eben, deswegen bleibts dabei: Auflastungsvorteil bleibt
Geschrieben von Ralf 2 am 05. Oktober 2004 18:40:17:
Als Antwort auf: ... Ihr solltet wirklich den Text genau lesen !!! ... geschrieben von Helmut am 04. Oktober 2004 17:19:05:
abwarten braucht man da nichts, schon gar nicht vom Finanzamt oder anderen Stellen, die die Gesetzesanträge genauso kennen wie wir. Da der Antrag im Bundestag ja wohl eindeutig auf die Geländewagen abzielt, ist die Diskussion hier wohl vorbei. Die Frage für mich ist nur wenn §23 6a STVZO (=Fahrzeige zwischen 2,8 und 3,5 t gelten als PKW) gestrichen wird, werden wir mit unserer aufgelasteten Kiste offiziell nur 80 fahren dürfen, oder?
Gruss
Ralf 2