[ Mercedes VITO und V-Klasse Forum ]


Vorsicht!

Geschrieben von Thony der Scheibentoener am 23. April 2003 11:04:13:

Als Antwort auf: Vordere Scheiben tönen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!111 geschrieben von DU-CL am 23. April 2003 09:59:12:


Eine Tönung der Windschutzscheibe und der vorderen Seitenscheiben darf vom TÜV nicht zugelassen werden! Egal welches Bundesland! Wenn es doch ein TÜV-Prüfer macht, so ist das nicht legal!

Aussnahme: Eine Beschichtung dieser Scheiben mit transparentem Safety-Film von der Fa. SL.LLumar. Dieser Film ist ungetönt/klar und dient als Einbruchs- und Splitterschutz. Dieser Film darf auch nur auf werkseitig ungetönten Scheiben beschichtet werden und braucht nicht vom TÜV eingetragen werden.

Gruss
Thony der Scheibentoener






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