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milka 02.09.2020 17:14

Zitat:

Zitat von Amtswalter (Beitrag 467931)
Nicht in jedem Fahrzeugschein steht ein Gesamtzugewicht drin. Mein neuer V300 hat das bspw. nicht. Daher ergibt sich aus 3.200 kg zulässiges Gesamtgewicht des V zzgl. Anhängelast von 2.500 kg ein Gesamtzuggewicht von 5.700 kg.

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Auch nicht als Zusatz im freien Textfeld? Hier steht bei Anhängekupplung meist ein halbes Buch drin.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Amtswalter 02.09.2020 17:20

Zitat:

Zitat von milka (Beitrag 467932)
PKW + Wohnanhänger kann durchaus ein geringeres zulässigrs Gespanngewicht wie 3,5T haben. Dann passt es.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Hast du in der StVO nachgelesen? Ich zitiere die Erläuterung zu Verkehrszeichen 277:

Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Der o.g. Beschluss bezieht sich auf genau diesen Text. Ein PKW mit Anhänger bleibt eben ein PKW, so dass die Ausnahme vom Überholverbot gilt; ganz unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.

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Amtswalter 02.09.2020 17:22

Zitat:

Zitat von milka (Beitrag 467934)
Auch nicht als Zusatz im freien Textfeld? Hier steht bei Anhängekupplung meist ein halbes Buch drin.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Neinhttps://uploads.tapatalk-cdn.com/202...3897b6d16a.jpg

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milka 02.09.2020 17:36

Zitat:

Zitat von Amtswalter (Beitrag 467933)
Hier ist die Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung*(9. Ausnahmeverordnung zur StVO) entscheidend. Danach ist die 100er-Regelung für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t möglich. Die 3,5 t beziehen sich aber nur auf die anderen Kraftfahrzeuge. Um also wieder mein Beispiel zu nehmen:
Mein Gespann mit 5,7 t zulässigem Gesamtgewicht (V300 + Anhänger) darf unter den weiteren Voraussetzungen der o.g. Verordnung 100 km/h auf der Autobahn fahren.

Für einen als LKW zugelassenen Sprinter oder V ist das natürlich etwas anderes...



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Oha, ich habe mir "die Neunte" mal Ansatzweise durch gelesen. Da stehen aber zum Tempo 100Km/h mit Anhänger und auch Wohnanhänger so einige "wenn & aber" drin. So ist es z.B. so: das z.B. bei Wohnanhänger NEBEN den technischen Voraussetzungen, der Wohnanhänger höchstens das 0,8 fache des LEERGRWICHTS vom Zugfahrzeug haben darf um noch mit 100Km/h über die Piste gezogen zu werden. Die Faktoren schwanken von 0,3 bis 1,1 je nach Anhängertyp.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

nordexer 02.09.2020 17:45

Hallo,


mit Schlingerkupplung wird aus Faktor 0,8 Faktor 1,0.


in meinem Schein ist angegeben:
zul. Ges-Gew. d. Zuges max 5100kg.


ironische Antwort:
Die Antworten sind richtig, die Frage war falsch gestellt.



Gruß Emil

Amtswalter 02.09.2020 17:51

Zitat:

Zitat von milka (Beitrag 467938)
Oha, ich habe mir "die Neunte" mal Ansatzweise durch gelesen. Da stehen aber zum Tempo 100Km/h mit Anhänger und auch Wohnanhänger so einige "wenn & aber" drin. So ist es z.B. so: das z.B. bei Wohnanhänger NEBEN den technischen Voraussetzungen, der Wohnanhänger höchstens das 0,8 fache des LEERGRWICHTS vom Zugfahrzeug haben darf um noch mit 100Km/h über die Piste gezogen zu werden. Die Faktoren schwanken von 0,3 bis 1,1 je nach Anhängertyp.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

So ist es. Deswegen schrieb ich: "... unter den weiteren Voraussetzungen". Aber für PKW gibt es keinen generellen Ausschluss aufgrund des Überschreitens von 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Erst das Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeuges zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist entscheidend. Und da gibt es, wie du es gesagt hast, verschiedene Verhältnisfaktoren, je nach Anhängertyp und Sicherheitsausstattung (bspw. Anhänger-ESP oder Antischlingerkupplung). Ich versuche gerade das Anhänger-ESP eintragen zu lassen, damit ich den Faktor 1,2 nutzen kann. Dann darf mein Gespann tatsächlich 100 km/h fahren.

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milka 02.09.2020 17:59

Zitat:

Zitat von Amtswalter (Beitrag 467937)
Neinhttps://uploads.tapatalk-cdn.com/202...3897b6d16a.jpg

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Danke, für das "Fotofinisch'. Ich hoffe Du hast die schwarzen Balken nicht auf dem "Original" gemacht?! :D
Ist die Kupplung ab "Werk" oder eine zugelassene mit E-Kennzeichen nachgerüstete? Da so garnix über die Kupplung in dem Teil 1 steht. Dann wird sie nähmlich erst beim nächsten Zulassungsdienst in den Papieren vermerkt (so der ADAC).


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

milka 02.09.2020 18:03

Zitat:

Zitat von nordexer (Beitrag 467939)
Hallo,


mit Schlingerkupplung wird aus Faktor 0,8 Faktor 1,0.


in meinem Schein ist angegeben:
zul. Ges-Gew. d. Zuges max 5100kg.


ironische Antwort:
Die Antworten sind richtig, die Frage war falsch gestellt.



Gruß Emil

Dieses Faktorplus von 0,2 kann zu 100% auf die Geldbörse durchschlagen :D

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Amtswalter 02.09.2020 18:07

Zitat:

Zitat von milka (Beitrag 467941)
Danke, für das "Fotofinisch'. Ich hoffe Du hast die schwarzen Balken nicht auf dem "Original" gemacht?! :D
Ist die Kupplung ab "Werk" oder eine zugelassene mit E-Kennzeichen nachgerüstete? Da so garnix über die Kupplung in dem Teil 1 steht. Dann wird sie nähmlich erst beim nächsten Zulassungsdienst in den Papieren vermerkt (so der ADAC).


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Die AHK ist ab Werk verbaut.

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milka 02.09.2020 18:16

@Amtswalter
na dann mal "good luck" dass das mit der Eintragung bis zur nächsten Tour gelingt. Das dauert ja z.Z. mit TÜV und Zulassung alles "etwas" länger, was man so hört und liest. So auch bei der Abmeldung meiner Milka.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-


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