Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung???
Geschrieben von LutzT am 05. April 2004 22:16:33:
Als Antwort auf: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? geschrieben von Ambrio am 05. April 2004 08:51:09:
Hallo,
leider ist die Eintragung im Fahrzeugschein nicht für die KFZ-Steuer verbindlich. Wenn der Wagen ab Werk als LKW klassifiziert worden ist und das vorher keine Probleme machte (und der Wagen nicht als PKW umgebaut wurde = Sitze oder ähnliches), würde ich die Sache locker auf mich zukommen lassen. Knackpunkt könnten allenfalls die Seitenfenster sein, da sind manche Finanzämter irgendwie pingelig (für die gilt Seitenfenster = PKW).
Ermessen des Finanzamts heißt allerdings nicht, daß es machen kann, was es will. Die Argumente,
- der Wagen sei bei gleicher Nutzung bisher vom zutändigen Finanzamt als LKW klassifiziert worden,
- die Einstufung sei ab Werk und nicht nachträglich erfolgt,
- eine Mitnahme von Personen (außer Beifahrer) sei trotz Seitenfenstern nicht möglich,
sollten eigentlich ziehen.
Kostengründe können ja letztendlich auch keine Rolle spielen, weil ja die Versicherung erheblich teurer ist als beim PKW.
Probleme könnte man allerdings mit einer "typischen Knutschkugel" bekommen = tiefer, breiter, Spoiler an allen Seiten, edles Velours und feiner Teppichboden an Wänden und Boden. Dann glaubt nämlich keiner, daß da auch mal ein paar Sack Zement oder Rindenmulch für den Garten reingeworfen werden, d.h. der Wagen zur Güterbeförderung dient. Und ein Fahrzeug, daß zur Personenbeförderung dient, ist leider ein PKW.
In dem Fall bleibt immer noch die Auflastlösung von Rene.
Das Thema Sonntagsfahrverbot / Geschwindigkeitsbegrenzung wurde bereits hier behandelt (Suchmaschine !), daher nur nochmal ganz kurz:
- kein Sonntagsfahrverbot für LKW-Vitos (gilt erst ab 7,5 t)
- Sonntagsfahrverbot für LKW-Vitos mit Anhänger, egal wie schwer
- keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für LKW-Vitos (gilt erst ab 3,5 t)
Grundsätzlich gilt: die Auflast. über 2,8 t hat NICHTS mit einer LKW-Zulassung zu tun. Ab 2,8 t gilt für alle Nicht-PKW die gewichtsabhängige Besteuerung (wie bei allen LKW, daher die Bezeichnung LKW-Steuer)
Gruß
Lutz
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? N.N. 06.4.2004 11:25 (5)
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? LutzT 06.4.2004 21:10 (0)
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? jo 06.4.2004 20:17 (3)
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? N.N. 07.4.2004 10:28 (2)
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? jo 07.4.2004 20:44 (1)
- Re: LKW-Zulassung = LKW-Besteuerung??? LutzT 08.4.2004 14:13 (0)