Re: Viano - Anmerkungen zu Qualität und Service
Geschrieben von MV97 am 13. Januar 2004 15:59:38:
Als Antwort auf: Re: Viano - Anmerkungen zu Qualität und Service geschrieben von Hajo am 13. Januar 2004 08:19:30:
>(siehe www.t5-forum.de)
www.t5forum.de (ohne "-")
>Also in diesem Fall kann ich auch nur zum Rechtanwalt raten, wobei es die WANDLUNG ja nicht mehr gibt, das würde dann wegen des fehles einer wesentlichen zugsicherten Eigenschaft auf NICHTERFÜLLUNG des Kaufvertrages mit anschließender Rückabwicklung hinauslaufen.Stimmt, seit dem 01.01.2002, die "Schuldrechtsreform". Das Ergebnis ist aber das gleiche.
MfG
- Info: Wandlung = Rückabwicklung Nein! Ralf 2 13.1.2004 16:24 (0)