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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo,
mal was ganz anderes. Kennt sich jemand im Führerscheinrecht aus? Ich habe 1982 Kl.3 gemacht. Damals durfte man mit so einem Führerschein, ja Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen fahren. Daran durfte dann ein Anhänger befestigt werden, der bis zu 10 Tonnen schwer sein durfte. Man konnte also max. 17,49 Tonnen insgesamt mit der Klasse 3 bewegen. Das war dann schon ein halber Lkw. Wenn der Führerschein nun umgeschrieben wird auf den Kartenführerschein (müssen ja alle irgendwann) was darf ich dann noch? Es gibt den Bestandsschutz, wie sieht es damit aus?? Gibt es heute dafür eine spezielle Kennziffer??? Gruß Edwin P.S.: ACH JA Kl. 2 ist schon ungültig geworden, altersbedingt. |
#2
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Stete Skepsis wenn man im Netzis. One day we all have to die. But not all the other days ! |
#3
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Goo xx e Ergebnisse sind meiner Erfahrung nach immer mit Vorsicht zu genießen....
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#4
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http://www.schaffenwir.de/fuehrersch...chein-klasse-3
dann lies das mit Vorsicht ![]() ....oder geh ins nächste Polizeirevier und frag den Freundlichen am Tresen oder ruf beim Straßenverkehrsamt an, die sollten da eine rechtssichere Auskunft aus 1.Hand geben können.
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Stete Skepsis wenn man im Netzis. One day we all have to die. But not all the other days ! Geändert von Rangie (18.09.2018 um 16:52 Uhr) |
#5
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Hallo,
ich habe das gerade zwangsweise durch, da ich meinen Führerschein (schöner grauer Lappen aus 1982) verlegt hatte und ins Ausland fahren wollte für einen 3 wöchigen Urlaub. Neben dem 3 er hatte ich noch den 1 er, das ist heute: AM A1 A2 A Der 3er wurde umgeschrieben in: B (Kfz. bis 3,5 to.) BE (Kfz bis 3,5 to. + Anhänger bis max. 3,5 to.) C1 (Kfz bis 7,5 to.) C1E (Kfz bis 7,5 to. + Anhänger bis Zuggewicht max. 12 to.) und L (Zugmaschinen (Land und Forstwirtschaft) bis 40 km/h bzw. 25 km/h mit Anhänger) Für schnellere Zugmaschinen müsse ich eine landwirtschaftliche Betätigung nachweisen, dann würde ich den angeblich auch noch bekommen). Die Kombi 7,5 to. + großer Anhänger (10 to.) ginge auch, wenn ich vor Vollendung des 57 Lebensjahres dies mit Gesundheitszeugnis beantrage, würde dann wieder für 5 Jahre gelten. Verpasse ich das Datum müsste ich zunächst "nur" eine praktische Prüfung ablegen und wenn ich über 60 wäre den Führerschein für diese Klasse komplett neu machen. Ich denke mir ich werde mit 56 3/4 mit Gesundheitszeugnis zum Amt rennen, wer weiß wofür man es irgendwann einmal braucht. Alle Angaben ohne Gewähr - so habe ich die Mitarbeiterin im Bürgercenter - was für ein Quatsch- verstanden.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung Geändert von Korsar (18.09.2018 um 17:10 Uhr) |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Der Bestandsdchutz gilt selbstverständlich!
Für gewerbliche Nutzung bräuchtest Du den Eintrag 95 (Ärztliches Gutachten + 5 Modulschulungen) Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...! - ![]() Gruss Nico |
#7
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Hallo,
ZITAT: " Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!" Wozu soll das dienen? - Grauer Lappen gerahmt in Gold oder????
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#8
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![]() Zitat:
Ich habe kurz vor Weihnachten Geburtstag und habe trotzdem noch den grauen Lappen bekommen, das zum Thema Internet.... |
#9
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Würde dann in etwa so ausschauen....
Ich darf ohne Beschränkung 7,5to plus Anhänger fahren. Lediglich der Sattelschlepper war bis 2015 beschränkt. Geändert von bestesht (18.09.2018 um 17:37 Uhr) |
#10
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hoffe dass meiner dann auch so aussieht, nur statt 1983 dürfte bei mir 1982 stehen...
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Stichworte |
Kl. 3 Kl. 2 Recht EU |
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