[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung???

Geschrieben von jo am 06. April 2004 20:17:15:

Als Antwort auf: Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? geschrieben von N.N. am 06. April 2004 11:25:13:

>>- ………
>>- Sonntagsfahrverbot für LKW-Vitos mit Anhänger, egal wie schwer
>>- ………
>Irrtum und wird wiederholt falsch wiedergegeben: das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger gilt nur für Fahrzeuge die gemeinhin auch als LKWs aussehen (Pritsche, Plane, Spriegel, Kofferaufbau, etc.) und nicht für Transporter oder Vans die nach Gewicht besteuert werden.
>IMHO gibt es diesbezüglich sogar ein Urteil des FG München.
>N.N.

hallo n.n.,
dies kann ich leider nicht bestätigen.
ich habe leider (noch zu dm-zeiten) 75,- dm an die bayerischen hilfbereiten grünen männchen bezahlen müssen fight.
ich zog mit meinem MB G-Modell, einen wohnwagen ohnein.
sonnstagsmorgens um 7.30 uhr, bekam ich die kelle von den o.g. freundlichen leuten.
mein fhrzg. sah normal aus. keine anzeichen auf eine lkw-zulassung.
in den nachfolgenden jahren, habe ich solche geschichten verfolgt,
und auch ähnlich selber erlebt.
was du geschrieben hast, würde ich genauso mit vorsicht geniessen, wie die geschichte mit der besteuerung.
für mein fhrzg (zugelassen in nrw) hatte ich die lkw-steuer entrichtet.
ich verkaufte ihn nach niedersachsen, dort wurde trtz eintrag lkw, die pkw-steuer veranschlagt.

frohe ostern an alle partyund geniest die vielen bunten eier
jo




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