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VITO-Power 07.01.2015 22:37

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 353451)
Du hast Humor, gute Voraussetzung so etwas durchzustehen :41:

Galgenhumor ...

Nun ist der Ausfall nicht Existenz bedrohend, aber dennoch schmerzlich (muss meinen Mietwagen für die USA noch mal überlegen ... doch nur nen Smart *ggg*)

Problem ist, dass dies ein Thema ist, in das ich mich total neu einarbeiten muss ...
Das letzte mal hatte ich vor 10 Jahren mit einem Insolvenzverwalter zu tun, der wegen Abriss unseren Mietvertrag kündigen wollte ... bei diesem Insolvenzverwalter hätte ich jetzt gaaanz schlechte Karten ... Mietrecht war ich recht firm ...
Boah war der sauer als er mittels einstweiliger Verfügung von mir zum Nachtanken von Heizöl gezwungen wurde ...
Ich denke nur, dass ein solcher Weg der Konfrontation hier nicht wirklich diplomatisch wäre ...

VITO-Power 07.01.2015 22:55

Darf ich jetzt mal erwähnen, wie klasse ich dieses Vorum finde ...
Hier gibt es wirklich auf Alles eine qualifizierte Antwort ... toll ...


P.S. : Die Lottozahlen für nächsten Samstag bräuchte ich noch!

thw 07.01.2015 23:00

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 353470)
Darf ich jetzt mal erwähnen, wie klasse ich dieses Vorum finde ...
Hier gibt es wirklich auf Alles eine qualifizierte Antwort ... toll ...


P.S. : Die Lottozahlen für nächsten Samstag bräuchte ich noch!

Ich auch bitte. Die vom Mittwoch waren auch wieder daneben...

Cooper40 08.01.2015 02:25

Hallo
Ich mach mal ein wenig am Rande Themas!
Da ich überwiegend Privatkunden habe und die Rechnungen „überschaubar“ sind, ist es vielleicht etwas anders! Aber mir tut jeder Cent weh der nicht in meiner Kasse landet.

Neunzehn Jahre sind es auch auf eigene Rechnung und ich bin nur fünfmal hinterm Geld her.
Ein Lehrer war dabei wo ich oft mit anderen Dingen zu tun hatte. Dann mehrer Sachen für ihn gemacht und zwei Rechnungen traten immer wieder als „nicht Erledigt“ in der Buchungsecke auf! (Etliche male Telefonisch gesprochen und er hat mich jedes Mal Rhetorisch blank gelabert und es kam nie was.)
Dann eines Morgen wo ich mal wieder nicht pennen konnte, mit Ruhe Büro gemacht und wieder die Rechnungen! Ich hatte meinen V gerade frisch und habe mich 6:45 vor seine Garage gestellt. Buch mit und ich hatte Zeit. Er dann am nörgeln beim Räder raus schieben für seine Kids weil mein Auto da stand. Aber aus der Ferne. Irgendwann ist er dann um meinen V geschlichen. (Stand so das er vom Haus auf Heck schaute.) Wo er dann sah das ich es war, ging die Schreierei los. Ich ganz ruhig geblieben, Fenster oben und nicht reagiert. Er ins Haus und 15 Minuten später kam er an meine Tür!

„Lass uns das doch ordentlich machen.“ Ich Fenster runter: „Was ist denn nicht Ordentlich?“
Er wieder Blaaaaa Blaaa. Sein Wort abgeschnitten und gesagt: „JETZT Rede ich aus, also schön ruhig. Wenn ich erst aussteigen muss, werden deine Probleme nur größer.“

(Sein Ziel war nur das ich meinen V da weg fahre, dann hätte vermutlich seine Frau den Wagen raus gefahren!)
Er sagte ich soll mit ums Eck zur Bank mitkommen, und er würde mir die Auszüge zeigen.
„Kannst du mir Schicken, ist doch eh nur wieder gelogen. (Sollten zwei Tage zuvor überwiesen sein! War aber an dem Morgen noch nicht auf meinem Konto zu sehen.) Ein paar Nachbarn waren auch schon interessiert!


„Sooo, ich habe gleich Termin und fahre jetzt. Wenn das Geld bis Freitagmorgen nicht bei mir Erscheint, machen wir die Nummer noch mal, aber dann bei dir an der Schule und Schüss.“ Drei Stunden später war das Geld auf meinem Konto und es wurde nicht den Tag, geschweige den Sonntag, angewiesen. Also den Morgen.

