Re: Auflastungsgutachten und Vorgehensweise
Geschrieben von Markus am 20. Januar 2004 01:01:52:
Als Antwort auf: Re: Auflastungsgutachten und Vorgehensweise geschrieben von Netstat am 19. Januar 2004 23:44:35:
Leider kommt nicht jeder Angestellte einer Behörde dem nach was er tun sollte..... Arbeiten und dabei denken. Leider ist das in Deutschland so, es ist keine Pflicht daß das FA das von alleine macht obwohl es Gesetz ist. Geld geht aber nicht verloren, es gilt der Tag der Vorstellung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle.
>Dann schein ich ja mal wieder die Ausnahme gewesen zu sein, denn ich musste einen schriftlichen Antrag beim ViAmt (war wohl über die Zulassungsstellen interne Post mitsamt den anderen zulassungsrelewanten Unterlagen), von Hubraumbesteuerung auf Gewichtsbesteuerung, stellen.
>
>>Hallo aus Eschweiler,
>>Aktuell wieder erhältlich:
>>Gutachten für die Umschreibung des alten Vito/V-Klasse, Typ 638, /1, /2 zum Preis von 195 EURO inkl. Versand per Nachnahme oder 190 EURO per Vorkasse.
>>Für die Auflastung Ihres Fahrzeugs erhalten Sie ein auf Ihre Fahrzeugdaten bezogenes Gutachten zur Auflastung ohne Umbaumassnahmen. Mit diesem Gutachten, Ihrem Fahrzeug und den Fahrzeugpapieren suchen Sie dann eine amtl. anerkannte Prüfstelle auf (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, FKÜ etc.). Nach erfolgter Eintragung gehts dann zur Zulassungsstelle. Diese fertigt den neuen Fahrzeugschein an und leitet in der Regel alle neuen, steuerlich relevanten Daten an die Finanzbehörde weiter. Sollten Sie nach etwa 6-8 Wochen keinen neuen Steuerbescheide bekommen müssen Sie die Finanzbehörde entsprechend kontaktieren und auf die Änderung hinweisen.
>>Biite bei allen Anfragen hier nicht posten sondern an meine E-Mail Adresse senden!
>>coolio1974@gmx.de
>>Besten Gruß
>>Markus