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Gluecksritter 27.07.2017 16:38

Interessant aber:
VW hat die Manipulation zugegeben und eine Abschaltung für den Prüfstand in der Software gehabt.
Bei Mercedes ist es noch zu klären ob sie den rechtlichen Rahmen des Motorschutzes ausgenutzt haben oder nachweislich darüber hinaus gegangen sind.
Dieser Unterschied macht das Urteil aus meiner Sicht zur Zeit nicht auf MB übertragbar.

McOtti 27.07.2017 16:58

Hallo

... Für mich ist es eigentlich egal wie man das nennt ( Manipulation , ... , Betrug , Schutzschaltung usw. ) es interessiert mich nur wie es weitergeht.
Was kommt auf mich "zu" , wie kann ich mich evtl wehren ( um einen möglichen Fahrverbot zu entgehen ....)
Auch mein VORmopf 3.0l V6 scheint betroffen ..... Aber was heißt das konkret ?
Mein V6 ist ja kein EU5 od. EU6 Fahrzeug .....
Fragen über Fragen

Gruß Uwe

thw 27.07.2017 17:14

Auch erwischt, Motor zwar von Audi, aber... https://www.heise.de/newsticker/meld...I-3785243.html

Cooper40 27.07.2017 17:31

Hallo
§ 826 BGB, einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betruges verwirklicht:“

Wenn die Nummer durch alle Instanzen wir Fristen durch ist, bin ich mal Gespannt ob das dann als ein Musterprozess angesehen wird und wenn andere Klagen, dem ihm Urteil folgen müssten!

Dann wäre es so, dass die die Fahrzeuge mit der „Schummelsoftware“ (Schönes Wort für einen erwiesenen Betrugsfall!) Zug um Zug, getauscht gehören. Also Geld gegen Fahrzeug. Ob VW dann das Messegelände von Hannover anmietet? Würde der Platz reichen!

Auch wenn VW bis jetzt erwisen es am „dreistesten“ betrieben hat, stören mich zwei Dinge bei den „Urteilen“! Zum einen lese ich nichts über die Nutzungsvergütung! Zum anderen, (vielleicht wecke ich schlafende Hunde!) Wurde noch keiner verurteilt weil er ja Gesetzeswidrig einen Gegenstand genutzt hat, der darauf hin verurteilt wurde! „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.“

Beim ersten: Das Fahrzeug wurde ja genutzt, also gibt es pro Km einen Satz/Summe, die da runter gerechnet wird.
Zum zweiten: Bei Diebesgut z.B., gehört die Ware dem Eigentümer zurück ohne Entschädigung. Es kann nur eigentliche Dieb auf Schadensersatz angeklagt werden. Wenn der nicht zu finden ist, geht man leer aus!

Anderes herum: Muss ein Nutze mit einer Klage rechnen weil er ein Fahrzeug mit Schummeldingens gefahren hat! Wenn es nur eine andere Steuereisstufung sei, kann das Finanzamt ja auch auf Entschädigung wie auf eine Verurteilung anstreben!

Ist auf jeden Fall ein dolles Thema und bei der Nummer mit Selbstanzeige gehe ich auch Steil! Warum soll das Strafmildernd bedient werden! Da ist doch der Vorsatz bewiesen, aber schon mal Präventiv, mich selbst anzeigen!
Ist für mich genauso eine Nummer wie, wenn ich über wie viel Promille drüber bin, bekomme ich Nachlass? Genau da wäre es doch anders herum richtig. Da ich mich bewusst ins Komatöse gesoffen habe, müsste die Strafe unter Grob fahrlässig, also als Vorsatz geahndet werden.

MfG, Klaus

murphy 28.07.2017 08:44

Zitat:

Zitat von Gluecksritter (Beitrag 425031)
Dieser Unterschied macht das Urteil aus meiner Sicht zur Zeit nicht auf MB übertragbar.

Richtig, im Moment stimme ich da zu. Man könnte aber noch auf ganz andere Ideen kommen, was Mercedes aktuell mit der angekündigten freiwilligen Serviceaktion ("Zukunftsplan Diesel" - muss immer wieder grinsen über dieses drollige Marketinggeschwurbel) bezwecken könnte.

Den ersten Amarok-Fahrern wird ja gerade vom KBA die Halterdatenübermittlung an die zuständigen Zulassungsbehörden und die Kfz-Stillegung zum 28.8. angedroht, wenn sie den VW-Rückruf nicht umgehend durchführen lassen - obwohl noch schwebende Verfahren und Gutachten an den betroffenen Fahrzeugen laufen. Das KBA macht sich quasi zum Erfüllungsgehilfen der Autohersteller, indem es dem Fahrzeugeigentümer die Beweismittelsicherung erschwert:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/...-eilverfahrens

Vielleicht versucht Mercedes, durch schnelle und diskrete "Service"-Anpassungen eine eventuelle illegale Motorsoftware rauszuprogrammieren, bevor es wie bei VW zu einem angeordneten Rückruf kommt? Und für den Fahrer wird so natürlich der Vorher-Nachher-Vergleich praktisch unmöglich?

