Auflasten Geschwindigkeitsbegrenzung ??

Mercedes VITO und V-Klasse Forum

Geschrieben von DasV am 30. Oktober 2001 21:17:33:

Als Antwort auf: Auflasten Geschwindigkeitsbegrenzung ?? geschrieben von Thomas am 30. Oktober 2001 20:27:42:

Moin Thomas,

... wenn Du Deinen Vito als Lkw zulassen willst, dann mußt Du eine Ladefläche von mindestens 50 % der Fahrzeuglänge vorweisen. Dazu müssen die hinteren Seitenscheiben undurchsichtig und die Gurt und Sitzaufnahmen für eventuelle hintere Sitzreihen unbrauchbar gemacht werden.
... eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht oder wenn dies in den Papieren vermerkt ist.
... Mit dem Vito als Lkw darfst Du immer fahren.Ausnahme: Das Fahren mit einem Anhänger am Sonntag auf deutschen Autobahnen ist Dir dann untersagt.


Ich kann Dir nur raten, Deinen Vito als Kombínationsfahrzeug mit einem GesGew >2,81 t zuzulassen (´Gutachten über den LINK unten)dann bleibt es ein Pkw mit all seinen Vorzügen und wird (wie ein Lkw) nach Gewicht besteuert.

In meinem Fall:

Vor der Aufl.: EURO I = 1037.- DM Steuern
nach ---""---: Kombifahrz= 337.- DM Steuern


MfG


V






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