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  #1  
Alt 31.07.2017, 04:20
jensenmann
Gast
 
jensenmann´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard Anhängerkupplung und Höherlegung?

Hallo, ich heiße Jens und würde gerne meinen Viano höherlegen.
Nun stehe ich vor der Frage was passiert mit der Ahk, für diese gibt es ja eine gesetzliche Höhe.
Wenn ich meinen Viano höherlegen würde, würde ich die max. zulässige Höhe der Ahk überschreiten.
Gibt es unterschiedliche Ausführungen oder eine Möglichkeit die tiefer zu setzen?

Gruß


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  #2  
Alt 31.07.2017, 09:56
undercover undercover ist offline
Frequent Vlyer
 
Registriert seit: 14.05.2017
Ort: München
Vahrzeug: Viano Trend Lang
Baujahr: 2013
Motor: V6
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Beiträge: 135
Standard

Hi,

ich habe zwar weder die Maße deiner Höherlegung vorliegen, noch die Gesetzlichen Messwerte Min/Max.

Aber das es den 4Matic ja eh nur höher gibt, und auch hier beklagt wird, das beim normalen die AHK zu tief ist. Gehe nicht davon aus das es hier zu Problemen kommt.
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  #3  
Alt 31.07.2017, 10:20
Lucas447
Gast
 
Lucas447´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Ja das würde mich auch interessieren, da ich auch evtl. vorhabe meinen Höherzulegen und mir eine AHK einzubauen!

Gruß
Lucas
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  #4  
Alt 31.07.2017, 13:51
Benutzerbild von tgcj
tgcj tgcj ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 26.09.2006
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Vahrzeug: W639/2 Ambiente
Baujahr: 2011
Motor: 2.2CDI 4matic
tgcj´s Fotoalbum
Beiträge: 386
Standard

Zur Eintragung der Höherlegung musst eh zum TÜV, wenn der nichts sagt ist´s doch OK.
Oder du fragst vorab beim TÜV nach was die dazu sagen.
__________________
Viano Ambiente 4matic
Jeep CJ7 4.2L R6
Jeep Comanche 4.0L R6
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  #5  
Alt 31.07.2017, 14:34
Gluecksritter Gluecksritter ist offline
Rookie
 
Registriert seit: 14.01.2012
Ort: MS
Vahrzeug: V-Klasse 220 d
Baujahr: 2016
Motor: 2,2 CDI
Gluecksritter´s Fotoalbum
Beiträge: 27
Standard

Die Anbau- und Freiraummaße nach DIN 74058 bzw. 94/20/EG sind einzuhalten.
Vielleicht hilft dir 2.2.1. der Richtlinie (Seite 58)
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  #6  
Alt 01.08.2017, 21:18
jensenmann
Gast
 
jensenmann´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von undercover Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe zwar weder die Maße deiner Höherlegung vorliegen, noch die Gesetzlichen Messwerte Min/Max.

Aber das es den 4Matic ja eh nur höher gibt, und auch hier beklagt wird, das beim normalen die AHK zu tief ist. Gehe nicht davon aus das es hier zu Problemen kommt.


mein Kugelkopf ist 425mm überm Boden, dank der Luftfeder und 3,2t unabhängig von der Beladung.

Zulässige Höhe in D
minimal 350mm
maximal 430mm

höher soll er Vorne 3cm
und hinten ca. 2cm
dazu noch etwas größere Reifen


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  #7  
Alt 16.08.2017, 12:07
Emil Emil ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 17.08.2016
Ort: Chemnitz
Vahrzeug: noch keinen
Baujahr: 2012
Motor: 2.2 CDI
Emil´s Fotoalbum
Beiträge: 61
Standard

Hallo,

es gibt eine europäische Norm welche die Höhe der AHK regelt, dort gibt es Ausnahmen für Geländewagen.
Es ist auch definiert, was ein Geländewagen ist.
In wie fern der Vito/Viano 4Matic jetzt dieser Definition entspricht, weiß ich nicht genau.
Muss mal schauen ob ich die Norm nochmal finde.


Gruß
Dirk
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  #8  
Alt 30.08.2017, 21:58
ERNSTL ERNSTL ist offline
Frequent Vlyer
 
Registriert seit: 24.08.2015
Ort: L
Vahrzeug: Vito
Baujahr: -
Motor: 2,2CDI
ERNSTL´s Fotoalbum
Beiträge: 130
Standard

Zitat:
» StVZO § 42 - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht«


(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
und:

Zitat:
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Ergänzung des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger definiert als Kraftfahrzeuge der internationalen Klasse N1 (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M1 und folgender Ausstattung:
Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar),
Differentialsperre (mindestens eine) oder Mechanismus, der eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25° betragen;
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20° betragen;
der Rampenwinkel muss mindestens 20° betragen;
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.[1]
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t (Beschränkung: Anhängekupplung und Auflaufbremse). Wenn das Fahrzeug allerdings mit einem Zug**** und durchgehender Bremsanlage ausgerüstet ist, dürfen auch in Deutschland mehr als 3,5 t gezogen werden, allerdings ist der Führerschein C1E dafür notwendig.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen)
Mein 4x4 (W639) hatte mit org. Fahrwerk / AHK und 195/65/16 übrigens 48,5cm. Eigentlich gehören 205/65/16 drauf, aber da hatte ich nicht gemessen. Mit den 235/60/16 war es dann noch etwas mehr.

Geändert von ERNSTL (30.08.2017 um 22:08 Uhr)
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