Re: Fragen zum Gebrauchtwagenankauf Vito
Geschrieben von Christian am 16. April 2003 13:10:53:
Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gebrauchtwagenankauf Vito geschrieben von harv am 16. April 2003 11:59:22:
>Steuer wird reduziert, Versichreung bleibt identisch, da Motor- und Typabhängig - aber Achtung: Du darfst als LKW oder WoMo nicht auf allen PKW-Plätzen parken (und bei der Auflastung bist Du durch die Gewichtsaufkleber an den Achsen sehr schnell identifiziert) - und denk bei LKW an das Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen...
So ein Blödsinn. Versicherung verringert sich. Steuer bleibt gleich, sofern der Wagen als PKW zugelassen war. Bei einer LKW-Zulassung hingegen erhöht sich der Steuersatz als Womozulassung. Deshalb sollte man dann auch auflasten. Gewichtsaufkleber hab ich an meinem Vito nicht und der hat (noch) LKW-Zulassung. Auch bei diversen anderen T4s und Vitos hab ich sowas noch nie gesehen. Und im Übrigen darfst Du mit einem aufgelasteten Vito sehrwohl am Sonntag auf die Autobahn. Denn das Fahrverbot gilt erst ab imho 7,5 Tonnen.
cu, Christian
- Re: Fragen zum Gebrauchtwagenankauf Vito harv 16.4.2003 15:05 (2)
- Re: Fragen zum Gebrauchtwagenankauf Vito harv 16.4.2003 16:33 (1)
- Re: Fragen zum Gebrauchtwagenankauf Vito Snibble 16.4.2003 20:07 (0)