[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Garantiefrage nach Reparatur

Geschrieben von Franz am 27. Januar 2005 23:10:14:

Habe eine Frage bezüglich Garantieansprüchen nach Unfallreparatur, V 220 CDI, Bj. 07/02:

1.: Im Aug. 2004 wurde die rechte Beifahrertür nach einem Unfallschaden ausgetauscht. Innereien/Technik wurden aus der beschädigten Tür in die neue Tür eingebaut.
2.: Vor einigen Tagen öffnete ich die gleiche Tür von innen und nach einer kurzen Spannung beim Zurückziehen des Griffes knallte es etwas und die Tür geht nun weder auf- noch zuzuschließen. Dauerverriegelung! Der Schlüssel geht außen nicht ins Schloß. Griffe innen und außen lassen sich betätigen, aber der Mechanismus tut nichts ausrichten.
3.: Der DC-Meister meinte heute, wenn es ein Fehler von der Werkstatt ist, wird es kostenlos repariert. Ist etwas am Schließmechanismus kaputt gegangen, ist es mein Problem mit den Kosten, weil die Teile ja nicht ausgetauscht, somit erneuert worden sind.

Frage: Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich vorsorglich verhalten soll?
Wie lange halten die Türschlösser und -mechanismen gewöhnlich an einer V-Klasse-Tür, wenn sie im Urzustand, ohne Reparatur wie o.a. sind?
Was kann ich tun, wenn mir die Kosten auferlegt werden?

Danke im Voraus - Franz, der froh ist, dass es ein solches Forum gibt.




Antworten: