Re: AN ALLE SCHEIBENTÖNUNGS SPEZI`s
Geschrieben von Thony der Scheibentoener am 20. April 2003 22:17:23:
Als Antwort auf: AN ALLE SCHEIBENTÖNUNGS SPEZI`s geschrieben von Jens am 20. April 2003 17:25:21:
Hallo Jens,
leider ist das Beschichten der vorderen Seitenscheiben und der Windschutzscheibe in Deutschland noch immer ohne TÜV-Segen! D.h. Du bekommst es nicht legal eingetragen.
Ich beschichte nun seit über 7 Jahren und kenne keinen Fall, wo es geklappt hat. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...:-)))Übrigens: Vorsicht bei TÜV-Zusagen von diesen sog. "Scheiben-Fluterern" ( Farb-Lackieren der Scheiben) Viele von diesen Fluterern behaupten, mit TÜV Eintragung auch die vorderen Scheiben beschichten zu können. Das ist definitiv falsch!!
Denn bei genauerem Nachfragen erzählen sie Dir dann, dass eine TÜV-Eintragung zwar in Vorbereitung sei, aber noch nicht vom Gesetzesgeber genehmigt wurde....
(Und um eine TÜV - Genehmigung kämpfen "Die" schon seit 8 Jahren.....)
Denk' Dir Deinen Teil bitte selber!!!Sollte sich Deine Frau jedoch überreden lassen die "legalen" Scheiben hinter der B-Säule toenen zu lassen, so mail mich doch einmal an, ich berate Dich gerne und nenn Dir einen anständigen Preis!
Gruss,
Thony der Scheibentoener