[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Rechtshilfe...

Geschrieben von FXP am 16. August 2004 21:54:50:

Als Antwort auf: Neues vom netten Nachbarn geschrieben von TW21 am 16. August 2004 21:00:56:

Was der Typ da veranstaltet riecht nach KRIEG - es wird Zeit wirklich schweres Geschütz ins Feld zu schieben fight

StVo §12, Absatz 3,Punkt 3: "Das Parken ist unzulässig...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber..."

LINK: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Und dann gibt´s noch ein Urteil vom OVG Koblenz:

"In engen Strassen ist das parken gegenüber von Einfahrten verboten, wenn die Einfahrt deshalb nur durch mehrmaliges Rangieren benutzt werden kann."
OVG Koblenz,(Az: 7 A 12290/98).

Wenn du noch mehr lesen und lachen möchtest, sei dir diese Seite empfohlen:

http://www.nachbarschaftsstreit.de/nachbar01/community/forum/nachbar-streit/search.php

ins Suchefenster gibts du "parken gegenüber" ein.

Dein Weg geht über das Ordnungsamt und letztlich eine ANZEIGE - ich würde unbedingt vorher einen Anwalt hinzuziehen. Beweisfotos hast du ja bereits genug gemacht.

Gruß
Frank - Hobbyjurist smile





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