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Schau mal hier: http://www.viva-canarias.com/rechtstipp-63 Zitat: GEFÄLSCHTER KILOMETERSTAND - VORSICHT! Wenn Sie nachweisen können, dass der Kilometerzähler gefälscht wurde, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrug vor. Lassen Sie jedes Auto von einem Mechaniker prüfen, bevor Sie es kaufen. Was für Belastungen kann es geben? Wie erfährt man, ob es Belastungen oder Pfändungen gibt? Es empfiehlt sich vor dem Kauf prüfen zu lassen, ob alles in Ordnung ist. Das kann Ihre Gestoría per Internet machen. Sie können sich auch selbst beim Verkehrsamt in Las Palmas gegen Zahlung einer Gebühr von 20 € informieren. Sie erhalten einen Bericht über den Kilometerstand bei jeder vorherigen Übertragung. Somit können manchmal Fälschungen des Kilometerzählers entdeckt werden. |
Eine Möglichkeit wäre bei den deutschen Prüforganisationen als derzeitiger Eigentümer nach den HU-Bericht zu fragen.
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Nur mit der FIN komme ich nicht ran. |
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Klingt nicht schlecht, Könnte eventuell auch helfen |
Mich irritiert etwas "hier gekauft" + "Verkäufer aus Deutschland"...?
Ich gehe davon aus, dass das Geschäft über Deutschland (deutscher Kaufvertrag!) abgewickelt wurde. Und war es ein sauberer Direktverkauf, oder im windigen Kundenauftrag? Und worauf soll es denn hinauslaufen? Ein nachträglicher Nachlass? Oder eine Rückwandlung? Für Letzteres sollte eigentlich schon der Hinweis genügen, dass lt. DAIMLER AG der Tachostand unplausibel ist...! -:) |
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Wer hat dir denn das erzählt? Nur die FIN ist erforderlich. Aber Carly könnte Dir auch weiterhelfen. Es wäre zu erfragen, wie gerichtsfest die Infos dieser App in Spanien sind. Der exakte Geschichte des Verkaufs würde mich auch interessieren. |
Der V wurde hier von einem Spanier privat verkauft, der ihn wohl vorher aus D oder ich glaube aus Polen importiert hat.
Die Familie will den V wieder zurückgeben und ihr Geld haben, aber der Verkäufer stellt sich quer, nur mit der Aussage von Daimler das der Tachostand nicht plausibel ist, kommen sie nicht weit. Der spanische Datenschutz verbietet es Daten welche vor dem Kauf liegen herauszugeben, die gesamte Historie darf MB nicht freigeben. Um vor Gericht reklamieren zu können müssen die Daten "sauber" recherchiert sein. Die spanische Rechtssprechung ist einfach ganz anders @silberelch, wenn du da was hast wäre es nett wenn du mir da weiterhelfen kannst. |
Schwierige + wenig transparente Situation...!
Es kann ja durchaus sein, dass der spanische Verkäufer mit der vorherigen ggf. polnischen Feinjustierung des Tachos nichts zu tun hat...! Dann sehe ich für eine Rückwandlung bei ihm auch wenig Grund! -:) |
Die Frage ist doch wieviel sich "nicht plausibel " in Kilometer ausdrückt?
Reden wir von 100, 1000 oder 10000KM ? |
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