Re: Fahrtenschreiber
Geschrieben von Tammo am 13. Januar 2004 12:31:45:
Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber geschrieben von Sessi am 13. Januar 2004 08:29:20:
Moin,
die fraglichen Gesetztestexte beziehen sich auf die Fahrpersonalverordnung und dort auf den Lenkzeitennachweis. Der ist ab 2,81 t zu führen. Ab 3,5 t mit einem EG Kontrollgerät.
Vorsicht Lenkzeitverstöße sind immer teuer, immer ist neben dem Fahrer auch der Halter betroffen.
Ausnahmen stehen in §7 FPersV (diverse, z.B. LuF Fahrzeuge) die mit dem 50 km Umkreis für Gewerbe lautet (Abs. 7):
Fahrzeuge, die in einem Umkreis von 50 Kilometer vom Standort des Fahrzeugs zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigt; Voraussetzungen ist, daß das Führen des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;Klar, das ganze gilt nicht bei Privatfahrten.
Bei Kontrollen durch die BAG (Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, weiß blaue Autos zZt. Vito) braucht ihr nicht mit bunten Geschichten anfangen, die haben bereits alle Geschichten gehört, fachlich sind die besser als die Polizei was diese Verstösse anbelangt.
Also mit Anhänger nur Privat fahren!! Oder Fahrtenschreiber einbauen.
GrüßeTammo