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Das Zuverfügungstellen einer Ersatzmobilität bleibt eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers. Und dann kann auch aus meiner Sicht der Hersteller die gültigen Rahmenbedingungen bestimmen!
Aber in diesem konkreten Fall des Themenstarters würde ich nicht unbedingt empfehlen ein neues Vahrzeug zwei Wochen vor Jahreswechsel anzumelden! Gruss Nico |
Ich hatte auch die Wahl, ob ich meinen VIANO noch in diesem oder erst im nächsten Jahr zulasse.
Haben will ich ihn schon gern, aber aus den o.g. Vernunftgründen wird er erst am 2. oder 3. Januar zugelassen. |
Zitat:
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ok - wie auch immer, --- wenn Garantie laut Gerichtsbeschluss vergleichbar der PKW incl. der angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden muß , gilt sie als Einheit - man kann hinterher nicht einzelne Maßnahmen streichen und sagen das es freiwillige Zusatzleistungen sind (Gleichheitsprinzip). --- aber jeder andere hat natürlich auch erstmal Recht :) bis zum selbst erstrittenen Rechtsbeschluss :)
Wolfgang |
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