Re: Auflastung - nein bitte nicht steinigen!! ;-)

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von Ralf 2 am 24. April 2002 10:14:36:

Als Antwort auf: Re: Auflastung - nein bitte nicht steinigen!! ;-) geschrieben von FXP am 23. April 2002 21:15:34:

Hallo Frank,

Dein Kfz-Brief muss ja tatsächlich lustig aussehen - Du hast wirklich alles ausgereizt!

Wenn Du aber nun wieder dem ursprünglichen Prüfer Deiner Auflastung (schau mal in das Gutachten da steht der Name) fragst, dann würde er sagen, dass das so ohne zusätzliche Belastungsprüfung nicht ginge.

Wenn die anderen Gutachter Dir nachträglich irgendetwas eintragen, dann geht das auf ihre Kappe und im Zweifelsfall haben die eine sicher eine Versicherung gegen Folgen von Fehlern.

Wenn Du dich aber noch lange damit beschäftigst und tatsächlich feststellst, dass das so nicht geht, dann würrdest Du dich in der Tat auf steuerrechtlich wakeligen Boden bewegen ... also lieber Augen zu und durch ...

Faktisch hast Du ja recht. Und wenn man schon mal mit Maximallast fährt, wird man bestimmt nicht lange erst eine Autowaage suchen, um genau im zugelassenen Rahmen zu bleiben .... Praxis und Theorie sind hier nun mal auch zwei paar Schuhe. Dennoch kann ich nur davor warnen, der Theorie ein Schnippchen zu schlagen, ein Restrisiko Schwierigkeiten zu bekommen ist dann nämlich immer dabei ...

Gruss

Ralf 2


>Moin Ralf,
>also mein Vito F 112CDI wurde von SCHOLZ im Serienzustand im Februar 2001 beim TÜV Minden "vorgeführt" und aufgelastet. Steuerbescheid 3 Wochen später - alles klar. Die Alufelgen, die ich fahre vertragen laut Gutachten problemlos die höhere Achslast hinten und die waren bei der Vorführung bereits eingetragen (allerdings nicht montiert, sondern Winterreifen/Stahlfelgen). KEIN PROBLEM für den TÜV-Prüfer. Im letzten Winter hab ich dann VORNE H&R Federn einbauen lassen. Hinten vertragen diese Federn nicht die erhöhte Achslast, ein Einbau NUR VORNE ist aber seitens H&R ausdrücklich erlaubt. Der Eintrag dieser Federn durch die DEKRA erfolgte wiederum problemlos. Zusammen mit der (von Anfang an) auf 2,5t erhöhten Anhängerlast (oh Wunder mit DC-Gutachten) ergibt das einen lustigen 2seitigen Kfz-Schein....
>BIN ICH JETZT EIN STEUERHINTERZIEHER der ohne ABE fährt ???? NEIN bin ich nicht, da alle Auflagen / Gutachten jeweils eingehalten worden sind.
>Mag sein, dass sich die "Strenge" der Abnahme mittlerweile verschärft hat, bei mir war es damals mit dem Kfz-Brief und "einmal auf die Bühne" getan.
>Ich kann auch nicht verstehen, warum jeder (neuere) T4 bei der DEKRA für 47 Euro einfach aufgelastet wird und DC beim Vito/V so einen ENDLOSEN Zirkus veranstaltet, aber lassen wir das...diese Diskussion ist ja beinahe so alt wie dieses Forum.
>Und was meinen Text zum BREMSEN betrifft, bezieht diese sich auf die Aussage der DC-Werkstatt von SUPERMOTO "...eine Auflastung ab Werk sei nicht möglich wegen der Bremsanlage..." - FAKT ist doch, dass eine Überladung des Serien 2,7tonners um gerade mal 110 kg (auf 2,81t) konstruktionstechnisch in den Bereich "vorhersehbarer Mißbrauch" fällt - also die Bremsanlage nicht gleich kollabiert, wenn die Mühle geringfügig überladen wird.
>Gruß an alle Aufgelasteten und diese, die es noch vor sich haben....
>Frank




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