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fiume09 19.01.2020 12:13

Ich habe per Bankzahlung gezahlt, natürlich hatte der Verkäufer kein Paypal. Ich hatte bestimmt schon 40-50 Artikel bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und nie eine schlechte Erfahrung. War aber meistens Motorradzubehör. Ich habe alle Beweise, Printscreens und Chats, auch die Telefonnummern aller Anzeigen in CH und DE stimmen überein. Na ja, denke kann nur Anzeige machen... das Geld ist wohl weg...

Hier unten eine Anzeige von Ihm.

Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...ontent=app_ios

Er wechselt oft Namen, Sauer, Schneider, Müller... gibt sich als Gewerblich aus. Er hatte Felgen und Sitze der V-Klasse drin, dachte evt ein Hundebesitzer der hinten ausräumt und Hundeboxen einsetzt. Dazu war er als Gut bewertet und im Whattsapp war ein Hund als Profilbild.



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princeton1 19.01.2020 12:28

Zitat:

Zitat von fiume09 (Beitrag 461879)
...und im Whattsapp war ein Hund als Profilbild...

-:)

Das sind die Schlimmsten...!

-:)

princeton1 19.01.2020 12:33

Ist er denn noch bei whatsapp aktiv...?
Wenn er sich als gewerblich ausgibt, müsste er doch auch ein Impressum mit weiteren Kontaktangaben haben.
Unter Deinem Link finde ich nichts...

-:)

Gruss
Nico + Crew
(Und Hundebild bei whatsapp...)

fiume09 19.01.2020 13:36

Ja, ist er... er schreibt, er hätte die Möglichkeiten nicht das Geld zurückzuzahlen. Und an meiner Stelle würde er dasselbe tun...bzw. Strafanzeige machen. Er schreibt in sehr gutem Deutsch.

Ebay hat das Inserat gelöscht, aber es kommt bestimmt bald ein Neues....




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princeton1 19.01.2020 13:51

Ist ja mal eine neue Variante...!
Also der Kerl ist anscheinend greifbar...?
Ich ging davon aus, dass es sich um Fake-Anmeldungen handelt, wo die Drahtzieher in Nigeria sitzen...
Somit würde ich ihn mit kurzer Fristsetzung um Rücktransaktion des Geldes ersuchen und ihm bei Verweigerung mit einer Betrugsanzeige drohen.
Für vorsätzlichen Betrug gibt Knast...!

-:)

Gruss
Nico + Crew

purple 19.01.2020 14:30

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 461890)
Für vorsätzlichen Betrug gibt Knast...!


Nö, nicht in Deutschland. Dafür muss der TV schon mehrfach aktenkundig (Staatsanwaltschaft) in Erscheinung getreten sein, ein Einzelverfahren langt da noch nicht, denn die Schadenssumme ist zu niedrig.


Außerdem endet die deutsche Strafverfolgung oft an der Grenze. Ausländische TV agieren in der Regel aus einem sicheren Raum heraus, auf den hat die deutsche Justiz keinen Zugriff.


Anmerkung: Die deutsche Strafverfolgung sorgt auch nicht dafür, dass mögliche Schadenersatzansprüche eines Geschädigten durchgesetzt werden. Das deutsche Strafrecht sichert einzig und allein den Strafanspruch des Staates. Für die Sicherung zivilrechtlicher Absprüche gubt es das BGB und die zivilen Gerichte. Soll heißen: Selbst wenn ein Täter durch ein Gericht strafrechtlich verurteilt wird, hat man sein Geld noch nicht zurück. Hinzu muss man dann in der Regel ein Zivilprozeßverfahren anstrengen.

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es im Strafverfahren zur Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche kommen. Beispielhaft sei hier die Adhäsionsklage angeführt, oder aber das Gericht sieht von einer Strafe unter Auflage (Entschädigung pp.) ab.

purple 19.01.2020 14:37

@fiume09

Um an die Daten des Verkäufers zu kommen, diese benötigst Du, um gegen ihn zivilrechtlich vorgehen zu können, solltest Du eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten.


Da hast eine Handynummer und eine Bankverbindung. Über Telefonnumer und Kontonummer lässt sich der Inhaber feststellen. Das macht man im Regelfall im Rahmen eines Strafverfahrens auch.


Über einen Anwalt kannst Du dann Akteneinsicht bekommen und so an die Daten gelangen.
Außerhalb eines Strafverfahrens verifizierte Daten zu erlangen ist mehr als aufwendig und oft nicht zielführend.


Ein Mahnbescheid kostet in Deutschland nur ein wenig Kleingeld. Sollte der Schuldner hier dann die Rechtsmittelfrist vertreichen lassen (passiert sehr oft), hast Du sofort einen vollstreckbaren Bescheid und kannst einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung deines Geldes beauftragen.
Bedenken musst Du hier allerdings, dass Du die Kosten für erfolglose Pfändungsversuche tragen musst. Generell muß der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides und des Gerichtsvollziehers tragen.

princeton1 19.01.2020 14:45

Spielt sich denn alles in der Schweiz ab...?

-:)

auco 19.01.2020 15:58

Zitat:

Zitat von Korsar (Beitrag 461873)
Hallo,



Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.



Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.



Viel Erfolg



Alles richtig. Bin selber reingefallen. Alles war schlüssig. Rechnung von einer Firma bekommen, bezahlt und nie was bekommen.

2200,- futsch

Und ja.... habe vorher alles im Rahmen der Möglichkeiten überprüft. Die Firma gab es, Steuer-ID war gültig.

Nur derjenige gehörte nicht zur Firma. Anzeige geschaltet inkl. Anwalt. Keine Chance wenn man nicht weiß gegen wen ermittelt werden kann.

Eine Chance gäbe es aber das Bankgeheimnis lässt es nicht zu.

Ich brech immer noch.....


Gruß Alex

Metaphore 19.01.2020 19:04

Zitat:

Zitat von auco (Beitrag 461895)
Eine Chance gäbe es aber das Bankgeheimnis lässt es nicht zu.

Zumindest wenn auf ein deutsches Konto gezahlt wurde wird selbstverständlich die Identität an eine Strafverfolgungsbehörde rausgegeben. Und über einen Anwalt ist die Akteneinsicht auch kein Problem.

Was Paypal betrifft: Die Zahlung per "Waren- und Dienstleistungen" ist eine verhältnismäßig sichere Sache. Ich habe schon öfter von dem Käuferschutz profitiert. Und selbstverständlich hat man nichts zu befürchten, wenn einem als Verkäufer unterstellt wird man hätte nicht verschickt und kann das Gegenteil belegen.

Allerdings gibt es Dummköpfe ÜBERALL! Und so kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Paypal-Mitarbeiter einen Versandnachweis ebenso ignoriert, wie es mir passiert ist, dass ich auf Kosten eines Mahnverfahrens per Mahnbescheid teilweise sitzen gebliebe bin, obwohl die Sach eigentlich glasklar war (Tipp: NICHT ohne Anwalt machen!)


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