Re: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo)
Geschrieben von LutzT am 06. April 2004 20:51:37:
Als Antwort auf: Auflastgutachten - Finanzamt (Marco Polo) geschrieben von APG am 06. April 2004 19:00:56:
Hallo,
das gibt kein Problem, weil ein "SonderKFZ-Wohnmobil" über 2,8 t immer nach Gewicht besteuert wird. Entsprechendes gilt für "Kombinationskraftfahrzeuge". Eines von beiden ist der Marco Polo auf alle Fälle.
Im Gegensatz zur Einstufung LKW / PKW (siehe im Forum weiter unten) gibt es beim zulässigen Gesamtgewicht keinen Ermessensspielraum der Behörde.
Gruß
Lutz