V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Recht haben - aber wie bekommen? (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=50732)

camper2012 26.08.2013 12:07

Zitat:

Zitat von kaltec67 (Beitrag 293944)
Hat das Auto ein PTC-Element?

'Zuheizer elektrisch' ist vorhanden; aber das ist ja etwas anderes als ein aufrüstbarer Zuheizer, oder?

camper2012 26.08.2013 12:09

Nein, eine Abstimmung fand nur dahingehend statt, dass man 1.900 Euro akzeptieren könne.

kaltec67 26.08.2013 12:13

Fachlich ist schon klar, dass PTC kein "aufrüstbarer Zuheizer" ist. Aber genaugenommen hatte der Verkäufer richtig formuliert!

camper2012 26.08.2013 12:16

Der Verkäufer hatte in seiner Beschreibung 'Zuheizer vorhanden/Aufrüstung Standheizung sehr günstig' stehen und sagt selbst, dass er es falsch angegeben hat. Das ist momentan nicht das Problem; nur die Regulierung des Mangels.

drdisketti 26.08.2013 13:10

Zitat:

Zitat von kaltec67 (Beitrag 293944)
Hat das Auto ein PTC-Element?

Ein 639er CDI ohne PTC ist "echt selten" - nur bei Kauf in E/I denkbar.

princeton1 26.08.2013 13:13

Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?

-:)

Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt?

Ansonsten nachverhandeln!

Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten!

Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...!

-:)

Gruss

Nico

camper2012 26.08.2013 18:10

Im Kaufvertrag steht die Ausstattung drin... Ich habe sogar noch ein Jahr Garantie; wenn mir jemand den defekten Zuheizer bestätigen würde :prost: müßte der zwangsläufig ausgetauscht werden...

...bestärkt durch Eure Kommentare werde ich morgen mal den Anwalt 'resetten' :760:
Ich gebe Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist.
Drückt mir mal bitte die Daumen.box.

uliri2 26.08.2013 18:17

Mitschuld
 
Ich würde das Geld zähneknirschend nehmen und nichts mehr tun.

Kenne von meinem Vetter ( der ist Anwalt ) Fälle, für den Verbraucher sonnenklar, die vom Richter gegen jede Vernunft entschieden wurden.

Evt. wird deshalb für dich noch ein Draufleger draus.

Aber die Entscheidung liegt bei Dir.

Eins ist klar, und deswegen auch Vorsicht vor Gerichtsverfahren etc.: Die acht Monate, die bis zur Feststellung vergangen sind, sind viel zu lang. Das hättest Du meines Erachtens innerhalb der ersten Woche nach Kauf reklamieren und klären müssen.

Gruß
Uli

camper2012 26.08.2013 18:20

Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.

vianonuevo 26.08.2013 18:43

Zitat:

Zitat von camper2012 (Beitrag 293943)
... Die 300 Euro sind das Ergebnis eines Klageverfahrens, bei dem sich die Vertretung meines Anwalts auf den Vorschlag des Beklagten eingelassen hat!! Das Gericht hatte 750 Euro als Vergleichsergebnis gefordert.

Verstehe ich das jetzt richtig?
Dein Anwalt hat sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen und diese Vertretung hat ohne Absprache mit dir dem ungünstigen Vergleich zugestimmt ???

Beschwere dich bei dem Rechtsanwalt und sage ihm dass du diesem Vergleich niemals zugestimmt hättest, du dich deswegen von ihm hintergangen fühlst und dich nötigenfalls auch beihöherer Stelle beschweren wirst. Vielleicht will dir ja dieser Anwalt dann die Differenz zu den 750,- Euro erstatten.
Wenn nein, dann würde ich versuchen dem Rechtsanwalt ans Bein zu pinkeln:

"Beschwerde über einen Rechtsanwalt
Führen Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin anwaltliche Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München einreichen.
In dem Beschwerdeanschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist, und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltliche Berufspflicht verstoßen hat. Die Berufspflichten eines Rechtsanwalts sind in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und in der BORA (Berufsordnung) geregelt.
Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten.
Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer München sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Anwältin / der betroffene Anwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde der Berufsrechtsabteilung des Vorstandes vorgelegt.

Im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens kann die Rechtsanwaltskammernichtdie Qualität der Leistung Ihres Rechtsanwalts überprüfen. Wenn Sie z.B. der Ansicht sind, dass Ihr Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch beraten hat, besteht jedoch die Möglichkeit ein kostenloses Vermittlungsverfahren durchzuführen."

Dies nur als Beispiel der Rechtsanwaltskammer München!
Link zum nachlesen: http://rak-muenchen.de/buergerservic...-rechtsanwalt/

Auch bei der für dich zuständigen RA-Kammer gibt es die Möglichkeit zur Beschwerde!


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:58 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.