Re: Geschafft !! Meine Vau ist jetzt ein WoMo über 2,8 t
Geschrieben von LutzT am 22. März 2004 19:24:12:
Als Antwort auf: Re: Geschafft !! Meine Vau ist jetzt ein WoMo über 2,8 t geschrieben von 00Schneider am 21. März 2004 15:14:52:
>... also WoMo heißt nicht zwangsweise Bett,Kocher und Dusche.
Oh doch !!!
siehe hier:ZITAT ANFANG
Änderung FzArt Pkw in WohnmobilGemäß § 19 Abs.2 Nr. 1 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fz, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte FzArt geändert wird.
Der Umbau eines Pkw Kombi in ein SoKfz Wohnmobil stellt eine Änderung der FzArt in diesem Sinne dar, so daß für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ein Gutachten eines aaS beigebracht werden muß.
EinstufungskriterienUm einen Pkw Kombi nach erfolgtem Umbau als Sonstiges Kfz Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende festeingebaute Mindestausstattung im Wohnteil vorhanden sein:
Sitzgelegenheit mit Tisch
Schlafplätze (auch Sitze, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können)
Küche bzw. Kocheinrichtung
Schrank bzw. Stauraum
Der visuelle Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raums muß gegeben sein, wobei eine volle Stehhöhe nicht gefordert werden kann.
Vorschriften und Richtlinien (Auswahl)
...
VdTÜV-Merkblatt 740 - Wohnmobil
...
ZITAT ENDEEs handelt sich bei dem Zitat um einen Auszug aus einem DEKRA-Infoblatt, welches wiederum auf dem o.a. TÜV-Merkblatt basiert. Da das Merkblatt frei zugänglich ist, gehe ich davon aus, daß das Zitat keine Urheberrechte verletzt.
Ich würde mal sagen "Glück gehabt", in Einzelfällen wird es schon mal so laufen , verallgemeinern (alle Vs lassen sich ohne Änderungen auch als Wohnmobil ummelden) kann man das meines Erachtens allerdings nicht.
Trotzdem viel Spaß mit dem Wohn-V.
Gruß
Lutz