[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: KFZ- Steuer - dazu FAZ vom 22.01.

Geschrieben von FXP am 10. Februar 2005 11:42:28:

Als Antwort auf: Re: KFZ- Steuer für Kombinationsfahrzeuge ab April? geschrieben von Botzler Ernst am 10. Februar 2005 10:37:03:

Kommentar: Comeback der Gewichtsbesteuerung
Von Stefan Thiele

21. Januar 2005 Es war ja so schön: Man fuhr einen dicken Geländewagen und zahlte nur wenig an den Staat. Ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 2,81 Tonnen ergab eine Taxe von 172 Euro, es galt die günstige Lastwagen-Steuer. Vor allem Dieselwagen und alte Fahrzeuge ohne Kat profitierten von einer Gesetzeslücke, aber auch für einen nagelneuen VW Touareg Diesel V10 betrug der Vorteil bisher rund 600 Euro im Jahr. Damit wird zum 1.April Schluß sein, es wird wieder nach Hubraum kalkuliert, der Fiskus rechnet mit 57 Millionen Euro Mehreinnahmen. Doch scheinbar gibt es immer noch eine Lücke in den Gesetzen. Die Gewichtsbesteuerung sei weiter möglich, berichtet das Magazin "4Wheel Fun". Grundlage dafür sei die auch für Deutschland verbindliche EU-Richtlinie 70/156 zur Definition der verschiedenen Fahrzeugklassen. Alle Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden dabei als M1 klassifiziert. M1 enthält verschiedene Unterkategorien. Dazu gehört die Gruppe AF, die sogenannten Mehrzweckfahrzeuge. Bedingung für die AF-Einstufung sei eine vom TÜV zu leistende Einstufung des Fahrzeuges als Geländewagen (auch der ist in dem Text genau definiert), eine Limitierung der Sitzplatzanzahl auf insgesamt sieben Sitze und eine mögliche Zuladung von mindestens 136 Kilo pro Sitzplatz, ohne Fahrer. Für einen Fünfsitzer sind das also mindestens 544 Kilo Zuladung. Die meisten der größeren Geländewagen schaffen das spielend und müßten nach erfolgter Umschlüsselung als AF-Mehrzweckfahrzeug steuerlich als "andere Fahrzeuge" angesehen werden. Nach Paragraph 8 Kraftfahrzeug-Steuergesetz werden aber explizit nur Krafträder und Personenkraftwagen nach dem Hubraum besteuert. Andere Fahrzeuge werden nach dem verkehrsrechtlichen Gesamtgewicht eingestuft (bis 3,5 Tonnen). Funktioniert das in der Praxis? Beim TÜV in Wiesbaden war man mit der Umschlüsselung für einen Land Rover vollkommen überfordert. Man habe keinerlei Unterlagen für eine AF-Umschreibung, hieß es. Dagegen konnte der TÜV in Mainz etwas mit "AF" anfangen. Flugs wurden mit dem Taschenrechner die entsprechenden Gewichtswerte genau geprüft. Nach kurzer Besichtigung des Fahrzeuges erfolgte der handschriftliche Eintrag im Fahrzeugbrief unter der Ziffer 33 als "AF-Mehrzweckfahrzeug". Kosten: 36 Euro. Weitere elf Euro mußten investiert werden, um auf der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein zu erhalten. Was das zuständige Finanzamt dazu sagt, ist noch offen. Doch die Behörden sind aufgeschreckt. Der TÜV Nord ließ diese Woche mitteilen, daß mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres alle Prüfstellen keine solchen Umschlüsselungen vornehmen werden. Auch der TÜV Köln ist dieser Regelung bereits gefolgt. Im Bundesfinanzministerium sagte man zum Thema kurz und knapp, daß das Ländersache sei. Man darf auf die weitere Entwicklung in diesem Possenspiel gespannt sein. Schon die erste Lücke war vom Bundesfinanzhof 1998 offiziell gemacht worden, nachdem die Steuerbehörden zuächst abgeblockt hatten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Januar 2005







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