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rollieexpress 09.07.2014 06:44

Es gibt bestimmt genug Caravanisten welche lieber nen Bogen um Waagen machen, allein um ihr Gewissen nicht unnötig zu belasten.:41:

Mopeto 09.07.2014 08:07

Zitat:

Zitat von Korsar (Beitrag 332673)
Hallo Gordon,

hübscher Test !

Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei.

Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.

Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut :steichel:

Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB"


Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ???


Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen. :kopfklatsch:

Im Schein die Leermasse ist angegeben von Serienzustand bis Vollaussattung daher die 2186 - 2355.
Das tatsächliche Gewicht steht in den COC Papieren !
In meinem
Falle sind das 2257 kg.
Eine Kopie der COC Papiere liegt unter anderem auch im Handschuhfach.
Ob das Leergewicht mit 0,8 oder 1,0 multipliziert wird steht auch eindeitig geschrieben. Entweder muss der Wohnwagen (nicht normaler Hänger dort wird mit 1,1 oder 1,2 multipliziert) eine Antischlingerkuplung haben oder das Zugfahrzueg ein Antischlingersystem was auch für Anhänger geignent ist.

In meiner M Klasse ist ein spezuielles ESP für Anhänger drinnen daher war ich mir nicht sicher ob der Punkt mit ESP für den Vito in Frage kommt, da es ein einfaches ESP gibt und ein ESP mit "Anhängerfunktion".
Aber der Her Dulli hat es ja bestens ergänzt
  • unterstützt im Anhängerbetrieb mittels TSA die Fahrstabilität des Zugfahrzeuges
Also nur weil da ESP verbaut ist ist das noch keine Freigabe das ESp muss im Gespannbetrieb freigeben sein bzw dort unterstützend arbeiten.

Aber da wir ja gemerkt haben das unsere Polizei eigentlich keine Ahnung hat dürfte es egal sein auser man gerät an einen der sich auskennt :-)

Dann wird das Fahrzeug ausgeräumt und kommt auf die Waage.





-------------------------------------------------------------
Tempo 100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen aus

Pkw

anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Tempo 100 Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
mit Anhängern beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemäß der 9. Ausnahme-Verordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 100 km/h, wenn die folgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
1.
Das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV / „ABS“) ausgerüstet.
2.
Der Anhänger ist für 100 km/h gebaut (insbesondere zu beachten: Eignung von Achsen und Radbremsen).
3.
Die Anhängerbereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen (für 120 km/h)
4.
Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination verbessert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
5.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X 􀁷 Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn
der Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt,
oder

mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

6.
Der Fahrzeugschein des Anhängers muss einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination enthalten, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung mit Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 und sollen dennoch die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Enthalten Ihre Fahrzeugdokumente keinen Hinweis auf die Eignung für den Tempo 100-Betrieb in einer Kombination, begutachtet ein Sachverständiger der TÜV NORD Mobilität Ihr Fahrzeug gerne und erstellt Ihnen einen Änderungsvorschlag für die Fahrzeugdokumente, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100-Regelung.
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100-Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100-Regelung nutzen.

Kurthi 09.07.2014 09:30

Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

v-dulli 09.07.2014 09:35

Zitat:

Zitat von Kurthi (Beitrag 332807)
Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

Einersets an der Anhängersteckdose und andererseits über die verbaute Sensorik des ESP.

Korsar 09.07.2014 10:29

Hallo,

habe ich das richtig im Kopf, dass mit dem Modelljahr 2007 (ab Okt/Nov.06) das Anhänger ESP bei AHK ab Werk serienmäßig verbaut ist ?

v-dulli 09.07.2014 11:17

Zitat:

Zitat von Korsar (Beitrag 332811)
Hallo,

habe ich das richtig im Kopf, dass mit dem Modelljahr 2007 (ab Okt/Nov.06) das Anhänger ESP bei AHK ab Werk serienmäßig verbaut ist ?

