[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Andere Meinung

Geschrieben von JOBO am 28. Januar 2004 17:27:04:

Als Antwort auf: Re: ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG geschrieben von Lars am 28. Januar 2004 15:55:33:

Hallo Lars,
nehmen wir mal die Aussage Deines Anrufers hält einer juristischen Prüfung stand.
Dann macht man mit der Auflastung doch zwei Dinge.

1.)Eine technische Tauglichkeit bestätigen lassen.
Es gibt ein Gutachten das für Dein Fahrzeug erstellt wurde und danach ist es erlaubt das Fahrzeug mehr zu belasten, als vom Hersteller angedacht und ab Werk eingetragen wurde.
Da muss der Hersteller nicht mit einverstanden sein, der Gutachter muss ja entsprechende Prüfungen und Nachweise darüber liefern, dass technisch das Fahrzeug nach Auflastung noch unseren einschlägigen Bestimmungen entspricht.
Beispiel Fahradträger:
Da benötigst Du auch keine Freigabe vom Hersteller des Autos, sondern der Fahradträgerhersteller muss das Produkt zulassen.

2.)Angeblich gegen ein Herstellerverbot verstossen !
Das betrifft doch nur Mängel die aus einem falschen Gebrauch der Sache verstossen, also z.B. wenn die Achse bricht, weil Du zuviel reingeladen hast.
Zuviel reinladen kannst Du jedoch auch ohne Auflastung !

Bekommst Du das Verbot auch schriftlich ?
Sorry dass ich da nochmal nachbohre, aber gesagt ist schnell was.
MfG
Joachim




Antworten: