Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr
Geschrieben von markus müller am 24. Januar 2003 07:19:50:
Als Antwort auf: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr geschrieben von Ralf 2 am 22. Januar 2003 22:36:36:
>Wenn nichts vereinbart wurde, sogar 2 Jahre. Selbst wenn weniger als 1 Jahr vereinbart wurde, gilt immer ein Jahr Gewährleistung. Dafür muß auch nichts Extra bezahlt werden oder aufgeschwatzt werden. Das gilt aber nur für Kaufdatum des Gebrauchten nach dem 1.01.2002. Für Neuwagen gilt generell eine Gewährleistung von 2 Jahren - bei Daimler sogar schon ab 1.10.2001!!!! Es sollte daher kein Problem sein (keine Kulanz, sondern Anspruch) die Kosten auf DC abzuwälzen ...
>
hallo,also mercedes hat jegliche unterstützung der reparaturkosten verneint.
ich fahre jetzt seit 11 jahren mercedes, aber das war jetzt der letzte mercedes.
so toll ich diesen wagen finde, aber in sachen kulanz war ich bei der c-klasse
besser aufgehoben.gruss und danke für die antworten
markus der hesse
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr FXP 24.1.2003 09:07 (2)
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr markus müller 24.1.2003 13:15 (0)
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr markus müller 24.1.2003 13:10 (0)