Re: Auflastung - also wie deutlich muss man noch werden ....

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von Ralf 2 am 10. September 2002 13:47:23:

Als Antwort auf: Auflastung - Klarstellungen für Alle!! geschrieben von Ralf 2 am 08. September 2002 22:59:10:

Hallo Auflastunginteressierte und die Besserwisser unter denen,

ich bin ziemlich sauer - rief mich doch gerade einer an, er habe beim TÜV-Nord nachgefragt ... also verwende ich einmal mehr meine Mittagspause die Sache nochmal darzustellen - vielleicht war es ja nicht klar oder ehrlich genug, wenn es immer noch Zweifler gibt, doch noch einen anderen (billigeren?) Weg zu finden.

Jedenfalls hat das Internet mit einer meist offenen Nutzergruppe den Nachteil, dass einige von den Infromationen nicht nur profitieren wollen, sondern sich asozial verhalten wohlmöglich in der Erwartung, dies nütze Ihnen noch mehr. Sicher muss ich davon ausgehen, dass die Informationen, die man hier einstellt pervertiert und mißbraucht werden können. Aber dann muß sich keiner wundern, dass eben die wirklich interessanten Infos nicht mehr ans Licht kommen.

Ich hatte doch in meinem obigen Beitrag ausführlich dargestellt, dass ein Einzelversuch, die Auflastung für sein Fahrzeug beim Tüv-Nord offiziell und korrekt durchzubringen nichts bringt - 1. Weil dazu ein sehr teueres Gutachten notwendig ist und 2. weil der TÜV-Nord nicht seine Zeit verbringen will, etwa 400 000 V-Klasse Besitzern wieder und wieder das mit der Auflastung zu erklären. Erst recht, weil schon genug Widerstände und Gegenwind von Herstellern und Ministerium bestehen. Wie soll man auch den Familienvätern mit Passat erklären, das hier die, die mehr Geld für einen Wagen ausgeben und noch mehr die Umwelt belasten (höherer Verbrauch, höhere Emmissionen), viel weniger Steuern zahlen können.

Dennoch haben aufgrund meines Beitrages auch andere schon beim TÜV-Nord angerufen und .... sind abgeblitzt mit Ihrer Hoffnung auf einen Eigenweg. Das ist für alle Beteiligten - vor allem für die noch nicht "aufgelasteten" ärgerlich. Ich meine mir und dem TÜV ist es egal, wenn hier eines Tages aus ist mit dieser Möglichkeit, einfach, weil es zu lästig geworden ist. Weder ich noch der TÜV verdienen damit unserer Geld. Im Ggenteil, die Kosten für die Sammelauflastung sind noch nicht weider eingefahren. Es freut dennoch einfach, eine Möglichkeit zu haben, bei der die V-Klasse-Gemeinde etwas zusammenhält und gemeinsam ein Ziel verfolgt. Schließlich bin ich selber erst durch das Forum auf die Auflastungsmöglichkeit aber auch auf die vielen unklaren Informationen dazu gestoßen. Ich denke aber, dass ich mein Bestes gegeben habe, hier für Klarheit zu sorgen.

Dennoch, nocheinmal eine Zusmmenfassung:

In meinem obigen Beitrag habe ich unverschleiert alle Infos zum Thema Auflastung gegeben.

Vor allem habe ich geschrieben, dass eine individuelle Auflastung ohne ein teures Einzelgutachen nicht möglich ist - man also auf die bekannten Firmen angewisen ist, die ein solches Gutachten erstellt haben.

Dabei soll man auf folgendes eigenverantworltich achten: Ist die Firma nach DIN 9001 u n d KBA (Zulassung des Kraftfahrbundesamtes) zertifiziert. Dies sollte man sich durch Kopie der Zertifizierungsurkunde (1 Blatt) besätigen lassen. Außerdem sollte man nur solche Firmen nehmen, die auch eine Vorführung vor Ort vornehmen, oder Ihr Hauptgutachten (werden die kaum machen) zusenden für eine Vorführung beim lokalen TÜV/DEKRA/KRÜV etc. Es darf nur der TÜV-Prüfer die Auflastung vornehmen, der das Original-Gutachten mit allen Daten zu den Tests in den Händen hält oder eben selbst erstellt hat!!!!! Dazu sind Bremsentests, Belastungstests mit dem Wagen erforderlich!!!!

Wir haben wie gesagt ein solches Gutachten beim TÜV Nord, der schon gleiche Gutachten erstellt hat, für die Sammelauflastung druchgeführt mit Bremsentests etc. Jedenfalls habe ich doch deutlich gesagt, dass man deswegen nicht den TÜV-Nord verrückt machen soll, weil ein einzelner sowieso nicht auflasten kann. Bitte haltet Euch daran! Das gleiche gilt für die Verwendung des unter "das V" eingestellten Gutachtens als offizielle Urkunde!

Und noch was. Die Firmen die Auflastungen durchführen sind Kraft DIN9001 verpfichtet ausführliche Aufzeichnungen über den Auflastungsvorgang aufzubewahren. Wenn wie hier offenbar schon öffters geschehen, Unkorrektheiten auftreten so ist das nicht nur aus der Sicht "Fahren ohne zulässige Betriebserlaubsni" sondern auch aus der Sicht "Steuerhinterziehung" noch nach Jahren durch eine ermittelnde Staatsanwaltschaft feststellbar. Die Firmen sind dann wohlmögich nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehen, aber Ihr als Privatpersonen. Also lasst den halbseidenen Quatsch und freut Euch über die erhebliche Steuerersparnis, selbst wenn Ihr alles korrekt macht. Dabei gibt es vom Preis her meist nicht einmal einen Grund hier illegale Dinge zu machen.

Gruß

Ralf 2







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