Re: Kombinationskraftwagen -- EINSPRUCH
Geschrieben von LutzT am 17. März 2003 14:36:02:
Als Antwort auf: Re: Kombinationskraftwagen -- EINSPRUCH geschrieben von Heino am 17. März 2003 08:47:20:
>Also, irgendwas stimmt auch nicht in Deiner Aussage!
>Wieso ist meiner auf 2,81t aufgelastet, aber wie ein PKW
>versichert, d.h. auch mit vollem Unfallfreiheitsrabatt,
>nicht wie beim LKW, wo nach Aussage der HUK bei 75% Schluss
>ist.
>Gruß
>HeinoHi,
war vielleicht etwas blöd formuliert, also :
die Versicherung will wissen, als was der Wagen zugelassen ist, und versichert ihn entsprechend, egal, ob über oder unter 2,8 t. Ein Vito mit Wohnmobilzulassung wird als Wohnmobil versichert, ein Vito mit LKW-Zulassung als LKW ein Kombinationskraftfahrzeug (Kombi) wie ein PKW.
Bei der Steuer ist das nicht ganz so einfach:
Ein LKW wird immer wie ein LKW versteuert, egal wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist.
Für ein Wohnmobil oder Kombi gilt die 2,8 t-Grenze: unter 2,8 t Versteuerung wie ein PKW, über 2,8 t Versteuerung wie ein LKW.Gruß
Lutz
- Re: Kombinationskraftwagen -- EINSPRUCH Heino 18.3.2003 07:46 (0)