Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ???
Geschrieben von DCarsten am 15. März 2003 21:37:23:
Als Antwort auf: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ??? geschrieben von Susanne am 15. März 2003 21:23:32:
>Hallo,
>habe jetzt schon einiges über Wandlung gelesen und gehört ,bräuchte mal genauere Zahlen wie das gerechnet wird. Scheint ja auch mit Verhandlungsbasis zu sein. Also wer hat schon gewandelt und kann Auskunft geben ?
>Danke,
>SuNein.
Wandelung des Kaufvetrages kann rechtlich überhaupt erst durchgesetztw erden, wenn alle anderen Ansprüche nicht erfüllt worden sind.Nachbesserung mit Fristsetzung
Nachbesserung mit Fristsetzung
Nachbesserung mit Fristsetzung
Nachbesserung mit Fristsetzung
(...) :-)Erst dann kannst Du wandeln
Steht alles im BGB
- Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ??? Susanne 15.3.2003 22:35 (2)
- Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ??? DCarsten 15.3.2003 22:49 (1)
- Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ??? Skifreak 16.3.2003 00:15 (0)