Re: Neukauf

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von Ralf 2 am 11. Februar 2002 08:26:22:

Als Antwort auf: Re: Neukauf geschrieben von chris2 am 10. Februar 2002 19:29:54:

Hi,

das mit der Unterscheidung hinsichtlich der Gewährleistung in LKW - PKW ist Quatsch.
Nicht die EG-Richtlinie ist entscheidend sondern das neue BGB (Schuldrecht).

Danach bekommen alle von einem Gewerbetreibenden (nicht nur kfz-Händler sondern auch der Fleischer um die Ecke, Architekt oder Blumenverkäufer!) verkaufte Fahrzeuge, ob alt oder neu 2 Jahre Gewährleistung.

Der Zusatz "Verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung" ist ungültig.

Nur wenn beim Gebrauchtwagenverkauf durch einen Gewerbetreibenden ausdrücklich eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr vereinbart wird, gelten nicht die 2 Jahre sondern eben die vereinbarte Zeit (mindestens 1 Jahr). Aber eben nur bei einem Gebrauchtwagen.

Jeder Fehler der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt gilt als beim Verkauf vorhanden, es sei denn der Verkäufer (!) weist das Gegenteil nach (sogenannte Beweislastumkehr).

Diese Regeln gelten nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Güter!

Alles klar?

Gruß

Ralf 2

P.s.
Wenn Du einen nagelneuen V220 CDI (rechnerisch mit Klima oder Automatik ohne sonsitge Extras schon für 26.500,-- € mit 2 Jahren Garantie bestellen willst, dann melde Dich doch mal bei mir). (keine Vito)


>>Hi,
>>Kauf ihn nur, wenn Du auch die 2 Jahre Gewährleistung bekommst (erst ab Monat November 2001). Da hast Du dann viele Produktionsfehler (soweit überhaupt vorhanden) weitgehend abgedeckt. Sonst ist es wirklich ein toller Wagen!! Wieviel km hat der denn!
>>Gruss
>>Ralf 2
>>>Mein Vito läuft und läuft und läuft und läuft und läuft .
>>>Gruß
>>>Thomas
>>>>Hallo Chatgemeinde,
>>>>Ich trage ich seid langem mit dem gedanken mir einen VAN zuzulegen, schon wegen meiner Körpergröße(2m) und einer Familie habe ich schon diverse Fahrzeuge durchgetestet (FIAT/Citroen....Ford/VW/SEAT...und und und) Bis jetzt jedenfalls bin ich auf kein´s gestoßen, was mir so richtig zugesagt hat. Vor einigen Tagen konnte ich einen VITO L 112Diesel probefahren, in der Kürze der Zeit hat er mir soweit sogut schon zu gesagt (Vorführwagen EZ07/01 8300km 29500.--Automatik;Tempomat;Klima;ABS;ASR;Aibag;Standheizug&MRA;Glasdach(fahrer);7SitzeLeder;Colorverglasung;KomfortPaket). Was ich jetzt aber so in diesem Forum gelesen habe und was ich so schon gehört habe...dazu würde ich sagen "Kauf erfolgreich vereitelt". das sind ja ein Haufen Probleme...oder sehe ich das falsch....schreibt mir doch bitte Eure Meinung dazu...es interressiert mich wirklich dringend. Danke Chris2
>hallo Ralf2, danke Dir erstmal....der VITO L den ich bekommen könnte ist schon EZ07/01 ist auch als PKW zugelassen, und nach den neuen EG garantierichtlinien eigentlich auch als Gebrauchtwagen mit 2Jahren Garantie...MB sagte mir allerdings, bei diesem Modell bestünde eine Ausnahme, weil er unter die Transporter fällt, und lt.MB-Definition kein PKW im Sinne der EG-Richtlinie darstellt...erst der V hätte PKW-Garantie 2Jahre....???? ich find das etwas sehr komisch....was sagt Ihr dazu........bitte um Antwort,danke





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