[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Erhöhung Gesamtgewicht / Anfrage an DC

Geschrieben von Fred am 06. Juni 2004 14:18:03:

Ich habe mich mit einer Anfrage für meinen Vito L (PKW-Zulassung) an DC gewandt. Dazu habe ich folgende Antwort erhalten :

Sehr geehrte Damen und Herrn,

für das o.g. Fahrzeug wünschen Sie eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes.

Aus technischen Gründen (Bremsanlage, Achstragfähigkeit, erhöhter Bauteilverschleiß, beeinträchtige Crashsicherheit etc.) ist diese A_uflastung nicht möglich. Es stehen auch keine Bauteile zur Verfügung, die nachträglich bei diesem Fahrzeug eingebaut werden könnten.

Aus gegebenen Anlass weisen wir auf folgenden Sachverhalt ausdrücklich hin. A_uflastungen von Fahrzeugen ohne schriftliche Bestätigung durch die DaimlerChrysler AG führen zum Erl_öschen der Betriebserlaubnis und zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

Wir können Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen.

usw. usw. ...


Wie ist diese Absage nun zu bewerten ? Internetgutachter (Fa. Scholz) sagen "no Problem", DC sagt Wegfall der Betriebserlaubnis (Garantie ist sowieso rum). Kann einem TÜV/DEKRA die Abbnahme auch noch verweigern, wenn keine Zustimmung durch den Hersteller vorliegt ? Wer hat welche Erfahrungen gemacht ? Geht die A_uflastung wirklich so Problemlos, wie es die Gutachter beschreiben ? Was macht die letzte Instanz - das Finanzamt ? Für die veranstalltet man ja den ganzen Zauber, stimmen die so einfach zu, oder kommen die auch mit irgendwelchen Paragraphen, wonach eine A_uflastung und andere Besteuerung nicht so einfach ist ...

Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mit der A_uflastung hier mal kurz mitteilen. Wie der Ablauf sein sollte, weiß man ja, aber hat es so auch wirklich geklappt ???

Danke !
Fred

Sorry für die Unterstriche, aber dies Thema scheint hier nicht so beliebt zu sein, meine Anfrage ist mir aber trotzdem wichtig ! Danke




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