[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: wer kennt sich mit umschreibung auf lkw aus

Geschrieben von Martin am 01. Dezember 2004 12:28:04:

Als Antwort auf: wer kennt sich mit umschreibung auf lkw aus geschrieben von franky am 30. November 2004 20:25:44:

Hi Franky,

Bevor Du den Wagen aud LKW zuläßt, überleg bitte folgendes:

Möchtest Du am Sonntag jemals einen Anhänger ziehen?
Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger!
Österreich Nachtfahrverbot?

Möchtest Du überhaupt jemals einen Anhänger ziehen?
Ab 3,5 T GesammtZulässigemGewicht des Gespannes treten die EG Sozialvorschriften in Kraft.
Das heißt: Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes = Fahrtenschreiber mit regelmäßiger Wartung.
und Erlaubnispflicht nach Güterkraftverkehrsgesetz.

Magst Du Bürokratie?
Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung 2,8 - 3,5 t müssen Aufzeichnungen geführt werden über:
- Lenkzeiten
- sonstige Arbeitszeiten
- Lenkzeitunterbrechungen
- und Ruhezeiten der Fahrer.
auf Kontrollblatt vgl. Anlage zur FPersV oder alternativ Fahrtenschreiber.

Außerdem kann Versicherung die Steuerersparnis auffressen

Ein LKW Maut ist auch auch für Kleinlaster denkbar

Überleg es Dir gut, wenn Du den Wagen als "Fahrzeug zur Güterbeförderung" zulassen möchtest.

Viel Spaß, Martin

ps: mein Vito war einmal als LKW zugelassen
Zur Änderung genügte es, die 3 Einzelsitze der Rückbank mit Gurt einzusetzen und der TÜV hat das sofort umgeschrieben auf PKW mit 6 Sitzplätzen




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