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Wer das Rechtsfahrgebot beachtet, kann m.E. nach kaum rechts überholt werden. Einige, die sich sehr oft bedrängt fühlen, sollten sich vielleicht mal den §1 der StVO genauer ansehen, insbesondere den Absatz 2, vielleicht folgt eine gewisse Erleuchtung: §1 StVO Vor Gericht schneiden Oberlehrer, Blockierer und sture Linksfahrer erfahrungsgemäß in der Regel allerdings besser ab als die sogenannten "Drängler" oder "Raser" ... |
Nunja,
das sture Linksfahren (der anderen) kann man ja als Drängler auch damit dokumentieren; das eigene Drängeln aber auch... |
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Am Besten sollte man das anonym und per email bei der Polizei einreichen können, somit gewinnt die Bauwirtschaft und auch die Arbeitslosenzahlen bleiben weiter im Sinkflug, bei den vielen benötigten Sachbearbeitern :tw: |
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Manchmal habe ich den Eindruck, die Mittelspurfahrer merken das gar nicht.... Gruß Uli |
Ob die Dashcam jetzt verboten ist oder nicht...... wäre mir egal.
Dem Richter wahrscheinlich auch, wenn er seine Arbeit ernst nimmt und die Aufnahme ihm hilft, ein gerechtes Urteil zu sprechen. Gruß Uli |
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Also mein Kommentar zum Urteil: sehr gut und richtig! Ich finde diese immer weiter steigende Vollkasko und "cover-your-ass" Mentalität ehrlich gesagt zum k....! Bis vor Monaten gab es diesen ganzen Filme-Schnickschnack Unsinn nicht und die Welt war mindestens genauso gut wie heute.....Zusätzlich habe ich keinen Bock dass mich irgendjemand filmt, ich das ja nicht mal merke, und das ganze dann im Netz landet!!!
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