Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: ...ja wie jetzt ? was kann mann noch glauben!
Geschrieben von Ralf 2 am 03. Dezember 2002 13:08:03:
Als Antwort auf: Re: ...ja wie jetzt ? was kann mann noch glauben! geschrieben von JOBO am 02. Dezember 2002 15:07:40:
>Hallo Ralf,
>wenn man sich die Auflastung über einen der bekannten Anbieter erwirbt, bekommt man doch ein Gutachten für sein Fahrzeug ausgestellt. Dieses Gutachten wird auch von einem KFZ Sachverständigen unterzeichnet. Dieser muss natürlich berechtigt sein, ein Gutachten überhaupt zu unterschreiben !
>Wenn das Fahrzeug dem Serienstand entspricht, und keine Nachrüstungen erfolgen müssen (andere Feder, stärke Bremsen, verstehe ich nicht was das mit Steuerhinterziehung zu tun haben soll, wenn das Fahrzeug nicht vorgehführt wurde ?
>Was anderes ist es natürlich, wenn der Wagen bereits verändert ist.
>Sehe ich das so falsch ?
>MfG
>Joachim
>Hallo Joachim,
der, der für Dein Fahrzeug eine solche Bescheinigung ausstellt ohne das Fahrzeug gesehen zu haben macht sich der Beihilfe schuldig- so ist es nun einmal - die Regeln werden von einem zentralen Ausschuss festgelegt und jeder Prüfer muss sich daran halten. Ob hier der Kfz-Sachverständige einen Fehler macht entbindet Dich auch nicht von der Verantwortung alles korrekt zu machen ... aber wie immer wo kein Kläger ist gibt es keinen Angeklagten bis .... Es muß aber nach aktueller Regelung der Serienzustand vom gleichen Prüfer bescheinigt werden, der auch das Hauptgutachten (mit Bremsentests etc.) in Händen hält. Frage doch einfach, ob diese Firmen, die die Auflastung vornehmen, Dir das Hauptgutachen zusenden, womit Du dann zu jedem TÜV gehen kannst, der Dir Deinen Wagen wie vorgeschrieben untersucht und dann das korrekte Gutachten speziell für Deinen Wagen ausstellt.
Du darfst das Hauptgutachten dann aber nicht kopieren, weil damit jeder seinen V vorführen und auflasten könnte (soweit Serienzustand besteht).
leider werden die alten Beiträge offenbar nicht mehr gelesen. Hier mein Beitrag vom 8.09.2002:
Hallo V-Fans,
ich lese hier von "ratz-fatz-Auflastungen" und von Tips, den Serienzustand kurz vor der TÜV-Vorführung herzustellen um danach wieder nicht zulässige Teile einzubauen ... sicher veröffentlicht Ihr bald noch eine Adresse wo man "ratz-fatz" einen neune Führerschein herbekommt, wenn der Lappen mal weg ist ... Ich denke das sind falsche und zudem noch verwerfliche Tips - deshalb möchte ich zumendestens denen, die das Wort "Tugend" noch im Wortschatz haben hinsichtlich der Auflastung meinen Kenntnisstand mitteilen:
Auflastung geht offziell und korrekt nur noch mit der Vorführung des Fahrzeuges bei demjenigen staatlich zugelassenen Prüfer, der die Bescheinigung über das zul. Gesamtgewicht von >2800 kg auf der Basis eines mit vielen Prüfverfahren erstellten Teilegutachtens ausstellen darf. Der TüV-Minden hat kein eigenes Gutachten - es gibt nur eins vom TÜV-Nord, Hannover, dass 40 000 DM gekostet hat und zwei kooperierenden Firmen in Westfalen gehört. Diese halten es zu Recht verdeckt und lasteten in der Vergangenheit und lt. obigen Beitrag auch noch heute offenbar nach der alten Methode ohne Vorführung bzw. mit Bestätigung des Serienzustandes durch einen lokalen TÜV auf. Dies geht offiziell und korrekt nicht mehr. Wenn das trotdem gemacht wird, nun denn ...
Weiter unten im Forum will auch jemand sein V verkaufen, an dem so ziemlich alles ohne Betriebserlaubnis ist was man sich vorstellen kann - trotdem blieb er offenbar unbehelligt. Nur das im Unfall bekannt werden könnte, dass die gesamte Betriebserlaubnis erloschen ist, könnte einem bei einer fixen Versicherung doch schnell zum Verhängnis werden. Das gleiche gilt auch für die Auflastung, die nicht unter den geltenden Bestimmungen durchgeführt wurde.
