Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Tüvabnahme Umrüstung Zuheizer?
Geschrieben von schipperle am 19. Januar 2003 22:56:12:
Als Antwort auf: Re: Tüvabnahme Umrüstung Zuheizer? geschrieben von Udo am 19. Januar 2003 20:01:01:
>Moin Detlef,
>es muß zwar vieles eingetragen werden hier in Deutschland, aber deine Standheizung, bzw. aufgerüsteter Zuheizer gehörten garantiert nicht dazu.
>CU
>UdoNaja, stimmt nicht ganz.
Eingetragen muss der Umbau bzw. die Standheizung nicht, aber der ordungsgemäße Umbau, bzw ein Einbau ist vom TÜV abzunehmen (Allgemeine Bauartgenehmigung und Abnahmebestätigung nach §19 Absatz 3 StVZO).
Allerdings muss der Prüfer erstmal merken, dass das Ding von dir umgebaut wurde und nicht alles orginal DC ist (der Zuheizer war ja schon drin, Stuergerät vom Aufrüstsatz sieht man ja nicht (nur am Stecker)), und die Schaltuhr ist ja auch orginal.....
Würde mir keine Sorgen machen....
Gruss
Uwe