Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Kombinationsfahrzeug?
Geschrieben von Lutz am 31. Januar 2003 19:03:16:
Als Antwort auf: Re: Kombinationsfahrzeug? geschrieben von butzgurt am 27. Januar 2003 00:36:14:
>>>Hallo,
>>>ich fahre einen 112CDI, geschl.Kasten mit LKW-Zulassung und möchte diesen zum Kombifahrzeug ummelden.
>>Als Kombimnationfahrzeug muß das Mobil eine Rundumverglasung haben. Ebenso sollten hinten Sitzmöglichkeiten vorhanden sein, bzw ein-aus baubar sein, damit man das Mobil auch als Transporter verwenden kann. Versicherungsmäßig gilt dann das Fzg als PKW, Kfz-steuermäßig als LKW.
>>Ne,
> da muß ich widersprechen. Rundumverglasung is nicht nötig.
> Nur Heckscheibe und beidseitig zu öffnendes Trennwandfenster langen in verbindung mit einer Sitzbank hinten aus. Aber die ist ja das Problem.
>Kann man denn eine einbauen? Hat das mal jemand gemacht? Und wie siehts mit der Auflastung aus?
>Mein Problem ist ja folgendes.
>Ich fahre Endurorennen und muß Sonntags immer mit Wohnwagen von der Veranstaltung nach Hause. Und das darf ich ja wg. der LKW Zulassung eigentl. nicht.Hab ich aber erst von nem Kollegen erfahren, der mit Wowa angehalten und ordentl. Bezahlen durfte.
>Da hatte ich meinen Vito erst einen Monat und schon ein bischen ramponiert.
>Naja, shit happends.Hi,
Sitzbänke zum nachträglichen Einbau (auch als Standardbestuhlung) gibt es z.B. bei REIMO (REIMO.DE). Das Problem ist, daß die Bänke incl. Befestigung incl. Gurthalterung TÜV-geprüft sein müssen (=crashtest), was die sache nicht gerade verbilligt. Irgendeine Fahrzeugbank auf dem Boden verschrauben reicht nicht aus. Die REIMO-Teile habe meines Wissens entsprechende Gutachten für den Vito.
Auflastung ist machbar (wenn auch nicht über DC) und viel diskutiert. Such mal im Forum unter dem Stichwort "Auflastung", oder schau im V-Klase-Fanclub.com in den V-FAQ oder unter WWW.AUFLASTUNG.DE nach.Die Sache mit dem Sonntagsfahrverbot habe ich spaßeshalber mal nachgelesen. Ist wirklich der Hammer! Ein Polo mit LKW-Zulassung darf mit einem kleinen Nachläufer am Sonn- oder Feiertag tatsächlich nicht auf die Autobahn !! Das LKW-Fahrverbot gilt bei LKW mit Anhänger OHNE jegliche Gewichtsbegrenzung.
Gruß
Lutz
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Ole110D 31.1.2003 19:16 (6)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 31.1.2003 21:07 (5)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Butzgurt 04.2.2003 00:51 (4)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 10.2.2003 21:24 (3)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Larry 10.2.2003 22:09 (2)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Lutz 11.2.2003 19:14 (1)
- Re: Sonntagsfahrverbot nur für LKW mit Anhänger !! Larry 11.2.2003 23:32 (0)