Re: Bullenfänger
Geschrieben von René am 18. November 2004 00:14:48:
Als Antwort auf: Re: Bullenfänger geschrieben von Vereinsheim Süd am 16. November 2004 19:06:00:
Ja das schon, aber es soll halt keine Rückrüstungspflicht geben. Das heisst was dran und eingetragen ist, muss auch nicht demontiert werden. Brauchst Dir also keine Sorgen machen. Die Hirschfänger die über die Haube hinaus gehen und seitlich knapp um die Kotflügel gehen sind jetzt schon nicht mehr zulässig und werden nicht mehr eingetragen, aber in dem Falle gilt, wer hat der hat. Sonst müsste mein Vater an seinem Geländewagen auch zurückrüsten.
MfG. René (der die Diskussion über Hirschfänger schwachsinn findet, es gibt wichtigere Dinge im Leben)