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Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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Ge- oder Verbot Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Der o.g. Beschluss bezieht sich auf genau diesen Text. Ein PKW mit Anhänger bleibt eben ein PKW, so dass die Ausnahme vom Überholverbot gilt; ganz unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse. Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
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Hallo,
mit Schlingerkupplung wird aus Faktor 0,8 Faktor 1,0. in meinem Schein ist angegeben: zul. Ges-Gew. d. Zuges max 5100kg. ironische Antwort: Die Antworten sind richtig, die Frage war falsch gestellt. Gruß Emil |
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Ist die Kupplung ab "Werk" oder eine zugelassene mit E-Kennzeichen nachgerüstete? Da so garnix über die Kupplung in dem Teil 1 steht. Dann wird sie nähmlich erst beim nächsten Zulassungsdienst in den Papieren vermerkt (so der ADAC). Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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@Amtswalter
na dann mal "good luck" dass das mit der Eintragung bis zur nächsten Tour gelingt. Das dauert ja z.Z. mit TÜV und Zulassung alles "etwas" länger, was man so hört und liest. So auch bei der Abmeldung meiner Milka. Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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