Zulässiges Gesamtgewicht
Geschrieben von VitoNeuling am 28. Januar 2004 21:59:59:
Hallo,
bin am überlegen, mir einen WoWa zuzulegen. Darum die Frage nach dem zgG:
Mein Vito (112 CDI, Bj. 03.99) ist aufgelastet auf 2805 kg zgG. Unter Ziffer 28 im Fahrzeugbrief ist eine Anhängelast (gebremst) von 2000 kg eingetragen. In den Bemerkungen (Zif. 33) steht u.a. aber, dass das zgG des Zuges (gebremst) 4600 kg nicht überschreiten darf. Dazu nun die Frage: Darf ich nur einen Hänger mit einem zgG von 1795 kg anhängen (2805+1795=4600), oder kann es auch ein gebremster Hänger mit zgG von 2000 kg sein und nur das tatsächlich erreichte gG darf 4600 kg nicht überschreiten?
Gruß
VitoNeuling![]()
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