[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


V / Vito und Fahrtenschreiber

Geschrieben von Ralf am 15. Dezember 2004 12:12:00:

Hallo zusammen,

Ich habe hier im Forum eine Menge erfahren können was die Notwendigkeit, oder auch nicht, betrifft einen Fahrtenschreiber installieren zu müssen.
Ich fahre einen V230 Fashon den ich so ab und zu auch zur Auslieferung von Büromöbeln nutze. So hier und da habe ich auch einen Anhänger angehangen wenn die Ladekapazität der Zugmaschine nicht reicht.
Von einem Polizisten, Gottseidank einem guten Freund, wurde ich darauf hingewiesen aufzupassen was das Gesamtgewicht betrifft. Es kann ärger mit sich bringen.
Das hat mich dazu bewogen den ADAC Juristen zu bemühen und mir Auskunft darüber zu geben. Man muss wirklich etwas aufpassen, was das Gesamtgewicht betrifft wenn man einen Anhänger anhängt.

Hier der Text des Juristen:
Die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 gilt grundsätzlich bei allen gewerblichen, nicht privaten Beförderungen innerhalb der EU. Nach dieser Verordnung muß in Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt, ein Fahrtenschreiber eingebaut sein und betrieben werden. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die zur nicht gewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden.

Auf nationaler Ebene sind die Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung zu beachten. Danach muß ein Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, ein persönliches Kontrollbuch führen, in dem die Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden. Derartige Aufzeichnungen sind entbehrlich, wenn ein im Fahrzeug befindlicher Fahrtenschreiber die entsprechenden Daten aufzeichnet.

Ich dachte, dass es auch für andere V-Klasse/Vitofahrer von Interesse sein kann.

Beste Grüße
Ralf






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