Re: Nachbar hat Problem mit meinem V :-)
Geschrieben von Vereinsheim Süd am 10. August 2004 07:46:53:
Als Antwort auf: Nachbar hat Problem mit meinem V :-) geschrieben von TW21 am 09. August 2004 21:32:51:
Hi Günther,
also rein rechtlich gesehen, kannst Du gegen den blauen nix machen, weil der Abstand eines parkenden Wagen auf einer nicht als Parkfläche ausgewiesenen Stellmöglichkeit 3m zur gegenüberliegenden Straßenkante haben muß..und die hat er von Fahrertür zu deinem Gehsteig, würd ich mal sagen, ABER:
Das Grundstück des Nachbarn endet auf Höhe seines Mäuerchens, sprich ca 50cm vor der Kante seines Pflasters, also kannst DU beim Ausparken aus deiner Garage getrost mit Deiner Hinterachse bis an die Grenze heranfahren( dein Heck steht dann zwar über seinem Grund, du hast es aber nicht berührt....also mal rein rechtlich gesehen...
lgmarcus