[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo)

Geschrieben von FXP am 06. April 2004 20:08:01:

Als Antwort auf: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo) geschrieben von APG am 06. April 2004 19:00:56:

Die Einstufung "PKW-Kombinationsfahrzeug über 2,81" wird durch das Gutachten vom Straßenverkehrsamt, also der Zulassungsbehörde festgelegt. Solche Fahrzeuge werden dann per Gesetz nach Gewicht besteuert und das ist natürlich für das FiAmt verbindlich.
Das FiAmt ändert dann die Besteuerung nach dieser Grundlage - natürlich nur, wenn man dem FiAmt die Änderung auch freundlich mitteilt (Bitte um Gewichtsbesteuerung + Kopie des geänderten Fahrzeugscheins) - automatisch funktioniert das in den seltendsten Fällen.

Ob es speziell beim Marco Polo Wohnmobil einen Konflikt zwischen der Versicherungseinstufung als Womo und der Pkw-Kombi-Besteuerung gibt oder geben kann - fragst du am Besten direkt beim Scholz nach. Ich habe davon jedoch bisher noch nichts gehört.
Gruß
Frank







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