Mercedes VITO und V-Klasse Forum Lkw mit mehr als zwei Sitzplätzen
Geschrieben von mambo am 06. November 2001 11:35:00:
wenns interessiert hier die Auskunft der ADAC-Rechtsabteilung, warum es egal ist, wieviele Sitzplätze im Brief/ Schein eingetragen sind:
"Die Frage, wieviel Personen in einem Kfz mit einer Fahrerlaubnis Klasse 3
bzw. B befördert werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach die
Gerichte beschäftigt. Nach dem Fahrerlaubnisrecht berechtigen diese Klassen
zum Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz; hierdurch ist allerdings die Anzahl der tatsächlichen Insassen
nicht beschränkt. Auch aus den im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen
oder den vorhandenen Sicherheitsgurten ergeben sich keine verbindlichen
Obergrenzen für die höchstzulässige Anzahl der Mitfahrer.Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Pflichten nach § 23 StVO: weder
die Sicht noch das Gehör des Fahrzeugführers dürfen beeinträchtigt werden;
auch darf es durch die Besetzung des Fahrzeugs zu keinen Einschränkungen der
Verkehrssicherheit kommen. Stets ist die Einhaltung des zulässigen
Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten zu beachten.Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen in jedem Fall verwendet werden.
Fahren mehr Personen mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, wird zwar
keine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings muß sich der nicht
angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden
anrechnen lassen, so daß seine Schadensersatzansprüche nur teilweise
reguliert werden.Wenn Sie die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen wollen, müssen Sie sich
hierfür an den Hersteller wenden."