[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Sonntags-Trailern mit aufgel. V/Vito

Geschrieben von JOBO am 19. März 2004 09:44:29:

Als Antwort auf: Re: Sonntags-Trailern mit aufgel. V/Vito geschrieben von LutzT am 18. März 2004 21:24:30:

Hallo Lutz,
eine kleine Änderung muss ich doch anführen:

>Tag zusammen,
>kurz nochmal zusammengefasst das Thema LKW / Auflast. /Sonntagsfahrverbot:
>LKWs sind vereinfacht gesagt Fahrzeuge, die lt. Fahrzeugschein als LKW zugelassen sind (wo "LKW" im Schein steht) oder die nach Bauart definitiv ausschließlich zur Lastenbeförderung dienen (das war die hier auch behandelte Geschichte mit dem 4-Tonner-Sprinter-Pakettransporter, den irgendwer als PKW zugelassen hatte / wird zumindest beim Vito ohne Trennwand hinter dem Fahrersitz und mit Scheiben im "Hinterzimmer" nie ein Problem sein). Grundsätzlich gilt also : Wo LKW drauf steht, ist auch LKW drin, egal wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist. LKWs werden immer nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert.
>Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen haben und (lt. KFZ-Schein) keine PKWs sind, werden ebenfalls nach Gewicht besteuert, insbesondere Sonderkraftfahrzeuge "Wohnmobil", "Büromobil", "Werkstattwagen "... und Kombinationskraftfahrzeuge (Kombis). Aufgelastete Vs und Vitos, die lt. Fahrzeugschein PKWs sind, können beim Finanzamt (so dieses Forum) formlos als Kombinationskraftfahrzeuge umgemeldet werden. Eine Änderung des Eintrags im Fahrzeugschein ist nach den bisherigen Postings hier im Forum nicht erforderlich ...

Mit der Auflastung (Individuelles Gutachten pro Fahrzeug) wird auch eine Änderung im Brief und Fahrzeugschein notwendig! Denn dann steht die max Gesamtgewicht von z.B. 2810 kg und die Bezeichnung Kominationswagen in der Bemerkung.spitze

(keine persönliche Erfahrung in dieser Sache, weil mein Vito ein Wohnmobil ist). Zu Klarstellung : Ein Kombi oder Wohnmobil wird bei Auflast. KEIN LKW, nur nach den gleichen Regeln besteuert.
>Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen und Anhänger hinter LKWs (§ 30 STVO) Das heißt : Sonntagsfahrverbot für Solo-LKW (KFZ-Schein !! s.o.) ab 7,5 Tonnen, Sonntagsfahrverbot für Gespanne mit LKW als Zugfahrzeug IMMER (auch bei einem als LKW zugelassenen Post-Golf mit Nachläufer). D.h. kein Sonntagsfahrverbot für einen aufgelasteten Vito / V mit Anhänger, es sei denn, der Vito / V ist als LKW zugelassen (Fahrzeugart LKW steht im Fahrzeugschein).
>Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen.
>Gruß
>Lutz
>jokerWer in der obilgen Abhandlung Rechtschreibfehler findet, darf sie behaltenjoker





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