Re: Zuggesamtgewicht !!
Geschrieben von FXP am 29. Januar 2004 08:20:39:
Als Antwort auf: Zulässiges Gesamtgewicht geschrieben von VitoNeuling am 28. Januar 2004 21:59:59:
Das Zuggesamtgewicht ist immer das TATSÄCHLICHE Gewicht von Fahrzeug und Anhänger, hat mit dem eingetragenene Gesamtgewicht des Fahrzeuges nichts zu tun.
Allerdings darf die zul. Anhängelast (bei dir 2000 kg) in dieser Rechnung nicht überschritten werden.Und wenn du MEHR brauchst, dann gibt es in der V-Technik eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von DC (!!) mit der du eine Anhängelast von 2500 kg - und ein Zuggesamtgewicht von 4630 kg bis 8% Steigung eingetragen bekommst.
Gruß
Frank (mit 2500 kg Anhänger)