[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


@Andi

Geschrieben von TW21 am 12. August 2004 20:31:06:

Als Antwort auf: Re: Nachbar hat Problem mit meinem V :-) geschrieben von Andi am 10. August 2004 13:47:26:

1) das befahren von privaten grundstücken ist ohne erlaubnis grundsätzlich
verboten.

Soweit klar nur was will er machen? Anzeigen ? kann er gerne tun nur was will er den grünen denn sagen? Etwa dass ich bei ihm reinfahre weil seine Kiste auf der Straße steht da lacht selbst der coolste cop mein ich mal


2) parken gegenüber ein- u. ausfahren ist ab einer min. strassenbreite
untersagt/verboten

Ist wohl wahr aber die breite hat wohl die erforderlichen 3,00 m +/-


3) wir leben ja gott sei dank in deutschland und da ist alles geregelt! denn es gibt eine sog. nutzungsverordnung für garagen!!! da steht z.b. drin, dass garagen nicht als lagerräume genutzt werden dürfen!!!!! und jetzt kommst: nachdem die gemeinden in den wohnvirteln so parkprobleme haben, wird das kontrolliert!!!!!! schwärz ihn doch einfach mal an!!! dann kann er die garage leerräumen, damit dort wieder seine autos platz haben.

Tja das ist wohl bei euch so aber nicht bei uns. Ich war heute beim Ordnungsamt der Gemeinde. Dem netten Mann hab ich gleich mal den Link meines Postings geschickt was zur allgemeinen Erheiterung im Rathaus führte smile.
Nun erklärte man mir dass man wohl Stellplätze vorweisen muß jedoch braucht man diese nicht nutzen. D.h. man kann von der Gemeinde her den Nachbarn nicht zwingen seinen Stellplatz zu nutzen.
Naja da frage ich mich doch allen ernstes wozu man dann bei Neubauten einen Stellplatz für KFZ fordert wenn man ihn nicht einmal nutzen muß.
Hat vielleicht jemand eien Vorschlag was man nun machen könnte ?
Also ich möchte meinem Nachbarn nicht weiter zumuten jeden abend den Hänger rauszustellen nur weil ich vielleicht auf seine Einfahrt fahre. Der arme ist ja schon V geschädigt und hat nichteinmal einen

ich wünsch dir viel spaß dabei.
Danke

Grüße Günter






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