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rollieexpress 28.06.2012 14:24

Normalerweise dürften die "besonderen"Teile dann doch nicht frei verkäuflich übern Tresen gehen. Denn wenn ich will kann ich alles "falsch" einbauen.

Wenn ich ein Teil erwerbe was frei verkäuflich ist hab ich die normalen Garantieansprüche! Ansonsten muss der Händler mir schon beweisen ob ich das Teil falsch eingebaut habe.

Oder seh ich das ganz verkehrt?

Mad 28.06.2012 16:09

Zitat:

Zitat von Gomick (Beitrag 252358)
was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.

Wenn das Teil offensichtlich bei Kauf defekt war und wirklich nicht beim Einbau gepfuscht wurde, dann würde ich ganz klar auf meinem Recht beharren und einen einwandfreien Ansaugstutzen verlangen.

Ansonsten darf er Dir gerne beweisen, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war, bin gespannt, wie er dies bewerkstelligt.

Dir stehen natürlich, wenn oben geschriebenes nichts hilft, folgende Optionen offen:
- An der Teiletheke laut werden
- Den Fall schriftlich dem Autohaus vortragen
- anwaltliches Schreiben
- Klage

Spätestens vor Gericht wird er verlieren, da er dort immer noch nicht nachweisen kann, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war.

BTW:
Du vermischst die Garantie immer mit der Gewährleistung, dies solltest Du nicht tun, es sind unterschiedliche Begriffe.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und i.d.R. an Garantiebedingungen gebunden (z.B. gilt nicht an Nächten mit Vollmond), die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und durch die entsprechenden Gesetze vorgegeben.

Gruß


Martin

WHans 28.06.2012 17:59

Zitat:

Zitat von Gomick (Beitrag 252358)
Hallo Hans,

was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen??
Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt!

Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta!

Hallo,

Martins Antwort kann ich mich nur anschließen!

Hans


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