Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Xenon im V nachrüsten - Problem beim TÜV?
Geschrieben von musti am 14. Mai 2002 03:12:41:
Als Antwort auf: Xenon im V nachrüsten - Problem beim TÜV? geschrieben von musti am 13. Mai 2002 09:47:34:
Also ich habe nämlich bei eBay Xenonlicht ersteigert - kriege ich doch eine sehr seltsame eMail - ist zwar ein ellenlanger Text, aber lest mal - ist ganz interessant...
> > Hallo,
> > Sie bieten z.Zt. auf so etwas wie einen "Nachrüstsatz"
> > auf Xenon-Scheinwerfer. Der Lieferumfang ist beschrieben
> > und abgebildet.
> > Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Teile
> > vorhandener Halogenscheinwerfer nicht einfach durch die
> > abgebildeten Teile ausgetauscht werden dürfen. Jeder
> > Scheinwerfer benötigt eine Zulassung nach einschlägiger
> > Vorschrift, bei Xenon-Scheinwerfern ist das ECE R98/99 in
> > Verbindung mit R48 und R112. Darüber hinaus benötigen per
> > Gesetz Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern eine
> > automatische Leuchtweitenregelung (LWR) und eine
> > Scheinwerferreinigungsanlage (SRA).
> > Sollten die abgebildeten Teile, insbesondere die Brenner,
> > anstelle der Halogenlampen in die Scheinwerfer eingebaut
> > werden, erlischt die Gesamtzulassung des Fahrzeugs und
> > der Versicherungsschutz.
> > Dies ist ein gut gemeinter Hinweis - entscheiden Sie
> > selbst.Ich schreibe:
> danke für den hinweis. die MB V-Klasse bei dem dieser satz eingebaut wird
> verfügt über heckniveauregulierung ( die auch als automatische leuchtw
> eitenregulierung fungiert ) und eine scheinwerferreinigungsanlage. beim t
> üv wurde mir mitgeteilt das somit eine eintragung von d2r xenonbrennern p
> roblemlos möglich istDann dieser mysteriöse "tinkywinky"
Trotzdem noch eine Anmerkung:
Ich bin Entwicklungsingenieur für Scheinwerfer in einem führenden
Zulieferunternehmen. Ich selbst habe einige Scheinwerfer von DaimlerChrysler in der
lichttechnischen Entwicklung gehabt. Es ist für uns sehr ärgerlich, wenn es
"oberschlaue" Anbieter gibt, welche mit einer gewissen "Bauerschläue" mal eben
aus Halogen- Xenonlicht machen wollen (wofür sich die Industrie z.T. den Ar...
aufreisst, verbunden mit sehr hohen Entwicklungskosten), und dafür kassieren
sie dann auch ordentlich. Das zu unserem Engagement, in dieser Angelegenheit
zu warnen.
Zurück zum Fall: Jede Variante eines Scheinwerfers, ob Halogen, Xenon oder
sogar Bixenon, benötigt (übrigens weltweit) eine separate Zulassung. Sie
können sich sicher vorstellen, dass ein Scheinwerfer abhängig von der jeweiligen
Lampenbestückung nicht nur unterschiedliches Aktivlicht, sondern auch
unterschiedliches Blendverhalten zeigt. Gerade bei lichtstärkerer Ausführung steigt
auch das Risiko, den Gegenverkehr zu blenden. Das ist auch der Grund für die
benötigte LWR und SRA (verschmutzte Scheiben blenden mehr!).
Selbst, wenn ein lokaler TÜV Ihnen Ihr Auto abnimmt, schützt es Sie ggf.
nicht vor finanziellen Einbußen, wenn Sie mit Ihrem nachgerüsteten Auto in einen
Unfall verwickelt werden. Dieser Nachrüstsatz benötigt mindestens eine ABE,
in der exakt ihr Fahrzeugtyp eingetragen ist. Sollte es diese ABE nicht
geben, werden Sie im Falle eines Unfalles vermutlich regresspflichtig, selbst bei
einer TÜV-Eintragung. Den TÜV selbst müssen Sie dann wiederum belangen,
sollte es sich um einen Fehler handeln. Die Versicherungen sind bekanntlich immer
bestrebt, möglichst nicht zahlen zu müssen.
Mein Vorschlag: lassen Sie sich vom Anbieter mal eine Kopie der ABE (oder
ABG) aushändigen. Es wäre nett, wenn Sie mir mal eine Kopie davon zukommen
lassen würden - könnte ja sein, dass wir auch noch dazu lernen.
Gruß !*** Also um das klarzustellen - wenn alle teile eingetragen sind, habe ich eine gesetzlich gültige Betriebserlaubnis, oder nicht? Helft mir mal auf die Sprünge - bin leider kein Tuningprofi oder Paragraphenreiter...
THX Musti