Re: Rechtshilfe...
Geschrieben von FXP am 16. August 2004 21:54:50:
Als Antwort auf: Neues vom netten Nachbarn geschrieben von TW21 am 16. August 2004 21:00:56:
Was der Typ da veranstaltet riecht nach KRIEG - es wird Zeit wirklich schweres Geschütz ins Feld zu schieben
StVo §12, Absatz 3,Punkt 3: "Das Parken ist unzulässig...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber..."
LINK: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
Und dann gibt´s noch ein Urteil vom OVG Koblenz:
"In engen Strassen ist das parken gegenüber von Einfahrten verboten, wenn die Einfahrt deshalb nur durch mehrmaliges Rangieren benutzt werden kann."
OVG Koblenz,(Az: 7 A 12290/98).Wenn du noch mehr lesen und lachen möchtest, sei dir diese Seite empfohlen:
http://www.nachbarschaftsstreit.de/nachbar01/community/forum/nachbar-streit/search.php
ins Suchefenster gibts du "parken gegenüber" ein.
Dein Weg geht über das Ordnungsamt und letztlich eine ANZEIGE - ich würde unbedingt vorher einen Anwalt hinzuziehen. Beweisfotos hast du ja bereits genug gemacht.
Gruß
Frank - Hobbyjurist