Re: ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG
Geschrieben von Pfälzer Vito F Fahrer am 28. Januar 2004 16:21:40:
Als Antwort auf: ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG geschrieben von Lars am 28. Januar 2004 13:41:22:
>Habe soeben mit der Niederlassung in Leonberg telefoniert. Mir wurde ausdrücklich gesagt, sollte ich mein PKW zum Kombinationsfahrzeug auflasten lassen, verliere ich jegliche Garantie durch MB,DC!!!!!!!!!!!!
>MB/DC gibt ausdrücklich KEINE FREIGABE das Fahrzeug aufzulasten.
>Und jetzt kommt der Oberhammer: Der TÜV-Südwest hat dieses Auflastungsgutachten überprüft und eindeutig ausgesagt, dass es sich um eine FÄLSCHUNG handelt.
>Rechtens kann ein Vito/V-Klasse nicht aufgelastet werden. Ich bekomme noch heute einen Rückruf und werde nochmals detailliert aufgeklärt weshalb.Werde berichten.
>Gruß Lars
Hallo Lars,
Habe ich im Netz gefunden:
Sonderfall "Auflastung auf 2,8 to"
Bei einem Zul.GG.unter 2,8 to ist eine Auflastung auf die erstrebenswerten 2,8 to, also eine Erhöhung des zul. GG. (und damit auch der Zuladung) eine denkbare Variante.Sie ist in der Praxis aber nur bei vergleichsweise wenigen Modellen machbar. Denn: Die Gesamtkonzeption des Fahrzeugs muss auf die höheren Lasten ausgelegt sein, was in aller Regel nur der Hersteller/ Importeur beurteilen / freigeben kann. Damit ist aber meist nur zu rechnen, wenn:
das bisherige zul. GG. recht knapp (kaum mehr als ca. 100 kg!) unterhalb der 2,8 to -Marke liegt
die technische Auslegung relevanter Fahrzeug-Bauteile (Räder, Reifen, Federn, Bremsen...) dies zulässt bzw. dies (entsprechend exakter Vorgaben des Herstellers/Importeurs) nachrüstbar ist.
Mit der "Auflastung" incl. Gutachten befassen sich offenbar auch Spezialbetriebe. Zumindest bietet sich hierzu (www.auflastung.de) die Fa No Limits GmbH, Tel.0571/9424503 an. (nur informativ, keine ADAC-Wertung)
Wohnmobile: Hier sind die Fahrgestelle meist ohnehin für höhere Gewichte ausgelegt, auch deutliche "Auflastungen" sind somit erreichbar.
Deswegen hat DC verschiedenen Firmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt damit diese beim TÜV ein Gutachten anfertigen lassen können.
Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers kann kein TÜV ein Gutachten erstellen.
Gruß Gunther
der sein F bei der Firma No Limits auflasten ließ.