Re: Kombinationskraftwagen -- EINSPRUCH

Geschrieben von Heino am 17. März 2003 08:47:20:

Als Antwort auf: Re: Kombinationskraftwagen -- EINSPRUCH geschrieben von LutzT am 16. März 2003 17:41:51:

Also, irgendwas stimmt auch nicht in Deiner Aussage!
Wieso ist meiner auf 2,81t aufgelastet, aber wie ein PKW
versichert, d.h. auch mit vollem Unfallfreiheitsrabatt,
nicht wie beim LKW, wo nach Aussage der HUK bei 75% Schluss
ist.
Gruß
Heino

>>Auflasten lassen, Thema siehe hier im Forum.
>>Gruß
>>Heino
>EINSPRUCH EUER EHREN
>Die Zulassung als Sonder-KFZ-Wohnmobil oder Kombinationskraftfahrzeug hat mit dem Gewicht NICHTS zu tun. Bei meinem Marco Polo konnte ich es mir aussuchen, ob Kombi oder Wohnmobil, d.h. er war als Kombi zugelassen, bei der Ummeldung habe ich ihn als Wohnmobil zulassen lassen (hat damals der Händler gemacht). Ich würde sagen, einfach mal mit dem TÜV- oder DEKRA- oder wie die auch immer heißen- Mann sprechen. Eigentlich dürften gar keine Änderungen erforderlich sein.
>Das ganze ist eh nur für die Versicherung interessant, weil KFZ-Steuer unter 2,8 t wie beim PKW, über 2,8 t wie beim LKW, egal ob Kombi oder Wohnmobil.
>Gruß
>Lutz





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