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polizeiliche Ermittlung wegen Auflastungsgutachten

Geschrieben von Ralf 2 am 06. November 2004 09:22:19:

Als Antwort auf: Ärger mit Auflastungsgutachten geschrieben von toffer am 06. November 2004 00:04:21:

Hallo,

schriebe doch bitte mal genau, von wem du das Gutachten bekommen hast, am besten stelle es mal mit Foto ein, oder schicke es mir per mail am besten auch gleich den Wortlaut des Schreibens von der Polizei.

Eigentlich können die dich mit einem gefälschten oder nicht ordnunggemäßen Gutachen wegen Steuerhinterziehung, fahren ohne Betriebserlaubnis, Urkundenmissbrauch und Versicherungsbetrug strafrechtlich verfolgen. Da die Materie aber kompliziert ist, brauchts du hoffentlich für die Vergangenheit nichts befürchten. Du solltest jetzt nur schnell handeln und die Auflastung entweder legalsieren durch ein korrektes Verfahren (informiere dich dazu bei Hernn Buhrs vom TÜV NORF in Hannover) oder die Auflastung rückgängig machen. Andernfalls kann man die wissentlichen Missbrauch vorwerfen, da du ja jetzt vom Polizeipräsidium informiert wurdest.

Ich kann mich noch gut an die Postings erinnern, die die illegalen Auflastungslösungen lobten und die kompliziertere Variante (Vorführung in Hannover) vermeiden wollten. Jetzt kommt offenbar die Quittung.

Solche Dinge sind auch noch nach Jahren strafrechtlich verfolgbar.

Gruss

Ralf 2, der nicht als Hiob erschlagen werden wollte




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