Mercedes VITO und V-Klasse Forum Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr
Geschrieben von Ralf 2 am 22. Januar 2003 22:36:36:
Als Antwort auf: Re: Garantiezeit beim V ? geschrieben von Thomas Prinz am 22. Januar 2003 13:44:10:
Wenn nichts vereinbart wurde, sogar 2 Jahre. Selbst wenn weniger als 1 Jahr vereinbart wurde, gilt immer ein Jahr Gewährleistung. Dafür muß auch nichts Extra bezahlt werden oder aufgeschwatzt werden. Das gilt aber nur für Kaufdatum des Gebrauchten nach dem 1.01.2002. Für Neuwagen gilt generell eine Gewährleistung von 2 Jahren - bei Daimler sogar schon ab 1.10.2001!!!! Es sollte daher kein Problem sein (keine Kulanz, sondern Anspruch) die Kosten auf DC abzuwälzen ...
>>>Garantiezeitablauf beginnt mit dem Tag der Erstzulassung, nicht erst dann, wenn man den Wagen bei MB kauft.
>>
>>hallo,
>>vielen danke für die schnelle antwort.
>>da habe ich gelitten ist erstzulassung 23.02.2000.
>>gruss und danke
>>markus der hesse
>Hallo,
>als ich meinen Gebraucht gekauft habe, Hat man mir von DC eine 1 Jahres Garantie mit aufgedrängt, Gott sei Dank. Innerhalb dieses Jahres haben die alles bezahlt ca. 20000 DM.
>Gruß Thomas
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr markus müller 24.1.2003 07:19 (3)
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr FXP 24.1.2003 09:07 (2)
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr markus müller 24.1.2003 13:15 (0)
- Re: Mindestgewährleistung bei Gebrauchtwagen von Gewerbetreibenden: 1 Jahr markus müller 24.1.2003 13:10 (0)