[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: OBACHT !

Geschrieben von shy am 28. Januar 2004 18:09:58:

Als Antwort auf: Re: OBACHT ! geschrieben von Lars am 28. Januar 2004 17:43:48:

Hallo Lards,

was DC von sich gibt (oder mal der einzelne Mitarbeiter besser gesagt), muss nicht unbedingt den gesetzlichen Regelungen entsprechen! Die geben nämlich gelegentlich reichlich Unsinn zum Besten - vor allem immer gern dann, wenn man wegen Kulanz oder Gewährleistungen Forderungen stellen möchte. Übrigens stimme ich Jobo mit seinen Ausführungen weiter oben voll zu.
Durch Auflastung, die auf einem ordnungsgemäss erstellten Gutachten beruht, kann die Gewährleistung nicht erloeschen, weil gesetzlich geregelt. Etwas anderes ist es, wenn der Hersteller freiwillige Zusatzgarantien gibt. Hier legt der Hersteller auch die Bedingungen fest und die könnte evt. dann nicht mehr greifen.
Auch Beamte sind nicht vor Irrtum geschützt (oder grade die nicht *ggg*)?!
Bitte doch nicht alle verschiedenen Dinge in einen Topf werfen.

Gruss shy

>brauchst mich nicht belehren. Ich bin Beamter und ganz sicher gesetzeskonform.
>Ich habe lediglich hier berichtet, was MB von sich gibt!!





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