[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Glühkerze abgerissen

Geschrieben von wsabg am 02. Dezember 2004 13:48:50:

Als Antwort auf: Glühkerze abgerissen geschrieben von Ralle am 02. Dezember 2004 13:22:42:

Mein gesundes Rechtsverständnis sagt mir, daß in diesem Fall derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch für die Beseitigung nebst etwaiger Folge- und Nebenschäden (Leihwagen etc.) aufkommen muß.
Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall vor einigen Jahren:
Bei meine Vito230TD kam im Alter von 2,5 Jahren und 54000 km hinten aus dem Auspuff eine deutlich Rauch(Qualm)entwicklung. Da ich mein Fahrzeug in der Werks-NL Dortmund als JW erworben hatte, telefonierte ich direkt mit einem Meister. Dieser riet mir, nicht mehr die 50 km bis Dortmund zu fahren, sondern meine DC-Werkstatt vor Ort (Hövel, Arnsberg) aufzusuchen.
Die NL hatte mir wenige Woche zuvor bei der 45000er Inspektion einige Dinge repariert, ohne mich über die Kosten vorab in Kenntnis zu setzen - man habe mich angeblich nicht erreichen können. Da aber auf meinem Fahrzeug neben meinem Namen auch sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten wie Festnetz, Fax, Mail und Mobil-Tele stehen, war das natürlich kein gutes Argument seitens der Werkstatt. Ich hatte mich mit der NL dann geeinigt und bekam einen Öl-Service-Gutschein.
Durch diese Angelegenheit sensibilisiert, machte ich mich auf den Weg zur örtlichen Werkstatt. Der dortige Meister war mir noch aus Volvo-Zeiten bekannt - nicht positiv. Ich schilderte die Symptome und er nahm einen Werkstatt-Auftrag auf: "Befundfestellung bei Motor-Schaden" Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, daß ich auf jeden Fall zunächst nur über den Befund und die für die Reparatur bei DC fälligen Kosten informiert werden möchte.
2 Tage später erlaubte ich mir, dort anzurufen und erhielt die Auskunft, ich könne mein Fahrzeug noch an diesem Abend abholen, er sei fertig repariert. Oopss, dachte ich mir, was ist denn das? Ich fuhr also abends zur Werkstatt, wo mir dann ein Geselle mein Fahrzeug übergab. Ich fragte, was gemacht worden sei und er antwortete, daß die ZKD kaputt war und ausgetauscht wurde. Auf meine Frage hin, was ich denn zu zahlen habe oder wo ich unterschreiben müße, sagte er, daß alles so ok sei und ich fahre könne...
Ich freute mich über eine Reparatur, die augenscheinlich auf Garantie oder zumindest Kulanz erfolgt sein mußte. Eine Woche später erhielt ich dann aber eine Rechnung: DM 2400 abzüglich Kulanz auf einige Posten in Höhe von 40%, Restbetrag zu meinen Lasten knapp 1800 DM...
Ich habe erst gar nicht mit der Werkstatt Kontakt aufgenommen, sondern bin umgehend zum Anwalt, dem zeigte ich den Werkstattauftrag (Befundfestellung) und die Rechnung, auf der auch die Befundfeststellung mit 10 AW ausgewiesen war.
Nach einigem Schriftwechsel stellte sich heraus, daß - angeblich - zur Befundfeststellung der Kopf demontiert werden muß und man dann natürlich direkt eine neue Kopfdichtung montiert hat. Warum der Meister mir dies nicht direkt bei Abgabe gesagt hat oder sein Fachwissen (?) genutzt hätte, um nach einem Blick auf den Qualm/Rauch direkt auf die ZKD zu tippen, bleibt mir ein Rätsel. Er hätte nur mal seinen Ar**h aus dem Sessel bewegen müßen (hat er aber nicht), sich das Fahrzeug ansehen (hat er auch nicht) und dann sagen können. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die ZKD, das kostet ca. xxxx DM, ich versuche, noch etwas Kulanz rauszuholen, bleiben für Sie voraussichtlich XXXX DM.
Der Anwalt hat dann erreicht, daß ich nach Einreichung dreier Angebote von freien Werkstätten sowie Bosch nur den Mittelwert dieser Angebote auch an DC entrichten mußte - 1100 DM. Da gibt es wohl eine juristische Grundlage, daß dieser Betrag nunmal tatsächlich auf mich zugekommen wäre. Damit konnte ich dann auch ganz gut leben - habe aber seitdem nie wieder einen Fuß in eine DC-Werkstatt gesetzt.

Wie sich später herausstellte, wurde vermutlich beim Einbau der ZKD gepfuscht, denn nur 70000 km weiter verabschiedete sich diese erneut und riss den kompletten Motor mit in den Tod....




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