Info: Wandlung = Rückabwicklung Nein!
Geschrieben von Ralf 2 am 13. Januar 2004 16:24:26:
Als Antwort auf: Re: Viano - Anmerkungen zu Qualität und Service geschrieben von MV97 am 13. Januar 2004 15:59:38:
Hallo,
man kann nicht mehr wählen: Immer erst (einmal nicht dreimal) auf den Mangel hinweisen und mit Fristsetzung Nachbesserung verlangen. Wenn Nachbesserung nicht erfolgt (alle Kosten zu Lasten des Lieferanten). Dann ist ohne weiteres die Rückabwicklung inkl. Schadensersatz möglich. Dazu werden natürlich die km angerechnet aber man wird so gestellt als hätte man ein mangelfreies Produkt gekauft.
Gruß
ralf 2
>>(siehe www.t5-forum.de)
>www.t5forum.de (ohne "-")
>
>>Also in diesem Fall kann ich auch nur zum Rechtanwalt raten, wobei es die WANDLUNG ja nicht mehr gibt, das würde dann wegen des fehles einer wesentlichen zugsicherten Eigenschaft auf NICHTERFÜLLUNG des Kaufvertrages mit anschließender Rückabwicklung hinauslaufen.
>Stimmt, seit dem 01.01.2002, die "Schuldrechtsreform". Das Ergebnis ist aber das gleiche.
>
>MfG