Re: Nachbar hat Problem mit meinem V :-)
Geschrieben von Andi am 10. August 2004 13:47:26:
Als Antwort auf: Nachbar hat Problem mit meinem V :-) geschrieben von TW21 am 09. August 2004 21:32:51:
1) das befahren von privaten grundstücken ist ohne erlaubnis grundsätzlich
verboten.
2) parken gegenüber ein- u. ausfahren ist ab einer min. strassenbreite
untersagt/verboten
3) wir leben ja gott sei dank in deutschland und da ist alles geregelt! denn es gibt eine sog. nutzungsverordnung für garagen!!! da steht z.b. drin, dass garagen nicht als lagerräume genutzt werden dürfen!!!!! und jetzt kommst: nachdem die gemeinden in den wohnvirteln so parkprobleme haben, wird das kontrolliert!!!!!! schwärz ihn doch einfach mal an!!! dann kann er die garage leerräumen, damit dort wieder seine autos platz haben.ich wünsch dir viel spaß dabei.
- @Andi TW21 12.8.2004 20:31 (0)