Re: Andere Schlüsselnummern bei Auflastung?

Geschrieben von René am 08. März 2003 13:09:45:

Als Antwort auf: Andere Schlüsselnummern bei Auflastung? geschrieben von Detlef am 08. März 2003 13:01:52:

Das ist Korrekt. Da ändert sich nichts. Die Auflastung hat ja auch keine Auswirkungen auf die Versicherung. Für´s Finanzamt ist lediglich wichtig das mehr als 2,8to im Fahrzeugschein drin stehen und das unten muss Kombinationsfahrzeug drinstehen. Dann nur noch eine freie Formulierung ans Finanzamt mit Kopie des Fahrzeugscheins/briefs (bin mir jetzt nicht sicher), in der Beantragt wird das Fahrzeug aufgrund der Tatasache das es ein Kombinationskraftwagen mit mehr als 2,8to ist, nach Gewicht zu besteuern. Der geänderte Steuerbescheid sollte dann ins Haus flattern.
MfG. René





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