Andererseists könnte das Originalgutachten der Firmen aus Westfalen an die Auflastungsinteressenten geschickt werden, die damit bei einem TÜV (o.ähnlichen Prüforganisationen)das Fahrzeug auf den Serienzustand untersuchen lassen könnten. Dann könnte dieser TÜV die ersehnte Becheinigung ausstellen. Allerdings werden diese Firmen sicher einen Teufel tun und Ihr teures Gutachten aus der Hand geben, damit es dann im Internet veröffentlicht wird ...
Also bleibt auch hier nur der Weg nach Westfalen - wenn alles korrekt verlaufen soll. Die Firmen würden dann mit dem Wagen und dem Gutachten zu einem TÜV fahren (z.B. TÜV Minden) der die Auflastungsbescheinigung ausstellt. Dies geht allerdings auch nur dann, wenn die Unternehmen nach "ISO 9001 mit KBA" zertifiziert sind - das müsst Ihr Euch bestätigen lassen - sonst ist die ganze Sache auch wieder nicht korrekt (Achtung: Tatbestand der Steuerhinterziehung -- ja, ja ich weiss, das Hiobs erschlagen wurde ...).
Eine weitere Möglichkeit ist eben, direkt zum TÜV-Nord in Hannover zu fahren. Nur wickeln die verständlcherweise nichts ohne Gutachten ab und nichts mit Privat-/Einzelpersonen - da ist der Aufwand viel zu groß. Diese Lücke haben wir aber mit unserer Sammelbestellung geschlossen. Allerdings ist diese auf eine feste Zahl von Teilnehmern kalkuliert und festgelgt.
Wer also nach Hannover (SÜD, nähe Messe) kommen könnte, kann noch im Rahmen unserer Sammelauflastung vom Anfang des Jahres (siehe die vielen Beiträge im Forum) auflasten - durch Absprünge haben wir noch 4 freie Plätze vielleicht kommen noch weitere dazu - meldet Euch einfach per e-mail bei mir. Der Selbskostenpreis ist jetzt 200 Euro netto (+16% Märchensteuer) und alles ist super korrekt. Das Fahrzeug muss aber wirklich (nicht nur pro forma) vorgeführt werden und hinsichtlich Bremsen,Federung, Aufhängung und Achsen im Originalzustand sein und bleiben!!
Im Alleingang geht die Auflastung absolut nicht korrekt und offiziell - es sei denn ein TÜV-Prüfer nimmt das direkt ohne Gutachen (illegaler Weise) auf seine Kappe wie ich vereinzelt gehört habe. Aber denkt auch daran, je mehr Staub ihr aufwirbelt desto weniger hat der, dem wir das alles zu verdanken haben, Lust und Neigung in dieser Sache weiter so hilfbereit zu sein. Erst kürzlich hat er einen dicken Anpfiff bekommen, weil wohl jemand in Hamburg mit der auf den Seiten von DAS V eingestellten Kfz-Briefkopie auflasten wollte. Das hat mehrere Stunden und Schriftsätze Erklärungen bedurft und auch MB ist aufmerksam geworden. Und wirklich es haben sich schon einige Prüfer und Firmen die Finger in Sachen Auflastung verbrannt. Eine Firma wurde nach Auskunft von Fachkreisen vom Hersteller derartig mit Klagen überhäuft, dass es sinnvoller war, sie Konkurs laufen zu lassen ... Und das Thema Auflastung war in diesem und letzten Jahr schon mehrfach Gegenstand der gemeinsamen Sitzung aller Prüfinstitutionen (TÜV, DEKRA, KRÜV etc.), des Verkehrsministeriums und der Kfz-Hersteller. Da bläst erheblicher Gegenwind ...
Also ich habe mich jetzt knapp ein Jahr lang intensiv mit der Thematik beschäftigt und wer meint noch eine neue Idee zu haben, sollte mich mal anschreiben. Ich meine jedenfalls, alle Umstände zu kennen und kann bei den meisten Beiträgen hier im Forum nur mit dem Kopf schütteln. Bitte lest aber erst mit der SUCHFUNKTION alle Beiträge zum Thema Auflastung selbst - ich habe wenig Muße schon geschriebene Dinge zu wiederholen. Aber: gerne helfe Ich mit Infos bei legalen und korrekten Lösungen nur bitte ich bei dem Bemühen ums Bessermachen nicht das Kinde mit dem Bade auszuschütten und wie der Elefant im Prozellanladen ...
Ich denke damit ist allen noch nicht Aufgelasteten am meisen geholfen ...
Gruss