[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Auflastung & Sonntagsfahrverbot?

Geschrieben von Martin Kolberg am 04. Mai 2004 16:22:47:

Sonntagsfahrverbot nach § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung

"An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

Fällt ein aufgelasteter Vito mit Anhänger unter diese Regelung des Sonntagsfahrverbotes?

Leider konnten weder Polizei wie , noch TÜV und Landratsamt Auskunft geben.

Danke, Martin Kolberg







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