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Ja, ich dachte mir auch, dass der Thread langsam "abrutscht" In meinem Forum ( Hundeforum ) sind die Mod`s angewiesen, nach de 4 OT diese rauszunehmen und einen zusätzlichen Thread zu neuem Thema zu eröffnen - funktioniert eigentlich gut. ( So, jetzt bin ich ja sowas von OT....... )
Zum Thema... Ich bleibe weiter bei meiner Meinung. Von mir aus noch die vorgeschlagene Antwortmail rausschicken mit Androhung des Rechtsweges und ab da nicht mehr auf irgendwas reagieren. Weiteren Kontakt halten macht keinen Sinn mehr, Vreunde werdet Ihr sowieso wohl eher nicht mehr..... Nach Ablauf der Frist ( und 4 Tage Karrenzzeit ) den Anwalt ohne weitere Ankündigung einschalten. Zum Thema Gewerbe und Garantie Es existiert ja wohl die 12 Monatige Smart-Anschlussgarantie. Damit ist der Themenstarter ausreichend gegen Forderungen geschützt. Sollte ein Garantiefall eintreten hat der Käufer seine Garantie - unabhängig davon, ob er letztendlich von Privat oder Gewerblich gekauft hat. |
Seit wann darf ich als gewerblicher kein Auto privat verkaufen? Solange ich kein Händler bin kann ich auch privat verkaufen.
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Nicht ganz so einfach...! Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, handelst Du als gewerblicher Verkäufer! Wenn das Fahrzeug nicht zu Deinem Betriebsvermögen gehört, und Du ein Gewerbe betreiben solltest (nicht gerade KFZ-Handel!) kannst Du es natürlich trotzdem privat veräußern! Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Du als Gewerbetreibener das Fahrzeug "kurz" vor Veräußerung in Dein Privatvermögen überführst! Dann wiederum verkaufst Du als Privatperson! Deswegen stand in meiner mobile.de Offerte: Es "KÖNNTE" die Möglichkeit bestehen, die Mwst. auszuweisen...! Damit erhöhe ich den Interessentenkreis um die Business-Kunden, da die ohne ausgewiesene Mwst. gar nicht kaufen würden. Macht sicherlich bei höherpreisigen Fahrzeugen mehr Sinn als beim SMART. In meinem Fall kaufte eine Privatperson, und schwupps wurde kurz vor dem Verkauf der betriebliche SMART ins Privatvermögen überführt! -:) tschüss dann Gruss Nico |
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Ich denke Nico weiss wie man´s richtig macht, ansonsten hilft der Steuerberater.... die Zahlen so zu adieren bis es passt... |
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Moin Horst, der Buchwert (netto) wird als Einnahme gebucht und die daraus resultierende Mwst. musst Du in Deiner nächsten Vorsteuererklärung verrechnen! -:) Gruss Nico |
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert :802:
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Ist es mittlerweile wirklich so schwer ein Fahrzeug Zwangsabzumelden?
Ich hab in der Vergangenheit 3 Fahrzeuge Zwangsabgemeldet( so um 2000 ) herum, da hat immer der Verkaufsvertrag am Strassenverkehrsamt gereicht, das Fahrzeug wurde dann in die Fahndung gegeben, die Abmeldebescheinigung habe ich der Versicherung geschickt und gut war. Das einzig bescheurte daran war, das die Kennzeichen dann auch erstmal 12 ? Monate blockiert (waren, ist das noch immer so? ) bevor man diese wieder reservieren konnte. |
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Das Finanzamt ist auch nicht dxxf und so wie es zum Teil erklärt/beschrieben wurde, wird es in beide Richtungen hinken! Nu komm aber niemand in Erklärungsnot, wenn Fragen sind für die es Interessiert, ist wohl der Steuerberater, jetzt, der richtige Ansprechpartner. (Sage ich nur weil der Private oft weis Gott was meint, wo der gewerbliche sich in Exorbitanten Beträgen bereichert. Manch normale Kleingewerbe-werker braucht genau das um zu überleben, also generell, nicht zwingend mit Fahrzeugen. Was ich als Privatkaufsuchender wünsche, zu wissen ob das Fahrzeug Geschäftlich genutzt wurde. Weil es Vor- wie Nachteile haben kann, die der Käufer für sich abwägen darf. (Ist hier ja „versteckt“ gemacht worden.) Genauso was mir schon häufig untergekommen ist, wo der Privatvorteilerhascher von seinem Gewerbetreibenden Kumpel seltenst was von mitbekommt, das der Gewerbliche den Geldwerten Vorteil Nachversteuern durfte vom Kumpel. Der aber seltenst was sagt weil Kumpel das nicht verstehen möchte! -Für die anbahnende Prügel ziehe ich vorsorglich schon mal den Kop-p ein.- a:) MfG Klaus |
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