[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Fußraumbeleuchtug

Geschrieben von FXP am 10. April 2004 11:45:17:

Als Antwort auf: Fußraumbeleuchtug geschrieben von alf am 09. April 2004 21:52:54:

Was soll der TÜV dagegen haben.

Verboten ist es nur, wenn die Beleuchtung während der Fahrt leuchtet - also z.B. Schwarzlichtröhren, Laserbeams usw. - die den Fahrer blenden und vom Autofahren abhalten könnten.
Das kontrolliert dann zwar nicht der TÜV, aber wenn dich die Grün/Weißen damit anhalten, dann gibt´s Ärger.

So eine schaltbare Fußraumbeleuchtung ist jedoch völlig TÜV-unbedenklich.

Gruß
Frank




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