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sternmarke 03.06.2015 15:43

Kann einen schneller erwischen als man meint..bei mir vor ein paar Jahren aufdringliche Scheibenputzer an einer roten Ampel. Nachdem er trotz Verwarnung die Haende nicht aus dem halb geoeffneten Fenster zurueckziehen wollte, gab es einen Klaps auf die Finger. Zum Glueck wurds dann gruen :-)

v-dulli 03.06.2015 15:44

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Zitat:

Zitat von Wolle07 (Beitrag 369942)
Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen."

.lach. .lach. .lach. .lach. :n_lachen2: :n_lachen2: :n_lachen2: :n_lachen2:

princeton1 03.06.2015 15:55

K.O Spray...?!?
Das ist doch nur was für ängstliche Damen, die nachts die Abkürzung durch den Park nehmen...!
-:)
Bei mir liegt für die nonverbale + sachliche Kommunikation ein 46er gekröpfter HAZET Ringschlüssel in greifbarer Nähe im Auto...!

Grüssle

Nico

sternmarke 03.06.2015 15:59

Uuuhhhhhh sogar der gekröpfte.. 😍😍😍

princeton1 03.06.2015 16:15

Nach dem Eindatz bringe ich den Aggressor auch direkt zur Berufsgenossenschaft!
Das war dann ein "Arbeitsunfall"...!
In diesem Fall benötigt man auch keine schriftliche Zustimmung im Vorfeld!

-:)

Gruss

Nico

v-dulli 03.06.2015 16:18

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 369995)
Das war dann ein "Arbeitsunfall"...!
In diesem Fall benötigt man auch keine schriftliche Zustimmung im Vorfeld!

-:)

Gruss

Nico

Oder ein Sportunfall .tut. .tut. .tut.

http://img2.wikia.nocookie.net/__cb2...l_Schläger.png

Brettermeier 03.06.2015 20:49

Fakt ist, dass bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum jedes einem zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden darf, um den Angriff abzuwehren.

Das bedeutet Hazet-Schlüssel (auch gekröpft), Pfefferspray, Flammenwerfer, SMG, Regenschirm und Handfeuerwaffe dürfen zur Notwehr verwendet werden. Alles im Rahmen der Verhältnismässigkeit, sozusagen.

Im Nachhinein muss man natürlich deutlich glaubwürdig schildern, wie es zu dieser Notwehrhandlung kam.
Wenn das durch ist, gibt es eventuell noch eine (andere) Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes ( wobei Hundeabwehrspay, Maglites und Hazet-Schlüssel (auch gekröpft) nicht fallen, Flammenwerfer und Kriegsfeuerwaffen sollte man erklären können.
Das ist allerdings zu vernachlässigen, wenn die Abwehr erfolgreich war.

Wenn einem das Recht auf eigene Verteidigung hier abgesprochen werden soll, ist das in meinen Augen Nonsens, denn eine gesunde Wehrhaftigkeit schützt am besten vor Verlust obig genannter Werte, nur ist das heute anscheinend nicht mehr opportun.
Ob es nun gerecht ist, einen Täter zum Opfer zu machen, sollen andere entscheiden. Als Kinder ham ma sacht : " Kommt davon ".

Vito-Dane 04.06.2015 10:12

Pfefferspray
 
Zitat:

Zitat von Wolle7 (Beitrag 369942)
"...Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen."

Gruss
Wolle

Da stelle ich mir gerade vor, dass man bei einem Überfall folgendes dem Übeltäter sagen muss:

"Entschuldigen Sie bitte, es wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie mir diese schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben würden, damit ich dieses Pfefferspray gegen Sie einsetzen darf. Danke."

:760:

WHans 04.06.2015 12:41

Zitat:

Zitat von Brettermeier (Beitrag 370033)
Fakt ist, dass bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum jedes einem zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden darf, um den Angriff abzuwehren.
Wenn einem das Recht auf eigene Verteidigung hier abgesprochen werden soll, ist das in meinen Augen Nonsens, denn eine gesunde Wehrhaftigkeit schützt am besten vor Verlust obig genannter Werte, nur ist das heute anscheinend nicht mehr opportun.

Guckst Du hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/...d34279187.html

Der hatte die Einwilligung der beiden Helden defintiv auch nicht!
(und auch keinen gekröpften ...)

Grüße

Hans


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