[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis !

Geschrieben von Schnurgly am 27. Oktober 2004 04:26:00:

Als Antwort auf: Schaltgriff aus V-Klasse im Vito = Keine Betriebserlaubnis ! geschrieben von BigHig am 25. Oktober 2004 19:22:19:

Ob dein Auto sehr gepflegt ist, das wird den Richter garnicht interessieren. Tatsache ist das das Fahrzeug baulich verändert wurde und somit die BE erloschen ist. Entscheidend nach meiner Meinung ist, ob das Teil eine allgemeine Zulassung (ABE) hat, ob das Teil vom TÜV abgenommen werden muss und eintragpflichtig ist und ob es durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden muss.
Z. B. Lenkrad ist problemlos wechselbar, muss aber vom TÜV abgenommen werden. Wenn nicht, hat man keine BE. So wird es auch mit dem Schalthebel sein, der für die Fahrsteuerung ein wichtiges Teil ist.
Du kannst froh sein, das dem ATU-Mitarbeiter nichts passiert ist, sonst könnte der dir gerichtlich an den Kragen gehen.
Den Zusammenhang zwischen erloschener BE und Sachbeschädung muss dir dein Anwalt erklären.
Die Gerichtskosten dürften auch höher liegen als der materielle Schaden.





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