Vorsicht!
Geschrieben von Thony der Scheibentoener am 23. April 2003 11:04:13:
Als Antwort auf: Vordere Scheiben tönen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!111 geschrieben von DU-CL am 23. April 2003 09:59:12:
Eine Tönung der Windschutzscheibe und der vorderen Seitenscheiben darf vom TÜV nicht zugelassen werden! Egal welches Bundesland! Wenn es doch ein TÜV-Prüfer macht, so ist das nicht legal!Aussnahme: Eine Beschichtung dieser Scheiben mit transparentem Safety-Film von der Fa. SL.LLumar. Dieser Film ist ungetönt/klar und dient als Einbruchs- und Splitterschutz. Dieser Film darf auch nur auf werkseitig ungetönten Scheiben beschichtet werden und braucht nicht vom TÜV eingetragen werden.
Gruss
Thony der Scheibentoener
- Thony für Hamburg Joochie 23.4.2003 21:23 (1)
- Re: Thony für Hamburg Thony der Scheibentoener 23.4.2003 21:45 (0)
- Re:Titan-Flex... FXP 23.4.2003 21:10 (3)
- Re:Titan-Flex... V-Fan 24.4.2003 08:39 (0)
- Alu-saphir sieht doch auch hübsch aus...;-))) Thony der Scheibentoener 23.4.2003 21:39 (1)
- Danke! Bernd G. 23.4.2003 21:55 (0)
- Re: Vorsicht! harv 23.4.2003 11:14 (4)
- Re: Vorsicht! dobi 25.4.2003 01:34 (0)
- zu Speed Box FFN 23.4.2003 13:35 (2)
- Re: zu Speed Box V-Fan 24.4.2003 08:41 (1)
- Re: zu Speed Box steve 24.4.2003 09:36 (0)