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VITO-Power 05.06.2014 20:27

Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...

Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ...
Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ...

princeton1 05.06.2014 20:56

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 329272)
Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...

Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ...
Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ...

-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

tim**taylor 05.06.2014 21:15

Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher).
http://www.vclub-forum.de/picture.ph...ictureid=11298
So ein kleines Teil von gut 300kg.
Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub.
Immer wenn mans braucht:760:.
Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert.

VITO-Power 05.06.2014 21:42

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 329275)
-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

Na, na, Nico ... alles lesen und das gelesene auch entsprechend verarbeiten ...
1. Ja, in der Tat ... wenn dir jemand den Bauhaushänger vors Mopped schiebt, zahlt die Hängerversicherung. Wenns planvoll nach Absprache stattfindet ist es Versicherungsbetrug ...
2. Wenn du beim Ankuppeln daneben triffst und die Heckklappe unschöne Muster bekommt, so zahlt niemand, da hier ein nicht gedeckter Eigenschaden einer verbundenen Sache vorliegt. An - und Abkuppeln zählt zum Zugbetrieb ...

VITO-Power 05.06.2014 21:44

Zitat:

Zitat von tim**taylor (Beitrag 329277)
Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher).
http://www.vclub-forum.de/picture.ph...ictureid=11298
So ein kleines Teil von gut 300kg.
Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub.
Immer wenn mans braucht:760:.
Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert.

Sag ich ja ... geschäftliche Nutzung und nicht gewerbliche ...

Mopf0 05.06.2014 21:53

Zitat:

da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Dieser Bereich ist Auslegungssache, da der Anhänger bewegt wurde um am Zugfahrzeug befestigt zu werden. Über diesen Punkt könnten sich die Versicherungen streiten.

vitoigel 05.06.2014 23:06

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 329224)
Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.:shoot:


Die "finden" nicht einen Satz im Kleingedruckten der die Haftung ausschliesst, sondern die formulieren es von vorneherein entsprechend... Nur liest es keiner vorher, bzw wird man von der Auslegung ueberrascht.

Mopeto 06.06.2014 06:32

Es ist auch ein Trugschluss das die PKW (Haftpflicht)Versicherung zahlt wenn der Hänger hinten dranhängt und ein Haftplichtschaden entsteht.
In dem Fall teilen sich PKW und Hängerhaftpflicht zu jeh 50 % den Schaden.

Das wird dann schön wenn man vom Kumpel einen geborgten Hänger dran hat und die Versicherung stellt sich quer.
Ist ein Grund warum ich meine Hänger nicht verleihe und auch versicherungsmäßig nicht in den verleih "bekomme"

uechtel 06.06.2014 08:28

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 329275)
-:)

Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

-:)

Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

-:)

Gruss

Nico

Kann man alles sogar noch viel einfacher haben, mit der privaten Haftpflichtversicherung. Brauchts du dir noch nicht mal einen Hänger kaufen, sondern stößt einfach so mit dem Schlüssel in der Hand dagegen. Ist allerdings trotzdem strafbar und vermutlich macht es deswegen nicht jeder...

Und es funktioniert natürlich nur bei fahrlässiger Beschädigung von FREMDEN Eigentum!

drdisketti 06.06.2014 10:45

Zitat:

Zitat von uechtel (Beitrag 329313)
Kann man alles sogar noch viel einfacher haben, mit der privaten Haftpflichtversicherung. Brauchts du dir noch nicht mal einen Hänger kaufen, sondern stößt einfach so mit dem Schlüssel in der Hand dagegen. Ist allerdings trotzdem strafbar und vermutlich macht es deswegen nicht jeder...

Genau aus dem Grund verstehe ich nicht, dass auf dem Supermarkt- oder Baumarkt-Parkplatz die Einkaufswagen-Rempler in der Regel abhauen und den Geschädigtem sitzen lassen !


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