[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Auflastung V-Klasse

Geschrieben von shy am 05. Januar 2004 11:14:12:

Als Antwort auf: Re: Auflastung V-Klasse geschrieben von Horst am 02. Januar 2004 13:09:16:


>Es ist deshalb verständlich, daß ein Prüfer dies beim ersten Mal schriftlich haben will. Aus diesem Grund wird die Auflastung nicht überall ohne Gutachten eingetragen.
>Wenn du eine Prüfstelle kennst, die damit keine Probleme hat, dann sei bitte so nett und teil uns die mit, dann können andere auch dahin fahren und sich das Gutachten sparen.
>Gruß Horst


Hallo,

ich hatte das gleiche Problem. Die Prüfstelle bei uns hat das kopierte Gutachten nicht anerkannt, weil die Fahrgestellnummer nicht stimmt. Auch mein Hinweis darauf, dass ja keine Umbauten technischerseits notwendig sind, brachte keinen Erfolg. Man geht da stur nach Dienstvorschrift vor, weil es sonst rechtliche Probleme geben kann. In wie weit ein Prüfer da Handlungsspielraum hat weiss ich nicht. Auf jeden Fall reicht eben die Achslastangabe des Herstellers orginal nicht aus und damit basta!
Falls jemand einen Prüfer kennt, der das etwas anders sieht, wäre ich dankbar. Ansonsten bleibt wahrscheinlich dann doch nur der Weg über so ein Teilegutachten mit Fzg.-Nr. - denn dann ist der Prüfer in jedem Fall rechtlich raus.

Gruss shy

P.S. Noch ein gesundes Neues an alle!




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