Re: Sonntags-Trailern mit aufgel. V/Vito
Geschrieben von LutzT am 19. März 2004 12:54:56:
Als Antwort auf: Re: Sonntags-Trailern mit aufgel. V/Vito geschrieben von JOBO am 19. März 2004 09:44:29:
>Hallo Lutz,
>eine kleine Änderung muss ich doch anführen:
>>Tag zusammen,
>>kurz nochmal zusammengefasst das Thema LKW / Auflast. /Sonntagsfahrverbot:
>>LKWs sind vereinfacht gesagt Fahrzeuge, die lt. Fahrzeugschein als LKW zugelassen sind (wo "LKW" im Schein steht) oder die nach Bauart definitiv ausschließlich zur Lastenbeförderung dienen (das war die hier auch behandelte Geschichte mit dem 4-Tonner-Sprinter-Pakettransporter, den irgendwer als PKW zugelassen hatte / wird zumindest beim Vito ohne Trennwand hinter dem Fahrersitz und mit Scheiben im "Hinterzimmer" nie ein Problem sein). Grundsätzlich gilt also : Wo LKW drauf steht, ist auch LKW drin, egal wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist. LKWs werden immer nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert.
>>Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen haben und (lt. KFZ-Schein) keine PKWs sind, werden ebenfalls nach Gewicht besteuert, insbesondere Sonderkraftfahrzeuge "Wohnmobil", "Büromobil", "Werkstattwagen "... und Kombinationskraftfahrzeuge (Kombis). Aufgelastete Vs und Vitos, die lt. Fahrzeugschein PKWs sind, können beim Finanzamt (so dieses Forum) formlos als Kombinationskraftfahrzeuge umgemeldet werden. Eine Änderung des Eintrags im Fahrzeugschein ist nach den bisherigen Postings hier im Forum nicht erforderlich ...
>
>Mit der Auflast. (Individuelles Gutacht. pro Fahrzeug) wird auch eine Änderung im Brief und Fahrzeugschein notwendig! Denn dann steht die max Gesamtgewicht von z.B. 2810 kg und die Bezeichnung Kominationswagen in der Bemerkung.![]()
Danke für die Info,bisher war mitr nur bekannt, dass das neue zGG eingetragen wurde.
Gruß
Lutz
- Re: Sonntags-Trailern mit aufgel. V/Vito harv 19.3.2004 14:03 (0)