Re: Ähnlich wie Leasing!
Geschrieben von Matthias am 30. März 2004 16:49:27:
Als Antwort auf: Re: Ähnlich wie Leasing! geschrieben von ralf 3er am 30. März 2004 16:31:46:
Hi Ralf,
ich meinte auch, daß es so sein könnte, aber Du befindest Dich auf sehr schwierigem Gelände.
Du wandelst eigentlich nicht, sondern Du tauschst um, und daß ist im BGB nicht geregelt, daß ist eine reine Kulanzsache des Händlers.
Die Wandlung (= Ware zurück und Geld zurück ohne Neukauf!) ist ein sehr schweres Thema (BGB §462).
Aber auch das BGB wird Dir nicht weiterhelfen. Juristischer Beistand wäre am sinnvollsten gewesen. Aber Vorsicht, die ganzen "Lapalien", die hier im Forum diskutiert werden, helfen vor Gericht meistens nicht weiter, wenn echt gewandelt werden möchte.
Ich weiß, jetzt fallen alle über mich her, aber so ist das halt.In Deinem Fall möchte Dein Händler seinen "Schaden" (Rücknahme Deines Vs) begrenzen. Hast Du denn wenigsten einen ordentlichen Rabatt für den neuen bekommen? Oder, hast Du für die Zukunft einen kostenlosen Ersatzwagen für geplante und ungeplante Werkstattbesuche ausgehandelt?
Gruß
Matthias
- Re: Ähnlich wie Leasing! richi 31.3.2004 08:26 (2)
- MobiloLife nicht autom. Ersatzwagen ! JOBO 31.3.2004 11:04 (1)
- Re: MobiloLife nicht autom. Ersatzwagen ! richi 31.3.2004 12:33 (0)
- Re: Ähnlich wie Leasing! ralf 3er 30.3.2004 17:01 (7)
- Was hatte denn Dein Wagen? Matthias 30.3.2004 17:09 (6)
- Re: Was hatte denn Dein Wagen? ralf 3er 30.3.2004 17:35 (5)
- Re: Rücknahmebewertung ThomasF 31.3.2004 08:01 (1)
- Re: Rücknahmebewertung ralf 3er 31.3.2004 10:00 (0)
- Re: Was hatte denn Dein Wagen? Andy 30.3.2004 18:25 (2)
- Re: Was hatte denn Dein Wagen? Der Vuchs 30.3.2004 22:03 (0)
- Re: Was hatte denn Dein Wagen? ralf 3er 30.3.2004 18:33 (0)