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uliri2 26.04.2015 19:33

Da der Mäher doch etwas hinten raussteht, sollte man sich bei diesem Fahrzeug durchaus Gedanken über die Lastverteilung machen....

Dazu kommt noch die Spoilerwirkung der offenen Heckklappe, die die Vorderachse erheblich entlastet so daß der Smart auf schnelle Lenkradbewegungen kaum noch reagieren dürfte.

Gefährliches Spiel......wahrscheinlich noch getunt und auf Heckantrieb umgebaut, so sind durch die Beladung endlich auch wheelies möglich.bla.

Uli

drdisketti 26.04.2015 19:49

Zitat:

Zitat von uliri2 (Beitrag 367078)
...
Gefährliches Spiel......wahrscheinlich noch getunt und auf Heckantrieb umgebaut, so sind durch die Beladung endlich auch wheelies möglich.bla.
...

Äääh - ein auf Frontantrieb umgebauter Smart würde mir aber bedeutend mehr Sorgen machen ..

drdisketti 26.04.2015 19:52

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 367075)
Solange Du so wie abgebildet nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, will ich Dir zustimmen. Der blaue Gurt reicht im privaten Bereich = auf Deinem Grundstück aus (verkehrsrechtlich, schadensersatzrechtlich kann es aber auch hier anders aussehen). Hier aber doch mal ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

§ 22 StVO Ladung:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung.

Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren.

Die StVO ist im gewerblichen Bereich wie für den privaten Nutzer gemeinsam zuständig.

Aber als gewerblich transportierender hast Du zusätzlich die BG "im Nacken", und die *kümmert sich* um LaSi im Falle eines Unfalles.

Dass Nicos Begurtung die Anforderungen des §22 erfüllte, davon gehe ich nach meinen Erfahrungen mit seinen Aktionen einfach mal uneingeschränkt aus.

princeton1 26.04.2015 19:53

Hier eröffnen sich ja hochinteressante und wohl auch abstrakte Betrachtungsweisen....!

-:)

Eine überschaubare Fahrt ohne sichtbares Kennzeichen belastet mich nun relativ wenig, und nach meiner pragmatischen Wertevorstellung habe ich den schicken Rasenmäher akkurat festgezurrt...!

Aber nach der Einschätzung vom Kollegen "purple" wäre wohl auch die folgende abgelichtete Ladung nicht regelkonform gesichert gewesen:

http://www.imgbox.de/users/marcopolo...ng___2011_.JPG

-:)

Immer diese Verkehrsrowdys...!

-:)

Grüssle

Nico

Ex_Benutzer 26.04.2015 20:07

Nabend....
ihr habt Sorgen grins guckt Euch mal Ladungssicherung in Indien an glaube da sprengt es jetzt hier alles....
gruß Holger

v-dulli 26.04.2015 20:42

Ich sehe hier nur Fahrzeuge die auf eine Privatgrundstück stehen und somit von ziemlich allen Ladungssicherungs-, Verkehrs- oder Zulassungsvorschriften befreit sind.
Worüber wird hier eigentlich diskutiert?

Matthias S 26.04.2015 21:34

http://www.klsk.de/

Nur etwas Off Topic, die Bilder des Monats sind immer wieder interessant

K-1 26.04.2015 22:23

son kleines Rasenmäherchen ist ja nun keine Kunst, aber die nötigsten sachen für den Urlaub in Marokko zu verstauen, das ist Kunst

princeton1 26.04.2015 23:22

Zitat:

Zitat von K-1 (Beitrag 367096)
son kleines Rasenmäherchen ist ja nun keine Kunst, aber die nötigsten sachen für den Urlaub in Marokko zu verstauen, das ist Kunst

-:)

Leider führt der Link für Nichtmitglieder ins Leere...!

-:)

ankman 27.04.2015 07:05

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 367058)
E-Klasse-Cabriofahrer kriegen nicht einmal einen Umzugskarton unter.

Einspruch, Euer Ehren!
Das hatte ich alles in meinem E-Klasse Cabrio (A124). Und bei gutem Wetter ist da noch reichlich Platz nach oben. :802:


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