Re: Vorsicht!
Geschrieben von harv am 23. April 2003 11:14:51:
Als Antwort auf: Vorsicht! geschrieben von Thony der Scheibentoener am 23. April 2003 11:04:13:
>
>Eine Tönung der Windschutzscheibe und der vorderen Seitenscheiben darf vom TÜV nicht zugelassen werden! Egal welches Bundesland! Wenn es doch ein TÜV-Prüfer macht, so ist das nicht legal!
>Aussnahme: Eine Beschichtung dieser Scheiben mit transparentem Safety-Film von der Fa. SL.LLumar. Dieser Film ist ungetönt/klar und dient als Einbruchs- und Splitterschutz. Dieser Film darf auch nur auf werkseitig ungetönten Scheiben beschichtet werden und braucht nicht vom TÜV eingetragen werden.
>Gruss
>Thony der ScheibentoenerÖsterreich als 18. Bundesland. Schlisslich haben wir ja auch die 9. aus dem PLZ-Verezichnis noch dafür reserviert... ;-)
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