[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: 100er Zulassung für Anhänger !

Geschrieben von FXP am 17. Juni 2004 17:32:00:

Als Antwort auf: So ein Quatsch! geschrieben von Matthias am 17. Juni 2004 15:40:11:

Das mit dem Fahrtenscheiber ist wirklich TOTALER BLÖDSINN ohnein - 3,5t das bezieht sich auf das zul. GG den Zugfahrzeuges und hat mit dem Zuggesamtgewicht nix zu tun !!

So und nun zur 100er Zulassung:
Im Internet findet mánn ja so einiges beim Adac Wunderbar.

Übersicht technische / zulassungsrechtliche Voraussetzungen:

Das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens darf 3500 kg nicht überschreiten.

Es werden nur festgelegte Kombinationen von Zugfahrzeug/Anhänger zugelassen. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.

Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse ("Gewicht") des Anhängers und der Leermasse ("Leergewicht") des Zugfahrzeugs darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern .......X=0,3
b) bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:
Wohnanhänger ..............................X=0,8
andere Anhänger ...........................X=1,1

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft den Zug und bescheinigt:
- die Ausrüstung des Zugfahrzeugs mit ABS,
- die Ausrüstung des Anhängers mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- Bereifung des Anhängers. Alter: (höchstens 6 Jahre), mindestens Geschwindigkeitskategorie „L“ und ohne Zuschlag zum Lastindex
- die Einhaltung des Massenverhältnisses "X" laut Daten aus den Fahrzeugscheinen.

Die Zulassungsstelle erteilt aufgrund der Bescheinigung des technischen Dienstes die Ausnahmegenehmigung und händigt zwei gesiegelte "100“-Plaketten, eine große für den Anhänger hinten und eine kleine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs aus.
Gebühren: Beurteilung durch den Sachverständigen ca. 35,- €, Zulassungsstelle ca. 13,- €.

Geltungsbereich: „Tempo 100“ gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als “Kraftfahrstraßen“ (zweispurige, „autobahnähnliche“ Schnellstraßen) gekennzeichnet

So und nun KONKRET: Im Fahrzeugschein steht: (unten im Text)...Leergewicht bis 2056 je nach Ausstattung (Vito F 638). Ergo geht die 100er Zulassung bei gebremsten bis 2261,6kg Trailergewicht bei "anderen Anhängern", bzw. 1644,8 bei Wohnwagen.

Gruß
Frank





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