V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Darf ich einen Anhänger mit einem zGG von 2700Kg an der V-Klasse (2500Kg AHK)... (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=63803)

Fatbiker 05.09.2020 13:52

Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt.

K-1 05.09.2020 14:05

Zitat:

Zitat von Fatbiker (Beitrag 468006)
Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt.

schau mal hier, im 3. Beispiel ist es gut erklärt.

princeton1 05.09.2020 14:40

Zitat:

Zitat von K-1 (Beitrag 468007)
schau mal hier, im 3. Beispiel ist es gut erklärt.

-:)

Ein sehr guter Link...!!!

-:)

milka 07.09.2020 08:09

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 467987)
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?



-:)



Gruss

Nico + Crew

Wenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Lars 07.09.2020 09:10

Hallo Milka,

jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?

Gruß Lars

milka 07.09.2020 09:43

Zitat:

Zitat von Lars (Beitrag 468042)
Hallo Milka,



jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?



Gruß Lars

So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Mopeto 07.09.2020 12:56

Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten)

Beladen liegt der WW ~2550 kg.


Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen.


Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten.

zwo.achta 07.09.2020 13:07

Hallo,


Du hast M1G vergessen.



Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt.

Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast....

Grüße
Robert

flying-bjoern 07.09.2020 13:14

Zitat:

Zitat von milka (Beitrag 468046)
So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Moin,

wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.


Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.

Grüßle, Björn

milka 07.09.2020 13:42

Zitat:

Zitat von flying-bjoern (Beitrag 468059)
Moin,



wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.





Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.



Grüßle, Björn

moin,
hier steht es z.B. drin:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html
Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:14 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.