[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Sonntagsfahrverbot, Bußgeldkatalog: 240 Euronen für den Hänger am Sonntag?

Geschrieben von Martin am 04. Mai 2004 16:49:51:

Als Antwort auf: Re: Ja, wenn Du es schaffst... Meinung der "Fahrschule24" geschrieben von Martin am 04. Mai 2004 16:40:02:

Nachtrag:

Auszug aus dem Bußgeldkatalog ab 1.4.04

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
Buße: 40,00 €

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
Buße: 200,00 €







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