Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Auflastung, schon wieder ...
Geschrieben von FXP am 23. August 2002 08:21:09:
Als Antwort auf: Auflastung, schon wieder ... geschrieben von Thomas, Punkt. am 22. August 2002 22:04:21:
Hallo Thomas, PUNKT - ARCHIV LESEN SCHLAUER WERDEN !! (auch die Klamotte mit dem Lenkeinschlag und den Scheinwerfern wurde ein paar Beiträge weiter unten auf der Startseite behandelt) - aber als Forenmaster freue ich mich natürlich über jedes Posting für die Parsimony-Top-Liste und die Statistik
Einen Vito F kann man ohne große Umbauten NUR und NUR als "PKW Kombinationskraftfahrzeug" - nach Auflastung über 2,8t - besteuern lassen.
Versicherungstechnisch bleibt es bei PKW - es ändert sich gegenüber der Serie NICHT und GAR NICHTS !
Für eine Zulassung und Versicherung als "Sonder-Kfz / WoMo" gelten umfangreiche Auflagen (feste Kochstelle, bla bla) und die Abnhame/Einstufung liegt im Ermessen der Prüfer.
Für die LKW-Geschichte must du den ganzebn Kram rausräumen - also den Wagen zum Transporter zurückbauen, Sicherheitsgurtpunkte im Laderaum "unbrauchbar machen" - kommt also nich in Frage.Also - Auflasten, sich über den Steuererlass freuen und bei der Versicherung bleibt alles beim Alten.
Gruß
Frank