[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Preiserhöhung Vito / Viano zum 01.09.2004

Geschrieben von DCarsten am 21. Juli 2004 22:37:57:

Als Antwort auf: Re: Preiserhöhung Vito / Viano zum 01.09.2004 geschrieben von Matze am 21. Juli 2004 20:51:17:

Ich hab nicht gesagt dass du komplett falsch liegst.

Bindend für den Kaufvertrag (für beide Seiten) nach BGB ist leider die Auftragsbestätigung (nach in dem Fall alten Preisen). Weil dort gesagt wird, dass das Fzg das angebotene Werk wirklich bauen kann. Theoretische Fehler aus dem Angebot werden darin korregiert
(zb Farbe nicht mehr lieferbar, Code A geht nur mit Code B usw)

Wenn sich zb dann ein preis ergibt der sich um 10 EURO von dem Angebot abweicht (durch korregierte kalkulation) und du wirdersprichst nicht komtm der kaufvertrag zustande

Das mit der Preisbindung stimmt. Nur ist das reine Angebot unerheblich für die Lieferung und Berrechnung des Fzg







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