine unzumutbare Härte, wenn etliche Einzelfälle um hunderttausende, wenn nicht sogar millionen, Euros gebracht werden, nur weil der gewöhnliche Pöbel auf irgendein imaginäres Recht pocht. So Sarkasmus zu Ende. Ich meine aber, dass der Weg für Sammelklagen in Arbeit ist - nicht zu schnell, damit Fristen zu Gunsten VW und Co. verstrichen sind, aber die Zukunft wird wohl den Weg zur Sammelklage in Deutschland ermöglichen. |
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