Code BB3 - Vito/Viano ESP neue Generation mit Anhängerstabilisierung
TSA (Trailer Stability Assistent)
ab (ca.) September 2007

Zitat:

Vorteile auf den Punkt gebracht:
• TSA vermindert das Schlingern des Anhängers
• TSA wirkt stabilisierend für das Zugfahrzeug
• Neues ESP verbessert Traktion im Anfahrbereich beim Allrad

Vito und Viano im Anhängerbetrieb:
Im Anhängerbetrieb erkennt das ESP mit TSA ein in Pendelschwingung geratenes Gespann. Es
gibt keine Zusatzsensorik am Anhänger oder an der Anhängerkupplung. Das neue ESP ist somit
eigentlich eine Zugfahrzeugstabilisierung.
Erkennt das ESP mit TSA ein Schlingern, werden alle Räder des Zugfahrzeuges an der
Vorderachse abgebremst und es erfolgt zusätzlich eine Reduzierung des Motordrehmoments.
Bei mehreren Eingriffen hintereinander werden die Schwellen aufgeweitet und der notwendige
Bremseingriff wird dementsprechend stärker. Die stärkeren Bremseingriffe haben dann eine
deutliche Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit zur Folge. Dadurch wird dem Fahrer die
Gefahr des schlingernden Anhängers verdeutlicht und er wird darauf hingewiesen, dass er sich
zu häufig im kritischen Geschwindigkeitsbereich aufgehalten hat.

Vito 4x4 und Viano 4MATIC:
Bei der neuen Generation „ESP mit TSA“ sind verschiedene Parameter optimiert worden um das
Anfahr- und Traktionsverhalten bei den Allradfahrzeugen zu verbessern.
So wurde bisher bei betätigtem „ASR OFF Schalter“ zwar ein Bremseingriff ausgeschaltet,
jedoch bestand weiterhin ein Eingriff im Motordrehmoment. Dies führte in bestimmten
Fahrsituationen zu einer zu starken Absenkung der Motordrehzahl. Das neue ESP mit TSA trägt
dem Rechnung und reguliert das Motordrehmoment nur noch geringfügig.
Quelle: MB Produktinformation

rollieexpress 09.07.2014 11:26

Bei mir steht nur: BB3 elektrisches Stabilitätsprogramm (ESP)

v-dulli 09.07.2014 11:40

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 332817)
Bei mir steht nur: BB3 elektrisches Stabilitätsprogramm (ESP)

Was sollte da sonst noch stehen?

BB3 beinhaltet
EBV - Elektronische Bremskraftverteilung
ABS - Antiblockiersystem
ASR - Antriebsschlupfregelung
BAS - Bremsassistent
ROM - Roll Over Mitigation
RMI - Roll Movement Intervention
LAC - Load Adaptive Control
EUC - Enhanced Understeering Control
TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)



Andiklos 10.07.2014 18:25

Zitat:

Zitat von Kurthi (Beitrag 332807)
Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

Das ist tatsächlich noch ein Problem, wo nicht ausreichend nachgedacht wurde seitens einiger Hersteller. Bei Mercedes bin ich noch nicht dahinter gestiegen. Vielleicht weiß das jemand hier in der Runde.
Bei VW, Skoda usw. weiß ich, dass die Erkennung, ob ein Anhänger dran ist, durch das Einstecken des Steckers in die Steckdose, erfolgt. Aber nun zum Problem: Was ist, wenn ich einen Fahrradträger nutze und den Stecker des Trägers einstecke? Ich will damit 130 km/H, vielleicht auch mehr fahren und die Elektronik bremst mich auf einmal herab, weil sie meint, ich hätte nen Anhänger dran............ist bei Skoda mal der Fall gewesen, die Betriebsanleitung im VW Tiguan beschreibt das Problem ebenfalls mit dem Verweis, dass das Fahrzeug durch die Elektronik abgebremst werden kann, ohne dass ich das überhaupt möchte!!

Andreas

v-dulli 10.07.2014 18:58

Zitat:

Zitat von Andiklos (Beitrag 332971)
Aber nun zum Problem: Was ist, wenn ich einen Fahrradträger nutze und den Stecker des Trägers einstecke? Ich will damit 130 km/H, vielleicht auch mehr fahren und die Elektronik bremst mich auf einmal herab, weil sie meint, ich hätte nen Anhänger dran............ist bei Skoda mal der Fall gewesen, die Betriebsanleitung im VW Tiguan beschreibt das Problem ebenfalls mit dem Verweis, dass das Fahrzeug durch die Elektronik abgebremst werden kann, ohne dass ich das überhaupt möchte!!

Andreas

Ein solcher Fall ist mir vom MB nicht bekannt.


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