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  #1  
Alt 31.10.2015, 18:59
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V6 Mixto Lang V6 Mixto Lang ist offline
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V6 Mixto Lang´s Fotoalbum
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Standard Unfallflucht nach Parkschaden: Wer hat den Schädiger danach angezeigt?

Vor rund zwei Wochen wurde mein V in einer Parkbucht beschädigt. Durch einen irren Zufall konnte ich dem Schädiger - der sich aus dem Staub machen wollte - gerade noch hinterfahren und vor seinem Haus zur Rede stellen.

Es war ein alter Mann mit einer neuen C-Klasse.

Auf meine Feststellung: "Sie haben eben beim Ausparken mein Fhrzg. touchiert!" erfolgte keine Reaktion.

Auf meine 2. Feststellung "Das müssen Sie gemerkt haben!!" kam die erstaunliche Antwort von dem Typen: " Ja, den Knall habe ich gehört!"

Meine Frage, warum er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe, wurde nicht beantwortet.

Er gab mir dann seine Versicherungsdaten. Der V kam in die NL und wurde dort für rund € 1500 (incl. Leihwagen) wieder instandgesetzt. Die Versicherung des Schädigers zahlt das Ganze.

Ich bin am gleichen Tag zur Polizei gegangen, und habe den Verursacher angezeigt. Die Polizei war dann bei ihm und hat Fotos von seinem Schaden gemacht; dito von meinem.

Die Anzeige geht diese Woche an die Staatsanwaltschaft.

Meine Frage an Euch: werden solche Bagatellschäden überhaupt verfolgt und nicht das Verfahren eingestellt?? Wer hat evtl. Erfahrungswerte mit solchen Anzeigen?
__________________
Grüße Horst
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"Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !"

Geändert von V6 Mixto Lang (31.10.2015 um 21:07 Uhr) Grund: Schereibfehller......
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  #2  
Alt 31.10.2015, 19:24
Maler-Bus
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Lächeln Haken dran & nicht weiter drüber nachdenken!

Hallo, sei froh, dass Du den Sünder erwischt hast! Bei vielen solchen Geschichten hauen die Verursacher einfach ab und werden niemals nie nicht erwischt und Du bleibst auf den Kosten sitzen...
Mir ist auch mal einer reingefahren und verduftet, zum Glück haben Passanten das gesehen und das Kennzeichen notiert. Ich hab die Polizei gerufen und den Schaden/Unfall aufnehmen lassen (mein Auto war ein geleastes Firmenfahrzeug...) und habe denen das Kennzeichen genannt. Die sind dann direkt dorthin gefahren: war auch ein älterer Herr, der das gar nicht mitbekommen hatte, daß er "angeeckt" ist... Er hat dann wohl 'ne Anzeige direkt von der Polizei bekommen wegen Fahrerflucht und seine Versicherung hat's bezahlt... Für mich war die Sache dann erledigt.
Denk' nich' weiter drüber nach - Deine Kosten sind gedeckelt und niemand ist körperlich zu Schaden gekommen...
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  #3  
Alt 31.10.2015, 19:27
Benutzerbild von v-dulli
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
Standard

Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.
Meinetwegen mussten laut Aussage der Polizei auch schon 2 Mann den Lappen, zumindest kurzfristig, abgeben - angeblich wollten sie zurückkommen und sich um den Schaden kümmern.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #4  
Alt 31.10.2015, 19:38
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wrangler89 wrangler89 ist offline
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Leipzig -[Deutschland]- L Leipzig -[Deutschland]- P * * * *
Standard

Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes.
Mir hatte mal einer den Spiegel abgefahren, dumm nur, das er beobachtet wurde. Ich die Anzeige gemacht (mußte ich tun, war am Firmenwagen), da hat die Beamtin schon zwischenzeitlich den Zeugen befragt.
Und dann meldete sich nach 2 Wochen der Schädiger. Hatte ziemlichen Ärger bekommen wegen 130,-€. Er hat etwas
Hätte er mich angerufen, Nummer stand ja auf dem Auto, wäre ihm alles erspart geblieben.
__________________
Die härteste Droge ist ein Bahnübergang-
ein Zug und Du bist weg!
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  #5  
Alt 31.10.2015, 19:45
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
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Zitat:
Zitat von wrangler89 Beitrag anzeigen
Hätte er mich angerufen, Nummer stand ja auf dem Auto, wäre ihm alles erspart geblieben.
Genau das ist es. Jeder hat heute die Möglichkeit bei einem Schaden mindestens die Polizei anzurufen und den Schaden entweder selbst oder über die Versicherung zu begleichen.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #6  
Alt 31.10.2015, 19:54
HHH1961
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Hätte der ältere Herr sich entschuldigt, dass er den Vorfall nicht mitbekommen hätte, dann hätte ich vermutlich auf eine Anzeige verzichtet. Aber frech zuzugeben, dass er es gemerkt hätte, aber sich dann trotzdem entfernt hat, das ist ja quasi Betteln um eine Anzeige. Ich hätte ihn also auf jeden Fall auch angezeigt.