Mit dem Anwalt wäre die Nummer ins Minus für mich gelaufen, so, im Nachhinein ganz prima.
Mit einer anderen kleinen Rechnung hätte ich mich als Gläubiger mit aufführen lassen, aber ich hatte ein paar größere Dinge mit ihm die immer Betens gelaufen sind, wo ich es gelassen habe.

Mit Anwalt und Gericht war auch mal was Größeres. Aber da habe ich dann mit allem, trotz korrekter Arbeit wie Rechnung, keine 80 % von der Forderung bekommen.

Seit ich also bei „Neukunden“ immer darauf achte das das Material zügig bezahlt wird und die Sachen nicht eher vom Hof gehen wie das Geld da ist, gibt es keine Probleme mehr.

Auch so Aussagen wie: „Ich bringe dir den Rest heute Abend!“ „Ja sicher. Soll ich dich noch wo hin bringen oder lässt du dich Holen?“ Passiert es dann, dass eine andere Person das Geld bringt, anstatt ihn abzuholen!
Was bei so was toll ist: Entweder sehe ich die nie wieder, oder es wird von deren Seite aus peinlichst darauf geachtet, dass Es beglichen ist bei Abholung.

Firmen die so "komisch" drauf sind, sollen ja erst ein paar Dinge zum Anfüttern machen lassen um dann bei einer Dicken, die Segel zu streichen!

Wenn ich da das Gefühl habe, sage ich dann, so große Dinge kann ich in meiner kleinen Butze nicht und höre danach selten noch was!
Schön ist dann wenn die „Komischen“ bei bekannten Firmen auftauchen und der Name kommt, werden meine Erfahrungen geschildert, so das sie wissen damit um zugehen!

Bei Geld hört der Spaß auf.

Also viel Glück für die Forderung. Ich kenne auch Insolvenzen, wo alle ihr Geld bekommen haben, hat aber gedauert.

MfG Klaus

stadler 08.01.2015 06:30

da will ich mal meinen Senf dazuschreiben.
ich bin schon mehrfach Gläubiger in Insolvenzverfahren, aber meistens gegen
GmbHs und war auch bei verschiedenen Insolvenzeröffnungen bei Gericht.
Wenn die GmbH gegen die Du klagst, nichts hat, gehst Du als Gläubiger einfach leer aus.
Ich habe etliche vollstreckbare Titel rumliegen, aber Geld habe ich noch nie gesehen !
Da werden zuerst andere bedient wie:
- Insolvenzverwalter
- Krankenkassen
- Finanzamt
Du als Handwerker bist der letzte in der Reihe und da ist bekanntlich das Geld alle.

blondie 08.01.2015 07:28

Zitat:

Zitat von stadler (Beitrag 353485)
Du als Handwerker bist der letzte in der Reihe und da ist bekanntlich das Geld alle.

und das is das schlimmste... darfst ja nicht mehr dein Material was du bei dem schon *umsonst* eingebaut hast wiederholen.... Da zahlste jährlich Unsummen in die Kammern und wo hin noch alles... aber machen tun die NICHTS für einen....:kotz:

VITO-Power 08.01.2015 07:35

Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ...
Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt.
Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind.
Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden.
Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich.
Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ...
Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist.

alexanderpeter 08.01.2015 18:18

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 353493)
Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ...
Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt.
Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind.
Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden.
Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich.
Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ...
Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist.



Guten Abend Rolf,

nur mal eine Frage, hast Du Deine eigenen AGBs ?

stefanmarea 08.01.2015 18:28

Wenn du Gläubiger in einem Insolvenzverfahren bist, dann weise Deine berechtigte Forderung (Rechnung) beim Insolvenzverwalter vor. Alles andere kannst du dann nicht mehr beeinflussen. Wenn Insolvenzmasse vorhanden ist und du in der Reihe weit vorne bist, dann hast du gute Chancen deine Forderung beglichen zu bekommen ... deswegen schnell die Forderungen anmelden und hoffen dass auch Konkursmasse da ist.

VITO-Power 08.01.2015 18:29

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 353598)
Guten Abend Rolf,

nur mal eine Frage, hast Du Deine eigenen AGBs ?


Ja, ganz Feine sind meine ...

Ohne gehts in meiner Branche auch nicht.

Die Kunst besteht aber darin sie auch wirksam zu vereinbaren ... ist besonders gefährlich, wenn der Kunde eigene Einkaufsbedingungen zu Grunde legt. Diesen habe ich aber in diesem Fall widersprochen.
Daher habe ich ja verlängerten Eigentumsvorbehalt ...


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