Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ???

Geschrieben von Susanne am 15. März 2003 22:35:39:

Als Antwort auf: Re: WANDLUNG - Wer weiß darüber mehr ??? geschrieben von DCarsten am 15. März 2003 21:37:23:

Hi,

das mit der Nachbesserung hatten wir ja schon. Einige Fehler treten ja jetzt schon zum wiederholtem Male auf. Und die Lackfehler, die auftreten, sollten in der Werkstatt gar nicht mehr behebbar sein. Eine Nachbesserung ,ist auch hier schon mehrfach erfolgt, kann bei den jetzigen Fehlern m.E. nicht erfolgen.
Uns interresieren nicht mehr die Voraussetzungen für die Wandlung -die kennen wir - sondern die Erfahrungen mit der praktischen Durchführung. Das BGB steht auch bei uns im Schrank und ist bekannt.
Aber danke für den Hinweis.

Gruß Su


>>Hallo,
>>habe jetzt schon einiges über Wandlung gelesen und gehört ,bräuchte mal genauere Zahlen wie das gerechnet wird. Scheint ja auch mit Verhandlungsbasis zu sein. Also wer hat schon gewandelt und kann Auskunft geben ?
>>Danke,
>>Su
>Nein.
>Wandelung des Kaufvetrages kann rechtlich überhaupt erst durchgesetztw erden, wenn alle anderen Ansprüche nicht erfüllt worden sind.
>Nachbesserung mit Fristsetzung
>Nachbesserung mit Fristsetzung
>Nachbesserung mit Fristsetzung
>Nachbesserung mit Fristsetzung
>(...) :-)
>Erst dann kannst Du wandeln
>Steht alles im BGB





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