Re: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo) - Jain
Geschrieben von Fred am 06. April 2004 20:42:40:
Als Antwort auf: Re: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo) geschrieben von FXP am 06. April 2004 20:08:01:
>Die Einstufung "PKW-Kombinationsfahrzeug über 2,81" wird durch das Gutachten vom Straßenverkehrsamt, also der Zulassungsbehörde festgelegt. Solche Fahrzeuge werden dann per Gesetz nach Gewicht besteuert und das ist natürlich für das FiAmt verbindlich.
>Das FiAmt ändert dann die Besteuerung nach dieser Grundlage - natürlich nur, wenn man dem FiAmt die Änderung auch freundlich mitteilt (Bitte um Gewichtsbesteuerung + Kopie des geänderten Fahrzeugscheins) - automatisch funktioniert das in den seltendsten Fällen.Ohne auf den Vito speziell einzugehen gibt es doch eine kleine Einschränkung, hier ein Auszug:
..nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t, die der Personen- und Güterbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind (sog. Kombinationskraftwagen) - ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild der Fahrzeuge - als der Gewichstsbesteuerung unterliegende " andere Fahrzeuge" - Sfz - gem &8 Nr. 2 KraftStG anzusehen.
Vorraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug mit einer Hecktür oder einer seitlichen Schiebetür ausgestattet ist. Die rückwärtigen Sitzbänke müssen wegklappbar oder aufgrund von Schnellverschlüssen leicht ausgebaut werden können.