Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Kombinationsfahrzeug?
Geschrieben von butzgurt am 27. Januar 2003 00:36:14:
Als Antwort auf: Re: Kombinationsfahrzeug? geschrieben von schnurgly am 26. Januar 2003 18:24:32:
>>Hallo,
>>ich fahre einen 112CDI, geschl.Kasten mit LKW-Zulassung und möchte diesen zum Kombifahrzeug ummelden.
>Als Kombimnationfahrzeug muß das Mobil eine Rundumverglasung haben. Ebenso sollten hinten Sitzmöglichkeiten vorhanden sein, bzw ein-aus baubar sein, damit man das Mobil auch als Transporter verwenden kann. Versicherungsmäßig gilt dann das Fzg als PKW, Kfz-steuermäßig als LKW.
>Ne,
da muß ich widersprechen. Rundumverglasung is nicht nötig.
Nur Heckscheibe und beidseitig zu öffnendes Trennwandfenster langen in verbindung mit einer Sitzbank hinten aus. Aber die ist ja das Problem.
Kann man denn eine einbauen? Hat das mal jemand gemacht? Und wie siehts mit der Auflastung aus?
Mein Problem ist ja folgendes.
Ich fahre Endurorennen und muß Sonntags immer mit Wohnwagen von der Veranstaltung nach Hause. Und das darf ich ja wg. der LKW Zulassung eigentl. nicht.Hab ich aber erst von nem Kollegen erfahren, der mit Wowa angehalten und ordentl. Bezahlen durfte.
Da hatte ich meinen Vito erst einen Monat und schon ein bischen ramponiert.
Naja, shit happends.
- Re: Kombinationsfahrzeug? Lutz 31.1.2003 19:03 (7)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Ole110D 31.1.2003 19:16 (6)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 31.1.2003 21:07 (5)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Butzgurt 04.2.2003 00:51 (4)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 10.2.2003 21:24 (3)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Larry 10.2.2003 22:09 (2)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 11.2.2003 19:14 (1)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Larry 11.2.2003 23:32 (0)