Re: Auflastung, schon wieder ...

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von FXP am 23. August 2002 08:21:09:

Als Antwort auf: Auflastung, schon wieder ... geschrieben von Thomas, Punkt. am 22. August 2002 22:04:21:

Hallo Thomas, PUNKT - ARCHIV LESEN SCHLAUER WERDEN !! (auch die Klamotte mit dem Lenkeinschlag und den Scheinwerfern wurde ein paar Beiträge weiter unten auf der Startseite behandelt) - aber als Forenmaster freue ich mich natürlich über jedes Posting für die Parsimony-Top-Liste und die Statistik zwinker

Einen Vito F kann man ohne große Umbauten NUR und NUR als "PKW Kombinationskraftfahrzeug" - nach Auflastung über 2,8t - besteuern lassen.

Versicherungstechnisch bleibt es bei PKW - es ändert sich gegenüber der Serie NICHT und GAR NICHTS !
Für eine Zulassung und Versicherung als "Sonder-Kfz / WoMo" gelten umfangreiche Auflagen (feste Kochstelle, bla bla) und die Abnhame/Einstufung liegt im Ermessen der Prüfer.
Für die LKW-Geschichte must du den ganzebn Kram rausräumen - also den Wagen zum Transporter zurückbauen, Sicherheitsgurtpunkte im Laderaum "unbrauchbar machen" - kommt also nich in Frage.

Also - Auflasten, sich über den Steuererlass freuen und bei der Versicherung bleibt alles beim Alten.

Gruß
Frank




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