Sonntagsfahrverbot, Bußgeldkatalog: 240 Euronen für den Hänger am Sonntag?
Geschrieben von Martin am 04. Mai 2004 16:49:51:
Als Antwort auf: Re: Ja, wenn Du es schaffst... Meinung der "Fahrschule24" geschrieben von Martin am 04. Mai 2004 16:40:02:
Nachtrag:
Auszug aus dem Bußgeldkatalog ab 1.4.04
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
Buße: 40,00 €
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
Buße: 200,00 €
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