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Heudorfer 15.03.2015 21:22

negative Schwingungem ?
 
Nun denn,

der Verkäufer will Seinen V loswerden und keinen Deutschkurs....
Unbenutzte Sitze und eine Rampe hinten lassen mich auf nen Rolli-Fahrer tippen, sowas soll's ja zuweilen geben.
Umbgebaute Achse?
Steht doch da mit keinem Wort, es ist lediglich angegeben dass die ENR raus und ein Federfahrwerk drin ist.
Seht Ihr öfter Gespenster???

Cooper40 15.03.2015 22:08

Nabend

Gerade ein V der „unbehandelt“ ist, ist doch ein offenes Buch. Wer sich ein wenig mit Fahrzeugen auskennt und um die Schwachstellen weiss, wird dann schon bei der Besichtigung sehen ob Über- oder Untertrieben wurde.

Gerade wenn ich dann deutlich runter Handeln kann, weiss ich doch das die Grundforderung gar nicht Ernst gemeint war.

Bei einem der einfach ohne zu schauen wo der Marktwert liegt, eine Wunschzahl angibt, lässt sich auch rausbekommen.

Und wenn ein Fahrzeug überdurchschnittlich wenig Gebrauchsspuren hat, ist er auch ein paar Taler mehr Wert.
Bei den Extras muss halt jeder für sich schauen was seine Wunschliste abverlangt. Wer den Markt kennt, weiss das ein ordentlicher Zustand in der Kategorie selten ist. Wer einen „Tollen“ hat, gibt ihn in der Regel nicht ab. Haben sich die Lebensumstände geändert, (was man auch rausbekommen kann) kann man auch über einen „Guten“ stolpern. (Sind aber selten.)


Wie schon von anderen geschrieben, wird nur eine Besichtigung die Klärung bringen.

MfG Klaus
PS, mir ist es auch unheimlich Peinlich, dass ich der Deutschen Schreibweise nicht gewachsen bin und die Programme nicht alles hergeben. Aber Mundtod wird man mich nicht bekommen, andere auch nicht. Vielleicht sollte man sogar bei einzelnen den Mut bewundern! Dass wäre Konstruktiv.
Somit doch Vorurteile Herr Holger?! Und ich bin mit vielem, bestimmt ein Rassist.

duc900 16.03.2015 05:50

Zitat:

Zitat von Schuby (Beitrag 362950)
War zufallig einer von euch bei dieser V-Klasse in Winsen Luhe und hat sich diesen mal angeschaut?

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeige...224?ref=search


lange Rede - kurzer Sinn :802:

Wenn es Dich juckt und es Dir nicht zu weit weg ist - Anschauen und gründlich prüfen!!

So schlecht sieht er nicht aus, im Preis geht immer was und von den "unglücklichen" Formulierungen würde ich mich erstmal nicht abschrecken lassen!!

Zitat:

Zitat von nerano (Beitrag 362996)
Das ist normal in ebay-kleinanzeigen....

Ich habe auch noch nie eine Antwort auf eine meiner Fragen dort erhalten....

Generell oder speziell bei Fahrzeugen??

Schuby 16.03.2015 06:07

Danke an alle für die Tips. Die Rechtschreibung in der Anzeige stört mich eigentlich weniger, es geht ja hier um das Auto. Mit der Austattung, Kilometerleistung, Baujahr etc, find ich das Angebot ganz in Ordnung.
Richtig, die Auffahrrampe war am Seiteneingang und es ist nur noch eine Schiene übrig geblieben. Die Sitze wurden damals alle ausgebaut und verwahrt.
Die ENR wurde aufgrund mehrfacher Instandsetzung ausgebaut und durch Federn getauscht und die ausgebaute war heile.
Anderer Lichtschalter, ist mir jetzt nicht befusst. Aber die Höhensensoren sind doch an der Hinterachse und somit sollte die Leuchtweitenregulierung funktionieren. Hatte ich hier irgendwo gelesen.

Und das mit der Besichtigung hab ich schon gemacht, dachte bloss das einige von euch auch da waren. Laut deren Aussage sollen etliche sich den Wagen angeschaut haben.

duc900 16.03.2015 06:28

Uuund???
Wie war der Zustand?
Gekauft?

drdisketti 16.03.2015 07:14

Zitat:

Zitat von Schuby (Beitrag 363009)
...
Anderer Lichtschalter, ist mir jetzt nicht befusst. Aber die Höhensensoren sind doch an der Hinterachse und somit sollte die Leuchtweitenregulierung funktionieren. Hatte ich hier irgendwo gelesen.
...

Die Sensorik ist für die ENR (= konstantes Niveau) und nicht für eine LWR aktiv (die 638er V-Klasse hat gar keine LWR in den Scheinwerfern verbaut !).

Insofern bedeutet Umrüstung auf Federn zwingend eine manuelle LWR für die Scheinwerfer nachrüsten.

elTorito 16.03.2015 07:15

Zitat:

Zitat von Schuby (Beitrag 363009)
Anderer Lichtschalter, ist mir jetzt nicht befusst. Aber die Höhensensoren sind doch an der Hinterachse und somit sollte die Leuchtweitenregulierung funktionieren. Hatte ich hier irgendwo gelesen.

Der W638 mit ENR hat keine "Extra" Sensoren welche bei Wegfall der ENR die Leuchtweite reguliert, da muss eine manuelle Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden. Infos dazu gibt es in der V-Technik oder hier im Forum.

Zitat:

die Auffahrrampe war am Seiteneingang
Hatten wir neulich im anderen Fred, bei Auffahrrampe für Rollie, ist evtl. ein kleinerer Tank verbaut (51 L.)

Zitat:

Die ENR wurde aufgrund mehrfacher Instandsetzung ausgebaut und durch Federn getauscht
Federn zulässig und eingetragen? Wahrscheinlich nicht wenn eine Manuelle Leuchtweitenregulierung fehlt. Kann man bestimmt auch als Argument nehmen und noch was den Preis drücken ...

drdisketti 16.03.2015 07:25

Die Federn sind in der ABE vom 638er enthalten, die brauchen nicht eingetragen zu werden.

Aber LWR ist dann Pflicht, richtig.

elTorito 16.03.2015 07:35

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 363019)
Die Federn sind in der ABE vom 638er enthalten, die brauchen nicht eingetragen zu werden.

Ja. Sind enthalten. Wenn zugelassen....

Deswegen auch Prüfkriterium, bei meinem waren im FHZG Schein KAW Federn auf Vorderachse eingetragen , eingebaut aber waren H&R rundherum...

Felgen waren nicht eingetragen bei mir und nicht zulässig (traglast)

Je nach Rad/Reifen Kombination sind die Federn dann Eintragungspflichtig


Sind ja irgendwie "versteckte" Kosten, die man prüfen sollte vor Kauf, ist mir leider damals nicht aufgefallen, musste also erst einmal alles Tüv Konform Rück/Nachrüsten, neue Räder besorgen, LWR Nachrüsten...

drdisketti 16.03.2015 09:08

Die Federn sind nur eintragungspflichtig, wenn das Fahrzeugniveau damit verändert wird ("Tieferlegung"). Wenn Du Federn für Dein Auto bei MB im Ersatzteileverkauf holst, brauchen die definitiv nicht eingetragen werden.


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