Re: Zulässiges Gesamtgewicht
Geschrieben von Pfläzer Vito F Fahrer am 29. Januar 2004 08:06:37:
Als Antwort auf: Zulässiges Gesamtgewicht geschrieben von VitoNeuling am 28. Januar 2004 21:59:59:
>Hallo,
>bin am überlegen, mir einen WoWa zuzulegen. Darum die Frage nach dem zgG:
>Mein Vito (112 CDI, Bj. 03.99) ist aufgelastet auf 2805 kg zgG. Unter Ziffer 28 im Fahrzeugbrief ist eine Anhängelast (gebremst) von 2000 kg eingetragen. In den Bemerkungen (Zif. 33) steht u.a. aber, dass das zgG des Zuges (gebremst) 4600 kg nicht überschreiten darf. Dazu nun die Frage: Darf ich nur einen Hänger mit einem zgG von 1795 kg anhängen (2805+1795=4600), oder kann es auch ein gebremster Hänger mit zgG von 2000 kg sein und nur das tatsächlich erreichte gG darf 4600 kg nicht überschreiten?
>Gruß
>VitoNeuling![]()
Hallo,
Finde ich eine gute Frage. Ich habe eine AHK von Bosal montiert. Stützlast 100kg, Anhänger gebremst 2000kg mit Ausnahme 2500kg. Ich meine wenn du dein Gesamtgewicht des Fahrzeugs ausnutzt (2805kg bzw. 2810kg darfst du den Hänger nur so voll machen das du die 4600kg nicht überschreitest. Wenn natürlich dein Zugfahrzeug nur halb voll ist kannst du die 2000kg deines Hängers ausnutzen.
Gruß Gunther