Re: ...ja wie jetzt ? was kann mann noch glauben!

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von Ralf 2 am 04. Dezember 2002 23:45:41:

Als Antwort auf: Re: ...ja wie jetzt ? was kann mann noch glauben! geschrieben von bk am 04. Dezember 2002 00:37:31:

Prima Jobo, Du bringst es fast auf den Punkt:
Deshalb gibt kein Unternehmen das Hauptgutachten raus, sondern legt es nur seinem lokalen Tüv vor. Dieser kann auch bestätigen, was er will. Für eine Auflastung beim Straßenverkehrsamt reicht das nicht, diese müßten eigentlich danach fragen, ob der Wagen auch dem Gutachten vorgeführt wurde (alle Straßenverkehrsämter haben dazu eine schriftliche Anweisung erhalten). Manche Sachbearbeiter kennen diese Anweisung aber nicht (mehr). So kann man Glück haben und mit dem dünnen Eis noch lange fahren. Wenn das aber später rauskommt ist es egal, ob der Wagen dann zu diesem oder einen späteren Zeitpunkt dem Serienzustand entsprach - Du kannst es ja sowieso nicht mehr nachweisen. Und da die Regeln klar definiert sind (keine Auflastung ohen Vorführung)ist hier klar ein Verstoß mit der Folge der Steuerhinterziehung gegeben. Nun man kannt sich vielleicht etwas absichern, wenn man zur Sicherheit sein Fahrzeug bei einem TÜV vorführt und sich den Serienzustand schriftlich bestätigen läßt und dies zu den Unterlagen nimmt ...

Aber, es kann sein, das diese Regel Anfang 2003 wieder gekippt wird, dann wäre das Problem der Vorführung fast gegessen - ich halte Euch auf den Laufenden!
Gruß

Ralf 2

>Hallo Männer,
>also wenn ich ein Gutachten kaufe gehört dieses eine Gutachten mir.
>Wenn ich es kopiere und weiterreiche , oder ein kopiertes annehme greift soweit ich weiß das Urheberrecht. Das Gutachten ist als solches durch kopieren nicht
>ungültig geworden. Das war der erste Punkt.
>2. Wenn ich ein Fahrzeug auflasten möchte und muß es eintragen lassen (= einem Sachverständigen vorführen) obliegt es dem Sachverständigen, daher auch das Wort, ob er das Fahrzeug inspiziert oder nicht. Tut er das nicht und das Fahrzeug ist/wird verändert gilt immer noch das Gutachten, das besagt, daß sobald etwas verändert ist/wird, die ABE erlischt und somit jede Versicherung und auch Gerichte berechtigt bzw. verpflichtet sind gemäß "Fahrlässigkeit" vorzugehen. Ein Sachverständiger kann das auch nicht ändern, auch wenn er ein Fahrzeug inspiziert. Dies gilt im Übrigen natürlich auch für die z.B. "Xenon"-Umbauten, deren Eintragung kein lichttechnisches Gutachten rechtfertigt und die damit nicht ABE-gerecht sind, wers einträgt begibt sich m.E. auf dünnes Eis.
>Aber ich will hier nicht den Oberlehrer mimen, ausschließlich bewußt machen.
>Somit allzeit freie und v.a. unfallfreie Fahrt wünscht Bernhard
>>Hallo Ralf,
>>wenn man sich die Auflastung über einen der bekannten Anbieter erwirbt, bekommt man doch ein Gutachten für sein Fahrzeug ausgestellt. Dieses Gutachten wird auch von einem KFZ Sachverständigen unterzeichnet. Dieser muss natürlich berechtigt sein, ein Gutachten überhaupt zu unterschreiben !
>>Wenn das Fahrzeug dem Serienstand entspricht, und keine Nachrüstungen erfolgen müssen (andere Feder, stärke Bremsen, verstehe ich nicht was das mit Steuerhinterziehung zu tun haben soll, wenn das Fahrzeug nicht vorgehführt wurde ?
>>Was anderes ist es natürlich, wenn der Wagen bereits verändert ist.
>>Sehe ich das so falsch ?
>>MfG
>>Joachim
>>





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