[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


hier eine Rechtsgrundlage aus der StVO

Geschrieben von Roland am 16. August 2004 21:48:49:

Als Antwort auf: Neues vom netten Nachbarn geschrieben von TW21 am 16. August 2004 21:00:56:

siehe Straßenverkehrsordnung § 12 (3) 3 :

(3) Das Parken ist unzulässig
...
...
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,


Und nun guten fight !!!


Roland





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