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princeton1 07.08.2013 19:56

Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 291648)
Hallo Kati,

wenn Du mit einer Geschwindigkeit wie mit Deinem Bus auf Autobahn-Langstrecke unterwegs bist, sind noch ganz andere "Minderverbräuche" möglich. Viel Fahrfreude mit "Hugo" ( sehr originell und hat was!)

http://www.vclub-forum.de/Forum/pict...pictureid=8489

-:)

Mensch Horst,

5,5 L mit Wählhebel auf P kenne ich sonst nur von Ludenschleudern...!

-:)

Gruss

Nico

Mopf0 07.08.2013 20:14

Zitat:

Habe mich für den Vito entschieden, weil ich mehr Platz brauche - fahre gern campen und das Fahrrad passt nun auch im Ganzen rein.
Dann könnte man ja schon direkt ein Minnitreffen veranstalten. Wir sind ab dem 18.08. bis zum 31.08. in Plön. Campingplatz Spitzenort.

knatterbüx 08.08.2013 18:25

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Guten Abend,

tja, das mit der Namensgebung ist immer so eine Sache. Ich habe mal einen kleinen Vogel aus Keramik geschenkt bekommen, der wohnt nun in meinem Auto und ist sozusagen der Namensgeber für Hugo - siehe Beipackzettel im Anhang zur Benutzung.

Auf den meinen gehe ich hier lieber nicht näher ein, aber die Geschichte oben verrät ja schon einiges. ;-)

@ Krümelmonster: Ein Mixto ist halb PKW/halb Transporter, meiner hat nur eine Sitzreihe (im Fond) und eine LKW Zulassung. Die gibt es aber auch mit PKW Zulassung. Habe mich bewusst für die LKW Zulassung entschieden, denn damit beträgt die Steuer nur EUR 160 im Jahr. Die "alten Hasen" berichtigen mich bitte, falls ich mit der Erklärung falsch liegen sollte.

Ein wahres Sparmodell, wie es sich ebenfalls bei Horst im Verbrauch zeigt - das freut mich sehr!

@Ralf: ich weiß ehrlich gesagt noch nicht, wo ich in dem genannten Zeitraum rumtreibe, melde mich vielleicht noch spontan und komme mal auf einen Kaffee rum.

LG
Kati

V6 Mixto Lang 08.08.2013 18:35

Zitat:

Zitat von knatterbüx (Beitrag 291774)
Habe mich bewusst für die LKW Zulassung entschieden, denn damit beträgt die Steuer nur EUR 160 im Jahr.

Ja, die Steuer ist bei LKW deutlich günstiger, aber die höheren Versicherungsprämien für LKW "******n" das Ganze wieder auf.... habe bei drei Gesellschaften die Tarife durchrechnen lassen... es war immer am Ende ein "Nullsummenspiel".... leider!



PS: upphs: Warum wurde das Wort " f r e s s e n " nun zensiert??? rätsel, rätsel ???

Mopf0 08.08.2013 21:05

Zitat:

Habe mich bewusst für die LKW Zulassung entschieden, denn damit beträgt die Steuer nur EUR 160 im Jahr.
Ist aber auch schlecht, wenn man sonntags mit Anhänger fahren will.

knatterbüx 08.08.2013 21:27

Also:

@Horst: versicherungstechnisch kein Problem, sitze an der Quelle - Haustarif (nur geringfügig teuer als PKW-lohnt also schon für mich) :-)
Grundsätzlich hast du aber recht.

@Ralf: gilt soweit ich weiß bis 3,5 t nicht, solange für reine Freizeitaktivitäten genutzt, sprich ich könnte noch einen Wohnwagen, etc. anhängen. Der Rest ist mir im Moment Wurscht, weil brauchte ich gar nicht.

Grüße
Kati

Mopf0 08.08.2013 22:03

Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist (siehe § 30 Abs. 4 StVO).
[QUOTE]Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
  • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
  • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.[QUOTE]
Zitat:

Fahrzeuge:LKW über 7,5 Tonnen sowie jeder LKW mit Anhänger sowie ggf. für PKWs und Mischtypen.
Das Fahrverbot gilt nicht nur für klassische LKWs, sondern ggf. auch für PKWs, Sattelschlepper mit Aufliegern für Gütertransporte, usw.
PKWs (z.B. Sprinter), deren Innenraum für den Gütertransport ausgerichtet sind (z.B. durch dauerhafte Entfernung von Sitzbänken oder Einbau von Regalen), können trotz PKW-Zulassung verkehrsrechtlich als LKW eingestuft werden. Sie fallen somit mit Anhänger unter das LKW-Fahrverbot und dürfen auch ohne Anhänger nicht schneller als 80 km/h fahren. (siehe auch: Mercedes Sprinter - Abgrenzung PKW-LKW)
So wie sich das liest ist die von Dir angesprochene Regelung eine 2007 angeregte Regelung die eingeführt werden "soll". Aber sie ist es meines Wissens noch nicht. Nicht das es mal ein böses Erwachen gibt. :rtfm:


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