Re: GUTACHTEN vs. ÄNDERUNGSABNAHMEBESCHEINIGUNG
Geschrieben von FXP am 05. Januar 2004 14:39:27:
Als Antwort auf: Re: Auflastung - Vito geschrieben von fj am 05. Januar 2004 14:12:19:
Um hier mal eines klarzustellen - KEINER, NIEMAND hat hier tatsächlich DAS GUTACHTEN zur Auflastung. Dieses liegt einzig und allein unter der Nummer 24862/01 (Vito) bzw. 2462/02 (V-Klasse) beim TÜV-Nord
Die hier (und bei Ebay) angebotenen ÄNDERUNGSABNAHMEN (gem. §19 Abs. 3 und 4 StVZO) bestätigen lediglich die Erfüllung der Auflagen aus dem Gutachten 2462/XX für ein ganz bestimmtes durch Fahrgestellnummer / Kennzeichen genau spezifiziertes Fahrzeug.
Im Klartext - es kann kein anderes Fahrzeug damit bei der Zulassungsstelle (oder gar beim TÜV) zu einem PKW-Kombi über 2,8t zul. GG gemacht werden.
Es mag im Einzelfall mal funktioniert haben aber das ist nicht der Regelfall und hat daher keine nennenswerte Aussicht auf Erfolg.
Gruß
Frank
- Re: GUTACHTEN vs. ÄNDERUNGSABNAHMEBESCHEINIGUNG Tom G. 05.1.2004 19:23 (0)