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v-dulli 21.11.2009 18:26

....was ist jetzt daraus geworden?

donmannix 21.11.2009 20:55

Zur allgemeinen Erleuchtung hier das offizielle Statement des ADAC (Auszug Webseite):

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
http://www1.adac.de/images/c_line999999.gif
http://www1.adac.de/images/s.gif Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen SachmängelhaftungsausschlussADAC-Vertrag ). Aufgrund von gesetzlichen Verboten für Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es wichtig, dass der in einem Formularvertrag enthaltene Haftungsausschluss eingeschränkt wird (im ADAC-Kaufvertrag enthalten). Der Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden. Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden: zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen.
Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung.

Gruß
donmannix

der Vahrende 22.11.2009 11:25

Und so gings aus:
 
Ich hatte dem Käufer versprochen, mich Montags zu melden, was ich auch tat.
Umso erfreulicher war es dann, das ich hörte, er habe ein neues Getriebe umsonst von einem Freund bekommen, es sei bereist eingebaut und er wolle das Auto nun auch nicht mehr zurückgeben. Ich glaube nun vielmehr, dass das Getriebe tatsächlich nicht defekt war, sondern er tatsächlich nur etwas grobmotirig die Getriebebetätigung ausgehängt hat (oder sowas ähnliches, wie V-Dulli schon schrieb). Ich halte die Zeit zwischen der "Getriebekaputtmeldung" Samstagsabends und der Zeit der "Getriebe OK Meldung" Montagsmittags für etwas arg kurz. Auch das er Sonntags ein Getriebe geschenkt und gleich auch noch eingebaut bekam und er nach eigenen Worten Sonntags sogar schon wieder rumgefahren ist, halte ich nicht so ganz für glaubwürdig. Der MB 100 ist ein Fronttriebler, somit ist ein Getriebewechsel nicht "mal so eben" zu durchzuführen wie bei einem Heckantrieb.
Radlager: er bekommt von der Werkstatt, die mir den Wechsel gemacht und verbockt hat, 100 EUR zurück, von mir noch 50 EUR aus Kulanz on top, damit ist er zufrieden.
Alles in allem ein positiver Ausgang also.

v-dulli 22.11.2009 11:35

...schöööööön! :tw: :prost:

Wenn man weiss wie es geht kann man das Getriebe relativ schnell wechseln, wenn nicht dauerts schon mal ein Tag oder auch länger!
Ist aber immer noch nicht mit Sprinter und co. zu vergleichen.

Einen, bis auf ein Gehäuseriss, größeren Getriebeschaden habe ich beim MB100 noch nicht gesehen. wenn dann immer Schalthebel lose/ verdreht oder Kerbstift gebrochen.


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