Aber Du hast mächtig Schwein gehabt, dass Du des Schädigers habhaft werden konntest. Anders als ich zu Anfang diesen Jahres, als ich einen ähnlichen Vorfall zu beklagen hatte. Ein Familienmitglied hatte den Opel Astra G aus unserem familiären Fuhrpark in einer Wohnstraße geparkt, um bei der Rückkehr festzustellen, dass in der Abwesenheit das Fahrzeug gerammt worden war. Der vordere Stoßfänger war zersplittert, mit Farbspuren vom Verursacher darauf, der Schaden betrug laut Auskunft einer Werkstatt rund 1 TEUR. Ein vermutlich alltäglicher Vorfall und auch angesichts des Alters des Fahrzeugs (EZ 03.2002, seinerzeit 207 tkm) nun nicht soooo schlimm, aber dennoch ärgerlich und auch bei einer Eigenreparatur mit einigen Hundert Euro verbunden. Also wurde der Vorfall bei der Polizei angezeigt, erwartungsgemäß verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns keine großen Hoffnungen machen sollten, dass man den Täter ausfindig machen könnte, auch wenn man sich dort am Folgetag mal umschauen wollte. Einige Tage später habe ich mich daher auch selbst im Großraum des Tatortes umgeschaut und tatsächlich das Fahrzeug eines Anwohners als potentiellen Verursacher ausgemacht und darüber die Polizei informiert.

Wenige Tage später wurden beide Fahrzeuge von der Polizei einbestellt. Ein Beamter, augenscheinlich sehr erfahren und angabegemäß seit über 35 Jahren mit derartigen Themen vertraut, vermaß mit einer Messlatte die Schäden an beiden Fahrzeugen, schätzte sie als zusammenpassend ein, fotografierte ausgiebig und nahm Lackproben ab. Der mutmaßliche Unfallgegner wies dann allerdings Unterlagen vor, nach denen das Fahrzeug an der entsprechenden Stelle schon seit dem vergangenen Jahr beschädigt gewesen sei (seinerzeitige Fotos mit Zeitstempel, seinerzeitige Anzeige bei Polizei), ergo der Schaden an unserem Fahrzeug nichts mit dem Schaden am Fahrzeug des mutmaßlichen Unfallgegners zu tun haben würde. Auf meinen Hinweis hin, dass mit dem vorbeschädigten Fahrzeug dennoch ein Schaden an unserem Opel verursacht worden sein könnte, erwiderte der Beamte, dass man die aktuellen und die seinerzeitigen Fotos einem Gutachter zur Einschätzung vorlegen würde, aber dass letztendlich nur eine Auswertung der Lackproben eindeutig klären könnte, ob die beiden Schäden zusammenhingen. Ob eine solche Auswertung der Lackproben jedoch gemacht werden würde, läge in der Entscheidungsgewalt des Staatsanwaltes, der vermutlich die Kosten der Auswertung von angeblich rund 3 TEUR ins Verhältnis zum entstandenen Schaden setzen würde. Ich interpretiere dies dahingehend, dass eine Auswertung der Lackproben voraussichtlich nicht erfolgen wird.

Meine Rechtsschutzversicherung informiert auf Nachfrage, dass sie die Kosten zur Durchsetzung meiner Ansprüche tragen würde, sofern der Verursacher identifiziert worden ist. Sie würden aber keine Kosten, die sich aus einer aktiven Verfolgung des Verursachers ergeben würden, decken, dazu zählten sie auch die Kosten für eine eigene Auswertung der Lackprobe. Schade.

Das Schadensbild, das Auftreten bzw das Verhalten des mutmaßlichen Verursachers und mein Bauch sagten mir, dass ich mit meiner Anschuldigung richtig lag. Mein Bauch sagt mir aber auch, dass mir das voraussichtlich nix nützen würde. Tatsächlich erhielt ich ein paar Wochen später die Nachricht, dass sich der Staatsanwalt gegen die Auswertung der Lackprobe entschieden hätte.
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  #7  
Alt 31.10.2015, 21:06
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Zitat:
Zitat von HHH1961 Beitrag anzeigen
Hätte der ältere Herr sich entschuldigt, dass er den Vorfall nicht mitbekommen hätte, dann hätte ich vermutlich auf eine Anzeige verzichtet.
Genau, so hätte es auch bei mir sein können; zumal er mir ja seine Daten gegeben hat und gegenüber seiner Versicherung (ich hatte die als 1. informiert, er erst Stunden später) wohl die Verursachung zugegeben hat.

