Mercedes VITO und V-Klasse Forum Re: Eintrag 7. Sitz
Geschrieben von mambo am 04. Februar 2002 10:55:45:
Als Antwort auf: Eintrag 7. Sitz geschrieben von Peter am 03. Februar 2002 22:19:13:
hallo
auch ich hatte bedenken, weil in meinem vito (lkw) von den fünf sitzen nur zwei eingetragen waren und hatte eine anfrage an die juristische zentrale des adac gestellt. hier die antwort:"vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Frage, wieviel Personen in einem Kfz mit einer Fahrerlaubnis Klasse 3
bzw. B befördert werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach die
Gerichte beschäftigt. Nach dem Fahrerlaubnisrecht berechtigen diese Klassen
zum Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz; hierdurch ist allerdings die Anzahl der tatsächlichen Insassen
nicht beschränkt. Auch aus den im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen
oder den vorhandenen Sicherheitsgurten ergeben sich keine verbindlichen
Obergrenzen für die höchstzulässige Anzahl der Mitfahrer.Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Pflichten nach § 23 StVO: weder
die Sicht noch das Gehör des Fahrzeugführers dürfen beeinträchtigt werden;
auch darf es durch die Besetzung des Fahrzeugs zu keinen Einschränkungen der
Verkehrssicherheit kommen. Stets ist die Einhaltung des zulässigen
Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten zu beachten.Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen in jedem Fall verwendet werden.
Fahren mehr Personen mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, wird zwar
keine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings muß sich der nicht
angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden
anrechnen lassen, so daß seine Schadensersatzansprüche nur teilweise
reguliert werden.Wenn Sie die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen wollen, müssen Sie sich
hierfür an den Hersteller wenden."also: keine kopf machen, kann alles so bleiben, wenn du nicht die sumo-nationalmannschft transportierst und das zul. gesamtgewicht überschreitest.
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gruß mambo