Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung???
Geschrieben von LutzT am 08. April 2004 14:13:14:
Als Antwort auf: Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? geschrieben von jo am 07. April 2004 20:44:46:
Hallo,
ich wäre da trotzdem vorsichtig. Das Urteil betraf nach dem Zitat scheinbar einen Mitsubishi L 200 Pickup, der als LKW zugelassen war, und der für Zwecke des Anhängerziehens am Sonntag zur Zugmaschine werden sollte (was offensichtlich nicht geklappt hat). Das Problem PKW / LKW wurde nur am Rande erwähnt. Die Geschichte mit dem Mercedes G läßt sich auch nicht ohne weiteres auf den Vito übertragen, weil Vitos üblicherweise auch als LKWs genutzt werden können (was bei Gs nicht die Regel ist). Darüber hinaus würde mich interessieren, ob der G nun als LKW zugelassen ist oder nicht und ob im Fall einer LKW-Zulassung die Argumentation lautet : ist zwar als LKW zugelassen, ist aber ein PKW, daher kein Fahrverbot, oder : das ist eine Zugmaschine, für die die im Urteil genannte Ausnahmegenehmigung (die mir gerade leider nicht vorliegt) gilt.
Nebenbei : Wenn ich unter 4.) die Begründung für eine mögliche Rückverweisung an das zuständige Landgericht lese (sinngemäß : es ist zu prüfen, ob ein Mitsubishi ein Landrover ist, mit der Folge, daß es dann ein PKW wäre) fällt mir eigentlich nichts mehr dazu ein.
--> Schade für alle Landrover-Fahrer : euer Auto ist nach Definition des OLG Hamm ein PKW <--
Das ist jetzt keine Kritik an N.N. (außer, wenn er der zuständige Richter gewesen wäre)
@jo : bitte besorg Dir vor der Umschlüsselung Deines Vito das gesamte Urteil, gib es Deinem Anwalt zur Enrschlüsselung und entscheide erst dann.
Gruß
Lutz