Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Mercedes GW-Garantie !!!
Geschrieben von Robert am 26. Dezember 2002 22:25:15:
Als Antwort auf: Mercedes GW-Garantie !!! geschrieben von Carsten S. am 19. Dezember 2002 18:17:26:
>hallo V'ler !!!
>ich fahre einen Vito CDI 108, Bj.99 !!!
>gebraucht bei einer DB niederlassung gekauft und dabei eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen bzw. als zugabe dabei bekommen !!
>das mist ding verliert diesel!!! darauf hin brachte ihn in meine
>vertragswerkstatt !!!
>es wurde eine einspritzdüse getauscht !!!
>jetzt bekomme ich eine rechnung mit dem hinweis 40%er kundenanteil !!!
>in der garantie steht nichts von einem anteil drinnen !!
>die garantie umfasst alle arbeiten am kraftstrang, in wie fern
>ist diese "selbstbeteiligung" legetim ?????
>vielleicht kennt sich jemand damit besser aus als ich ??
>danke für eure hilfe im voraus
>gruß
>carstenHallo,
soweit ich die momentane Rechtslage im Griff habe, verpflichtet der Begriff "Garantie" nach dem 01.01.2002 volle Sachmangelbeseitung durch den Verkäufer, auch für Gebrauchtwagen, für 2 Jahre ( siehe Sachmangelhaftung ) !!!
(Juristen empfehlen diesbezüglich, den Ausdruck Garantie nicht mehr in den Mund zu nehmen, da die normale 1/2-Jahresfrist auf 2 Jahre ausgeweitet wird)Rein rechtlich, also mittels Anwalt, müßte die Werkstatt also bezahlen >>> vielleicht hilft ja auch schon die Androhung.