Re: Ärger mit dem Verkäufer wegen Garantie
Geschrieben von Karsten220CDI am 03. März 2004 09:29:54:
Als Antwort auf: Ärger mit dem Verkäufer wegen Garantie geschrieben von Reinhard W. am 02. März 2004 22:35:22:
1. Es wird unterschieden zwischen 2-jähriger gesetzlicher Gewährleistung für neue Produkte, bzw. 1-jähriger gesetzlicher Gewährleistung für gebrauchte Autos, wenn diese vom Händler gekauft werden
UND
2. einer "Gebrauchtwagengarantie" von DC, die mit ca. € 500,- kalkuliert wird. Zu merken, wenn Ihr mit dem MB-Dealer über einen Gebrauchten verhandelt. Wenn Ihr € 500,- weniger bietet, bekommt Ihr das Angebot, dass das nicht geht, aber Ihr ne MB-Gebrauchtwagengarantie bekommen könnt ;-))).
zu 1. Gesetzliche Gewährleistung heißt konkret, dass der Verkäufer für die Dauer von 1 bzw 2 Jahren alle Mängel beheben muß, die zum Zeitpunkt des Verkaufes schon vorhanden waren. Nach gängiger Rechtsprechung, liegt hier (bei Gebrauchten und 1-jähriger gesetzlicher Gewährleistung) das erste halbe Jahr die Nachweispflicht beim Verkäufer, das letzte halbe Jahr beim Küfer.
D.h. Wenn die ZV innerhalb des 1 Halbjahres, aufgrund von KABELBRUCH streikt, muß der Verkäufer diesen Mangel beheben, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Kabelbruch nach Kauf entstand (Argumentation für Käufer: ZV funktionierte zwar bei Kauf, aber Kabel war defekt weil angebrochen). Der Käufer muß nicht nachweisen, dass der Kabelbruch bereits beim Kauf bestand. Ist der Kabelbruch behoben, wird der Gewährleistungsanspruch für diesen Kabelbaum (Defekt) wieder auf ein Jahr gesetzt, d.h. wenn dieser Kabelbaum innerhalb eines Jahres erneut bricht, muß der Verkäufer diesen Mangel erneut beheben beheben.
Ihr könnt Euch nun selbst überlegen, dass der Nachweis, den der KÄUFER für einen Defekt im zweiten Halbjahr zu erbringen hat, meist unmöglich ist.
Nun, die gestzliche Gewährleistung von einem Jahr soll auch nur ein Schutz des Verbrauchers für versteckte Mängel sein (Sägemehl im Getriebe, etc.).
Für Fehlkonstruktionen, wie Vau-Kabelbäume, hilft die gesetzliche also nur ein halbes Jahr.
zu 2.
Umfang steht im Vertrag mit DC, da ich keine habe, kann ich dazu nicht viel sagen.Karsten