Ich würde mir zumindest ein paar Urteile und Kontaktdaten der großen (mit dem VW-Fall vertrauten) Kanzleien vorsorglich im Hinterkopf speichern. Hier noch eine nette Übersicht - man liest dazu aber auch rein gar nix in der versammelten Presselandschaft, seltsam seltsam:
https://www.test.de/Abgasmanipulatio...18330-5038098/

thw 28.07.2017 12:20

Unabhängiger Test: Mercedes-Software-Update senkt Stickoxid-Ausstoß um 82 %
 
Aus Mercedes-Fans, Es wirkt: Mercedes-Benz Diesel-Update:

Kürzlich gab Mercedes-Benz bekannt, dass man das Programm zur Verbesserung des NOx-Emissionsverhaltens auf über drei Millionen Mercedes-Benz Fahrzeuge ausweiten werde. Ob das Update wirklich wirkt und wie gut es funktioniert, haben der britische Messpezialist Emissions Analytics und die Zeitschrift auto motor und sport an einer nachgerüsteten Mercedes-Benz V-Klasse V250 d getestet. Das Ergebnis: Nach dem Update stößt der Wagen, der zu einem 100.000-km-Dauertest zur Verfügung stand, nur mehr 92 mg Stickoxid pro Kilometer aus. Durch das Update konnte der Stickoxid-Ausstoß um 82 Prozent gesenkt werden. Mit diesem Wert unterbietet die V-Klasse die ab September 2018 geltende Euro-6c-Norm mit einem Grenzwert von 168 mg/km deutlich. Der Test ergab auch, dass sich der Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch der V-Klasse nach dem Update lediglich um wenige Zehntel erhöhte. Einbußen bei Fahrleistungen und Zuverlässigkeit des Motors waren nicht feststellbar.

Nachzulesen hier.

Mercy 28.07.2017 13:44

was heißt denn da - "um wenige Zehntel "?
Sind nicht 5 Zehntel auch 50 Prozent?

thw 28.07.2017 14:06

Zitat:

Zitat von Mercy (Beitrag 425081)
was heißt denn da - "um wenige Zehntel "?
Sind nicht 5 Zehntel auch 50 Prozent?

Alles eine Sache der Auslegung....

Lord Helmchen 28.07.2017 21:50

Wenn wir dann alle die E-seusler haben, wird es nicht lange dauern, bis auch diese Sau durchs Dorf getrieben wird.
Was, wenn dieser Eklat gewollt ist. Bessere Argumente zum Personal-Abspecken gibt es doch gar nicht. Für's E-Karren basteln brauchts halt weniger Personal. Und dieser Zirkus kommt vermutlich günstiger, als die zu zahlenden Abfindungen.
Nur mal so ein Gedanke.bla.
https://www2.pic-upload.de/img/33630308/Auspuff.jpg

LH

Danidog 29.07.2017 16:11

Und trotz dieser Umstände geht dieses völlig alberne "Dieselbashing"munter weiter, selbst ein sofortiges Fahrverbot aller PKW-Diesel wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein:




Feinstaub und CO2 Klimasünder - Autozeitung

Zitat:

Verkehr nur für 15% des Feinstaubs verantwortlich

Auch bei der aktuellen Feinstaub-Diskussion kann der Eindruck entstehen, das Aussperren der Dieselautos würde die Probleme in unseren Städten lösen. Dabei entfallen nur noch 13,8 Prozent der Partikel auf den Straßenverkehr – 1998 waren es 19,2 Prozent. Seit der Einführung der Euro-1-Abgasnorm im Jahr 1992 wurden die Partikel-Emissionen um rund 97 Prozent reduziert. Moderne Diesel-Partikelfilter arbeiten mit einem Effizienzgrad von über 95 Prozent. Mittlerweile entstehen durch Reifen- und Bremsabrieb dreimal so viele Partikel wie aus dem Auspuff kommen. Andere Verkehrsmittel sind zudem noch großteils ohne Feinstaub-Filter unterwegs, etwa Kreuzfahrtschiffe (siehe oben). Doch gerade der Auto-Diesel ist nun das neue Umweltmonster der Nation – was dazu führt, dass die verunsicherten Käufer zum Benziner wechseln. Mit Folgen: Erstmals seit Jahren steigt 2017 der durchschnittliche CO2-Ausstoß von Neuwagen wieder an.


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