Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis !
Geschrieben von BigHig am 25. Oktober 2004 19:22:19:
Hallo V-Klasse und Vito Freunde,
ich wende mich an Euch da ich ein kleines schwerwiegendes Problem habe und Eure Hilfe benötige.
Seit rund vier Jahren habe ich in meinem Vito Kastenwagen einen Schaltgriff/sack aus der V-Klasse montiert. Dieses schöne Teil in Leder. Bis zum Sommer dieses Jahr waren keinerlei Probleme zu verzeichnen. Nun habe ich meinen Wagen nach ATU gebracht um die Bremsflüssigkeit zu wechseln. Der Monteur fuhr meinen Vito in die Werkstatt und mußte etwas Rückwärstfahren, da er die Kurve nicht bekommen hat. Er hat den Rückwärtsgang nicht auf Anhieb gefunden und "rührte" mit dem Schaltgriff herum. Drücken, drehen, ziehen, begleitet von zeitweiligem "Zähneputzen". Nun dachte Er ziehen sei wohl richtig und zog an dem Schaltgriff bis er disen mitsamt der Abdeckung zur Mittelkonsole in der Hand hatte.
Ich blieb gaaanz ruhig und lies den Geschäftsführer herbeirufen.
Jetzt kommt der Knaller Nummer 1 : Dieser behauptete der Schaltgriff sei bereits kaputt gewesen und lehnte jegliche Form von Schadenersatz ab. Nun gut dachte ich, muß mein Anwalt halt hinzugezogen werden und mein Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden. Doch auch vor Gericht behauptete die Firma ATU das mein Schaltgriff bereits kaputt gewesen sei. Das Gericht bestellte einen Gutachter der nun den defekten Schaltgriff und die Mittelkonsole begutachten sollte.
Der Termin beim Gutachter verlief auch nach einem intensiven Gespräch sehr zufriedenstellend. Mein Vito ist sehr gepflegt, verfügt über Vollausstattung, Tieferlegung, 17 Zoll Alus, König Medsitz, Navi, Carbondekor usw.
Nun kommt der Knaller Nummer 2 : Nach rund einer Woche bekammen wir das 17 Seitige Gutachten und fiehlen aus allen Wolken. Dort heißt es, Zitat :
Die Montage eines vom Hersteller nicht vorgegebenen Schaltgriffes, bei dem befürchtet werden muss, dass er im Betrieb abbrechen kann, würde bei Prüfung nach §29 StVZO einen erheblichen Mängel bedeuten und zur Erlöschung der Betriebserlaubniss führen. Zitat Ende.Was soll ich dazu sagen??? Der Gutachter behauptet, bereits bei der Montage muß erheblicher Kraftaufwand erbracht werden wodurch der Bajonett Verschluß des V-Klasse Schaltgriff geschwächt würde.
Hallo ???
Der Schaltgriff wird einfach draufgesteckt, Bajonettverschluß drehen und fertig.
Da muß nichts gedreht oder gequetscht werden bei der Montage !! Der hält auch Bombenfest, solange man nicht wie ein Idiot daran zieht.Ich habe drei Zeugen das der Monteur wie wild gerührt und gezogen hat. Und jetzt so ein Gutachten. Mein Anwalt sagt ich soll es dabei belassen, da meine Chancen nun annähernd NULL sind Schadenersatz zu bekommen.
Jetzt kommt Euer Teil. Hat jemand Erfahrungen mit dem V-Klasse Schaltgriff im Vito ?? Bei Mercedes habe ich bereits erfahren das der V eine andere Schaltstange ohne Gewinde hat. Hat jemand einen V Schaltgriff bei Mecedes montieren lassen und Belege darüber ?? Oder eine Freigabebescheinigung ?? Wie sieht es beim Vito F aus ?? Der hat auch einen Leder Schaltgriff wie die V-Klasse. Hat der auch die Schaltstange der V-Klasse ohne Gewinde ??
Ich würde mich über jede Art von Infos freuen. Evtl. käme auch ein Treffen in Frage für welches ich natürlich alle Auslagen tragen würde.
Wer das Gutachten lessen möchte, dies kann auf Nachfrage als PDF Datei zur Verfügung gestellt werden.Vielen DANK im vorraus für Eure Hifle und Kommentare.
See you
BigHig
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! Schnurgly 27.10.2004 04:26 (0)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! Troll 25.10.2004 20:25 (4)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! BigHig 25.10.2004 20:37 (3)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! Troll 26.10.2004 23:36 (0)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! CW 26.10.2004 09:10 (1)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! njgermany 26.10.2004 10:50 (0)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! Horst 25.10.2004 19:30 (2)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! BigHig 25.10.2004 19:47 (1)
- Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! Pfälzer Vito F Fahrer 26.10.2004 13:14 (0)