Sonst hätte die nicht MB am nächsten Tag die Freigabe zur Reparatur erteilt.

Ein Bekannter sagt mir, dass die Staatsanwaltschaft die Unfallflucht "älterer Verkehrsteilnehmer" gern zum Anlass nimmt, die Fahrerlaubnis einzuziehen.......... .
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  #8  
Alt 31.10.2015, 21:29
purple
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§ 142 StGB ist und bleibt eine Straftat und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze und diese liegt nach überwiegender Rechtsmeinung bei 50,00€. Es gibt allerdings auch Gerichte, die diese Grenze bei 150,00€ angesetzt haben. In diesen Fällen wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht mehr als Straftat verfolgt. In der Regel erfolgt dann eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 34 StVO.

In der überwiegenden Mehrzahl der Verurteilungen gemäß § 142 StGB kommt es als Nebenfolge zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis und als Hauptstrafe zu einer nicht unempfindlichen Geldstrafe.

Eine Anmerkung zur Entnahme und Bestimmung einer Lackprobe. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich die Kosten auf 3.000€ belaufen sollen. Von der Polizei entnommene Lackproben werden in der Regel in eigenen Laboren der Landeskriminalämter untersucht und die dabei anfallenden Kosten halten sich in Grenzen. Neben dem eigenen Strafbegehren hat der Staat auch eine Verpflichtung zur Wahrung und Durchsetzung von Ansprüchen seiner Bürger gegenüber dem Staat und auch gegenüber einem anderen Bürger. Sollte ein staatliches Strafverfolgungsorgan sich nicht auch an diesen Grundsatz halten, dann kann dieser durch den dadurch belastenden Bürger eingeklagt werden.

Grundsätzlich möchte ich noch sagen, dass man jede Unfallflucht zur Anzeige bringen sollte. Viele Verkehrsteilnehmer bleiben auf den Folgen eines Verkehrsunfalles (Sachschäden und auch Körperschäden mit Langzeitfolgen) sitzen, weil sich der Unfallverursacher unerlaubt und unerkannt vom Unfallort entfernt. Diesem Verhalten gilt es entgegen zu treten. Wenn durch die Verfolgung und Ahndung von Straftaten gemäß § 142 StGB auch nur ein potentieller "Flüchtender" von seiner Absicht abgehalten wird, dann ist dieses zum Vorteil des Geschädigten: Er bleibt nicht auf seinem Schaden sitzen.
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  #9  
Alt 31.10.2015, 21:41
HHH1961
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
... eine Anmerkung zur Entnahme und Bestimmung einer Lackprobe. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich die Kosten auf 3.000€ belaufen sollen ...
Nun, das war die seinerzeitige Aussage der Polizei. Hätte ich das bezweifeln sollen?
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  #10  
Alt 31.10.2015, 22:02
purple
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In Schleswig-Holstein ist es üblich, dass entnommene Lackproben nach Unfallfluchten auch erst dann untersucht werden, wenn die Tat anderweitig nicht nachgewiesen und aufgeklärt werden konnte.

Und ja, die Kosten sind geringer. Wobei sich die Kostenfrage eigentlich erst dann stellt, wenn die Untersuchung der Lackprobe nicht zum angestrebten Ziel führen sollte. Sollte nämlich die Schuld des Verursachers festgestellt werden, dann hat dieser die sämtlichen Verfahrenskosten zu tragen, auch die der Lackprobenbestimmung.

In dem geschildetern Fall mag wohl die Gesamtspurenlage dazu geführt haben, dass die zuständige Staatsanwaltschaft auf weitergehende Untersuchung verzichtet hat. Wenn es sich bei dem Unfallgegener nachweislich um alte (und nicht frische) Beschädigungen gehandelt hat, dann hätte eine Untersuchung der sichergestellten Lackprobe auch nicht zu einer anderen Beweislage geführt. Bei einer labortechnischen Untersuchung einer Lackprobe hätte zwar eine Übereinstimmung mit dem vermeintlichen Unfallfahrzeug hergestellt werden können, eine individuelle Zuordnung wäre jedoch nicht möglich gewesen. Bei Fahrzeuglacken handelt sich um "Massenware", die zeitgleich auf eine unbestimmte Zahl von Fahrzeugen aufgebracht worden ist. Individuelle Merkmale die nur einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können, gibt es nämlich nicht. Bei einer Lackprobenuntersuchung kann nämlich nur festgestellt werden, welchem Fahrzeughersteller und möglicherweise noch welchem Fahrzeugtyp dieses Herstellers die Probe zugeordnet werden kann.
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Parkschaden, Unfallflucht


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