Re: 100er Zulassung für Anhänger !
Geschrieben von FXP am 17. Juni 2004 17:32:00:
Als Antwort auf: So ein Quatsch! geschrieben von Matthias am 17. Juni 2004 15:40:11:
Das mit dem Fahrtenscheiber ist wirklich TOTALER BLÖDSINN
- 3,5t das bezieht sich auf das zul. GG den Zugfahrzeuges und hat mit dem Zuggesamtgewicht nix zu tun !!
So und nun zur 100er Zulassung:
Im Internet findet mánn ja so einiges beim Adac Wunderbar.Übersicht technische / zulassungsrechtliche Voraussetzungen:
Das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens darf 3500 kg nicht überschreiten.
Es werden nur festgelegte Kombinationen von Zugfahrzeug/Anhänger zugelassen. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.
Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse ("Gewicht") des Anhängers und der Leermasse ("Leergewicht") des Zugfahrzeugs darf höchstens betragen:
a) bei ungebremsten Anhängern .......X=0,3
b) bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:
Wohnanhänger ..............................X=0,8
andere Anhänger ...........................X=1,1Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft den Zug und bescheinigt:
- die Ausrüstung des Zugfahrzeugs mit ABS,
- die Ausrüstung des Anhängers mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- Bereifung des Anhängers. Alter: (höchstens 6 Jahre), mindestens Geschwindigkeitskategorie „L“ und ohne Zuschlag zum Lastindex
- die Einhaltung des Massenverhältnisses "X" laut Daten aus den Fahrzeugscheinen.Die Zulassungsstelle erteilt aufgrund der Bescheinigung des technischen Dienstes die Ausnahmegenehmigung und händigt zwei gesiegelte "100“-Plaketten, eine große für den Anhänger hinten und eine kleine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs aus.
Gebühren: Beurteilung durch den Sachverständigen ca. 35,- €, Zulassungsstelle ca. 13,- €.Geltungsbereich: „Tempo 100“ gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als “Kraftfahrstraßen“ (zweispurige, „autobahnähnliche“ Schnellstraßen) gekennzeichnet
So und nun KONKRET: Im Fahrzeugschein steht: (unten im Text)...Leergewicht bis 2056 je nach Ausstattung (Vito F 638). Ergo geht die 100er Zulassung bei gebremsten bis 2261,6kg Trailergewicht bei "anderen Anhängern", bzw. 1644,8 bei Wohnwagen.
Gruß
Frank
- Re: 100er Zulassung für Anhänger ! Diddl 17.6.2004 17:53 (0)