Re: Wieviel Licht ist erlaubt?

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von V-Fan am 18. November 2002 10:30:59:

Als Antwort auf: Wieviel Licht ist erlaubt? geschrieben von Matthias am 18. November 2002 10:04:24:

Hallo nach München!

es ist eigentlich ganz einfach geregelt, aber nur wenige halten sich daran.

Es ist die Summe der Scheinwerfer mit ihrer Leuchtkraft zusammenzuzählen. Hierbei ist bei jedem Scheinwerfer ein Wert im Streuglas eingraviert. z.B. 37,5 wie bei meinen Fernscheinwerfern. Die normalen haben da etwa 22 oder 25.
Alle Scheinwerfer, die zusammen brennen können dürfen den Wert von 75 nicht überschreiten. Früher war dieser Wert 100. Hier ist auch festzuhalten, dass weder dekra noch tüf dies in Augenschein nimmt.
Es dürfen nur Scheinwerfer montiert werden, die eine EU Zulassung besitzen und nur Lampen reingebaut werden, für die der Scheinwerfer gemacht ist. 100erter oder mehr Watt sind generell verboten - auch das mischen von Farben wir Xenonwhite mit einer normalen Lampe ist nicht erlaubt.
Erlaubt sind weiters so viele Begrenzungsleuchten wie sich Platz finden läßt, nur müssen alle (außer den Blinkern) weiß sein.
Markensymbole wie Mercedesstern oder MAN Zeichen dürfen nicht beleuchtet werden.

Beleuchtete Schriftzüge, Namen, Symboile oder die blauen LED sind im Innenraum hinter der Windschutzscheibe zwar erlkaubt, aber nicht gerne gesehen.

Hier nochmals ganz klar - das Umbauen von einfachen Halogenscheinwerfern mit einem Umrüstsatz auf Xenon ist streng verboten - keiner dieser Umbausätze enthält eine Genehmingung oder ähnliches.
Ein Scheinwerfer wird immer mit seinem Leuchtmittel geprüft und freigegeben. Xenon hat aufgrund der etwas längeren Bauweise einen anderen Streugrad und benötigt daher andere Streugläser.
Wer eine eintragung bekommen hat, der ist klarerweise aus dem Schneider - wer aber die Auskunft bekommen hat - Eintragungsfrei ?? der steht am Abgrund!

Bei LKW's mit ihren leuchtenden Rammbars ist dies mit der Leuchtenzahl genau so wie oben beschrieben - nur dass die Fahrer vor der Überprüfung diese Leuchtbügel einfach abmachen.
Bei einer Kontrolle wird im großen und ganzen einfach darüber hinweggesehen - es sei denn du erwischt ein sogenanntes grünes Monster sauer

Bei den Seitenmarkierungsleuchten gibt es eindeutige Vorschriften. PKW 2 Stück, Transporter und LKW so viele, wie in einem genau definiertem Mindesabstand platz haben. den genauen Wert kenne ich nicht, er liegt aber bei ca. 1 Meter.

Noch Fragen?

Günther





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