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Zitat:
Leider ist die "Rechts"-sprechung manchmal sonderlich....... :heul: |
Hallo Vrau
Wenn du nicht Ortansässig bist, gehe ich da von aus das sie es nach einer Stellungnahme lassen. Bei Ortsansässigen könnten sie es nicht lassen wollen! Ich würde in der Stellungnahme auch gleich Ausführlich machen und drauf hinweisen das du einen Anwalt bemühen wirst wenn das nicht reicht. (Und nicht wie bei Anwälten gern Scheibchenweise, dass ist für mich eine Taktik um Geld zum verdienen für die Spezies! Genauso wie von meiner Seite kein Schriftstück rausgeht vom Anwalt, ohne es gelesen zu haben.) Deine Begründung könnte sein wie schon erwähnt, für dich kein Schild, (Durfte man zuvor 50 Km/h fahren?) wie auch keine anderen Verkehrsteilnehmer wo dir hätte auffallen können das du zu Flott unterwegs warst! Wie auch das du Strich 50 Km/h gefahren bist weil du dich innerhalb einer Ortschaft befandest und nichts war für langsamer Fahren zu müssen wegen Gefahr, wenn du ein „Raser“ wärst, wären da ja gemütlich mehr als 50 km/h „Normal“. MfG Klaus |
Wie schnell steht denn auf dem Ticket nach Toleranzabzug ?
So ganz verstanden hab ich Deine Schilderung noch nicht: Zitat:
Warum ist 4 Autolängen vor der Kreuzung ein Schild unsichtbar ? |
Reinhard, wenn du ein Schild von hinten siehst, ein Rundes, kann da vieles drauf stehen von der anderen Seite. Er fuhr doch auf die Straße drauf als Linksbieger.
MfG Klaus |
War es vielleicht eine 30er Zone?
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Wenn Du eine Stellungnahme zur Sache abgibst, dann wird das Verfahren mit Sicherheit eingestellt.
Ist mir nämlich auch mal passiert. Bin "vor" einem 30er Schild auf einen Krankenhausparkplatz abgebogen und nach dem Krankenhausbeuch am anderen Ende des Parkplatzes wieder in diese Straße eingebogen. Dort stand aber dann kein 30er Schild mehr und sie haben mich mit um die 50 geblitzt. Einspruch eingelegt und mit dieser Erklärung wurde das Verfahren dann eingestellt. Viel Erfolg. Delos |
Wenn ein einfaches, rundes 30er Schild 20 Meter vor der Kreuzung stand, so hätte nach der Kreuzung niemand mehr wegen 30 km/h Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden dürfen.
Solch Beschränkungen werden durch die Kreuzung aufgehoben und müssen nach der Kreuzung wiederholt werden. Also wäre in diesem Fall sogar egal, ob man das Schild gesehen hat, oder nicht. Einspruch mit Fotos hilft. Fotos machen hilft zu erkennen, ob nicht doch etwas übersehen wurde. |
... wenn es allerdings eine Tempo-30-Zone war und er in dieser geparkt hat und dann losgefahren ist, sieht das anders aus.
Dass man in einer Tempo-30-Zone ist, muss man auch nach dem Parken noch erinnern ... selbst, wenn man nicht selbst das Vahrzeug dort abgestellt hat :( Leider gibt es in KA viel Tempo-30-Zonen ... und viele stationäre (und mobile) Blitzer ... |
Zitat:
Streckenverbot enden unter vier Bedingungen: durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m" durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten). an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO) |
Wurde das mal geändert? a:)
Ich dachte nämlich, ich hätte es damals in der Fahrschule auch so gelernt, Zeichen gelten nur bis zur nächsten Einmündung / Kreuzung. |
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