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Genau, das ist das Einzige, was passiert. Einen 2. Hagelschaden kannst Du dann natürlich nicht mehr abrechnen, weil ja die Instandsetzung des 1. Schaden unterblieben ist. Und solange Du keinen tiefergelegten V fährst, ist meistens eh nicht zu sehen......... . Selbst bei der Inzahlunggabe/Einwertung bei MB hatte keiner auf das Dach geschaut............... . |
Man sollte beachten, dass inzwischen die Gutachter an der unteren Grenze schätzen. Das wird jeder bestätigen, der anschließend den Schaden tatsächlich reparieren ließ. Bei mir war der Rechnungsendbetrag für meinen damaligen C-Kombi fast doppelt so hoch wie vom Gutachter erst einmal geschätzt. Die Versicherung mit dem Schild hat das auch anstandslos bezahlt. Nach dieser Erfahrung würde ich (auch im Zusammenhang mit einem zweiten Hagelschaden) immer reparieren lassen. Hagelunwetter werden schließlich immer häufiger. Wenn man dann 1500 € kassiert hat und dann verhaut es einem das Fahrzeug im nächsten Sommer so richtig a:)... das möchte ich nicht selbst zahlen müssen, das können auch mal 8000 € sein.
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Hallo zusammen,
so die Abrechnung läuft wie folgt: Reparaturkosten ohne MwSt - SB. - MwSt wird nicht erstattet, da nicht angefallen - Vahrzeugausfall wird nicht erstattet, da nicht angefallen - das Vzeug wird in ein Register eingetragen (www.informa-irfp.de) um Missbrauch durch mehrfach Regulierung bei VS-Wechsel zu unterbinden |
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Guten Morgen Jörg, nur eine Frage, bist Du Selbstständig? Nur wegen der MwSt. Bezügl. der MwSt. hat sich schon einiges geändert, wobei bei Privatpersonen das nicht nachvollziehbar ist. Hier vielleicht ein paar nützliche Info. : http://www.auto-unfall-hilfe.de/stad...l-mehrwert.htm |
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Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
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Ich hab im Frühjahr bei der Hagelreparatur einige Parkdellen und auch ne Beilackierung mit bekommen. Ohne Gerede und Gezehdere beim Lackierer. |
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Als Selbständiger verbuche ich Gutschriften auch als Einnahme und führe da auch MWSt ab. Leider müssten sich dann die Versicherer das Geld auch vom Fiskus holen. Diese Zwischenfinanzierung will der Fiskus nicht. |
Ganz einfach.....
Rep.Kosten brutto minus Sebstbeteiligung minus 19%. Das bekommste denn von der VS. Weitere Schäden am Dach, wenn du nicht reparieren lässt, werden mit deutlich Abzug (NFA) reguliert. Gruß Alex |
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Wenn Du einen fast neuen Wagen als Totalschaden abgerechnet kriegst, kann das bei einem kleinen Unternehmen der Fall sein. |
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