Re: TÜV hält Auflastung für unmöglich

Geschrieben von JOBO am 12. März 2003 22:22:24:

Als Antwort auf: TÜV hält Auflastung für unmöglich geschrieben von Rolli am 12. März 2003 19:31:37:

Hallo Rolli,
dein Tüv Bekannter sollte mal beim TÜV Nord nachschauen, da liegt mit der Nummer 1107-01 ein Zertifiziertes Gutachten.
Und dieses Gutachten darf eben nur der verwenden, der es anfertigen hat lassen.
Ich hatte mich beim TÜV Bayern erkundigt und wurde auch von einem sehr netten TÜV Mitarbeiter entsprechend beraten, also auch wenn ich eine Kopie des Gutachtens dabei gehabt hätte, hätte er dieses nicht verwenden dürfen.

Der Weg über Scholz hat prima funktioniert.

Leider hat mich der Verkäufer von DC nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es mit diesem Fahrzeug überhaupt möglich ist.
VW hingegen, macht sogar Werbung damit !

MfG
Joachim




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