Re: nur mut...

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von Thomas, Punkt. am 24. Juli 2002 20:31:16:

Als Antwort auf: nur mut... geschrieben von thomas am 24. Juli 2002 12:27:59:

Also fassen wir mal zusammen:

1. Die Zulassungsstelle kann nur augrund eines Tüv-äquivalenten Gutachtens (ausgestellt vom TÜV oder einer zertifizierten Stelle, wie z.B. Scholz) eine Eintragunsänderung in die Papiere eintragen.

2. Nur der TÜV kann durch Betrachtung des vor dem Prüfer stehenden Fahrzeugs sagen, ob diese Kiste dem Fahrzeug entspricht (baugleich ist ohne Änderungen des Originalzustandes) wie jenes, welches im Mustergutachten aufgrund seiner Fahrgestellnummer identifiziert ist. Das heißt aber, daß der TÜV die Typenzuordnung der DB-Fahrzeugnummern genau zu den Ausführungsvarianten zuordnen kann, um dies zu entscheiden.

Wenn der TÜV wie geschildert vorgehen kann (muß, darf ...?), dann brauche ich nicht das 256,- Euro - Gutachten vom Scholz ausgestellt auf meine Fahrzeugnummer, sondern es reicht eine Fotokopie irgend eines Mustergutachtens, welches ausgestellt wurde auf ein Fahrzeug, welches baugleich mit meinem VITO ist. - Korrekt?

Dann sollten wir mit EINEM Gutachten in der Hand eine Sternfahrt zu einem zentralen TÜV machen, jeder kommt mit seinem VITO und wir teilen uns die Kosten für das Scholz-Papier. Oder gibt es da Urheber-Rechte, die man damit verletzt (habe ich nicht vor!)? - Nur mal so angedacht ...


Gruß, Thomas, Punkt.






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