[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Habe mich zum Hängerbetrieb / Scheibe erkundigt..

Geschrieben von reinhard am 18. Juni 2004 16:44:15:

Als Antwort auf: Habe mich zum Hängerbetrieb / Scheibe erkundigt.. geschrieben von kajama am 18. Juni 2004 13:09:13:

So ist es mir auch gegangen!

Die ersten konkreten Informationen habe ich über die Rechtsabteilung des ADAC erhalten.

Über die LKW-Sparte von Mercedes wurde es dann noch konkreter.

Da der Einbau eines Fahrtenschreibers für uns nur in sehr seltenen Fällen erforderlich ist (Kostenmäßig nicht im Verhältnis steht!), haben wir das Problem über eine Betriebsanweisung geregelt.
Hierdurch zeigen wir den guten Willen und verhalten uns überwiegend richtig.


Betriebsanweisung:

Bei Fahrten ohne Anhänger (< 2,8 to zul. Gesamtgewicht) kein Tageskontrollblatt führen.
Bei Fahrten mit Anhänger ( >= 2,8 to zul. Gesamtgewicht) Tageskontrollblatt führen.

· Die Blöcke der Tageskontrollblätter verbleiben im Fahrzeug
· Ist der Block voll muss es zur Aufbewahrung (1 Jahr) im Büro abgegeben werden.

Vito = 2,7 to Anhänger-Heinemann = 2,0 to Anhänger-Westfalia = 0,6 to


Anmerkung nur zur Info:

Das Fahren stellt für die Mitarbeiter unserer Firma keine Haupttätigkeit dar!

· Wir beraten, planen und verkaufen Küchen in unserem Küchenstudio.
· Die Transportzeit ist in der Regel im Vergleich zur Montagezeit einer Küche unwesentlich kurz.
· Unsere Kundschaft wohnt in der Regel < 50 km vom Standort des Fahrzeugs entfernt.

Ein Tageskontrollblatt ist Pflicht:
· Bei gewerblicher Nutzung
· Wenn das Fahren eine Haupttätigkeit darstellt.
· Bei Fahrten > 50 km, vom Fahrzeugstandort gemessen.
· Bei einem zulässigen Gesamtgewichtes zwischen 2,8 und 3,5 to.


Ein Fahrtenkontrollgerät ist Pflicht bei:
· Bei gewerblicher Nutzung
· Wenn das Fahren eine Haupttätigkeit darstellt.
· Bei Fahrten > 50 km, vom Fahrzeugstandort gemessen.
· Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes von 3,5 to.


Vielleicht hilft es Dir weiter.

Gruß reinhard




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