Warum Ärger, der rechtliche Sachverhalt dürfte einfach ermittelbar sein
Geschrieben von Ralf 2 am 03. März 2004 00:10:26:
Als Antwort auf: Re: Ärger mit dem Verkäufer wegen Garantie geschrieben von Gerd am 02. März 2004 22:56:53:
Hallo Reinhard,
die Garantie darf nicht weniger Leistungen umfassen als die gesetzliche Gewährleistung. Diese läuft aber nur bis 2 Jahre nach Abstempelung des Garantieheftes. Wenn Deine Garantie noch länger läuft oder eine spezielle Gebrauchtwagengarantie für diesen Zeitraum danach abgeschlossen wurde, gilt das was in diesen Garantiebedingungen festgelegt wurde.
Du solltes Dich niemals aufgrund Deiner Erwartungen auf einen Streit einlassen. Bleibe immer nett, geh nach hause und prüfe die Unterlagen.
Wenn aber schon eine Repartur durchgeführt wurde (ob Du die nun bezahlt hast oder durch die Garantie/gesetzliche Gewährleistung abgedeckt wurde), dann hast Du natürlich auf diese Reparatur 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da greifen dann nicht erneut die Garantiebedingungen sondern (soweit diese mehr bieten) die gesetzliche Gewährleistunge (keine Zuzahlung!).
Gruß
Ralf 2