hier eine Rechtsgrundlage aus der StVO
Geschrieben von Roland am 16. August 2004 21:48:49:
Als Antwort auf: Neues vom netten Nachbarn geschrieben von TW21 am 16. August 2004 21:00:56:
siehe Straßenverkehrsordnung § 12 (3) 3 :
(3) Das Parken ist unzulässig
...
...
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Und nun guten!!!
Roland