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princeton1 24.10.2014 17:13

Zitat:

Zitat von Kaschdi (Beitrag 343703)
...Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl...

-:)

Sicher???

-:)

Mit den Kennzeichen könnte ich ja schließlich bei meiner Zulassungsstelle vorstellig werden. (Zwecks offizieller Abmeldung!)

Gruss

Nico

Thorsten Hoppe 24.10.2014 17:19

Du hast das Fahrzeug verkauft und hast ohne Papiere gar nicht mehr die Möglichkeit das Fahrzeug abzumelden. Es wäre definitiv Diebstahl auch wenn du dich im Recht glaubst. Den gravierenden Fehler dass du einem Fremden dein Fahrzeug angemeldet übergeben hast kannst du leider nicht mit eigenen Mitteln rückgängig machen....

blondie 24.10.2014 17:23

Ich habe meine Fahrzeuge IMMER abgemeldet verkauft. Wenn einer was wirklich haben will is dem das egal und besorgt sich Rote oder Überführungskennzeichen...

blondie 24.10.2014 17:27

Zitat:

Zitat von Thorsten Hoppe (Beitrag 343705)
Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist.

Naja..auf unserer Zulassungsstelle macht man das selber am Automaten. Natürlich erst nach dem man bei der Tante war und die ihn aufgefordert hat. :) Und woher weis er denn das du die abgekratzt hast und der Zettel is ja im Computer geschrieben.. Auch wenn die Kennzeichen auf einmal gar nicht dran sind...upps.. Da hat er richtig Streß... Weil er es selbst nur mit einer Eidesstattlichen Erklärung ummelden darf...

princeton1 24.10.2014 17:30

Mit "abhandengekommenen" Kennzeichen würde ich ihm zumindest die frohlockende Weiternutzung unterbinden!

Und als "gravierenden" Fehler würde ich mein Vorgehen nicht bewerten!

Er hat mir das Fahrzeug aus meinem "laufendem" Betrieb abgekauft, sprich, hätte er ihn nicht genommen, hätte ich das Fzg. noch weiter genutzt.
Ist halt in der Praxis nicht immer so einfach!
Ich hätte nach seiner weiten Anreise aus Frankfurt + seiner Kaufentscheidung ihn ja ungern wieder zurückgeschickt mit den Worten "Kommen Sie morgen wieder, dann ist das Fzg. abgemeldet!"

Ich habe seine Ausweispapiere fotografiert und wir haben alles Relevante, auch bzgl. der Kennzeichennutzung, im schriftlichen Vertrag fixiert!

Gruss

Nico

v-dulli 24.10.2014 17:31

Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

Thorsten Hoppe 24.10.2014 17:42

das Abmelden selbst ist ein Verwaltungsakt und beinhaltet das Entfernen der Plaketten. durch das Entfernen der Plaketten wird kein Auto abgemeldet. und wenn die Kennzeichen weg sind muß er die als gestohlen melden und bekommt dann neue kennzeichen zugeteilt.

princeton1 24.10.2014 17:44

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 343713)
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

-:)

Gerade erledigt!

Die machen nix, bzw. werden die erst aktiv, wenn die Zulassungsbehörde das Fzg. samt Kennzeichen regulär zur "Kontaktaufnahme" ausschreiben lässt!

LG

Nico

purple 24.10.2014 17:47

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 343713)
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

Ist keine Sache für die Polizei und interessiert daher nicht.

blondie 24.10.2014 17:47

also hol dir die Kennzeichen und gut is...


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