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Alt 21.08.2018, 17:40
garry66 garry66 ist offline
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Standard Kulanzantrag

Hallo zusammen ,

am 2. April 2016 hab ich eine neue Vorförderpumpe eingebaut bekommen . Nun macht auch diese wieder Geräusche ! MB lehnt Kulanzantrag ab ! Keine Gewährleistung mehr . Hat jemand auch schon Pech mit dem Teil gehabt ?

Gruß Garry
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  #2  
Alt 25.08.2018, 14:47
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Zitat:
Zitat von garry66 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ,

am 2. April 2016 hab ich eine neue Vorförderpumpe eingebaut bekommen . Nun macht auch diese wieder Geräusche ! MB lehnt Kulanzantrag ab ! Keine Gewährleistung mehr . Hat jemand auch schon Pech mit dem Teil gehabt ?

Gruß Garry
Normal ist auf NEUES Teil vom MB-Freundlichen, schon Gewährleistung drauf. Muss dann erstmal der Händler einspringen. Dies gilt sogar für die Montage. Wenn dem wie von mir geschildert ist, nicht abwimmeln lassen!
Auch bei NEU Verkauf (nicht aus China und öftesr aus der Bucht) über das www ist meist drauf. Basteln ist dann nicht inbegriffen. Musst du halt als Übung ansehen .

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Geändert von milka (25.08.2018 um 14:52 Uhr)
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  #3  
Alt 25.08.2018, 15:07
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April 2016 ist länger als 2 Jahre her und somit außerhalb Garantie/ Gewährleistung.
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  #4  
Alt 25.08.2018, 15:30
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
April 2016 ist länger als 2 Jahre her und somit außerhalb Garantie/ Gewährleistung.
Kulanz wäre nach der Gewährleistung! Gewährleistung ist Pflicht (gesetzlich 2 Jahre) vollumfänglich AUSSER Verschleißteile! Garantie und Kulanz ist freiwillig. MB war hier meist recht Kulant, das wird ein Ende haben. Sie werden jetzt genauer prüfen. Andere Hersteller waren da schon immer SEHR zugeknöpft. Ganz vorne dran, wen wundert es, die mit den Volksautos. Auch Ford ist hier so ein Beispiel, obwohl meine Tochter mittlerweile auf Kulanz unötiger Weise das 4. AGR eingebaut bekommen hat.
Wer nicht einen lückenlosen Servicenachweis besonders in der Datenbank des Herstellers hat, hat alles was Garantie (zum Beispiel 3 Jahres GARANTIE) und erst das Recht auf Kulanz verwirkt. Da werden sich die Hersteller alle nicht viel geben.


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  #5  
Alt 25.08.2018, 17:57
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Man darf nicht vergessen dass es sich hier "nur" um eine Wasserpumpe handelt und MB gibt auch darauf 2 Jahre Garantie - keine Beweislastumkehr wie bei einer Gewährleistung.

Zudem gehört auch eine Wasserpumpe zu den Verschleissteilen.
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  #6  
Alt 25.08.2018, 18:55
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Vorförderpumpe = Wasserpumpe?
Ich hätte ja eher auf eine Kraftstoffpumpe getippt. Aber Helmut hat meistens Recht . Ist aber egal, die Bastelei ist bei beiden bestimmt keine schöne Sache. Und im Prinzip hast Du Recht. Aber auf Neuteil von MB + Einbau von MB auf Garantie? Ich glaube ja eher an Gewährleistung. Welche aber auch nur so lange gilt wie das Restfahrzeug noch Gewährleistung hat. Wenn das Teil vorher auf Gewährleistung eingebaut wurde. Teileaustausch verlängert NICHT (in keinem Fall) die GEWÄHRLEISTUNG, auch nicht für die ausgetauschten Teile.
Garantie ist IMMER freiwillig und an Bedingungen geknüpft von demjenigen der sie gewährt.
Anders sieht es aus bei einer "normalen" Reparatur oder Handwerksleistungen. Hier gibt es auf die eingebauten Teile bzw. Arbeiten schon Gewährleistungsansprüche, nicht Garantie. Diese haben aber oft völlig andere Laufzeiten. Meist von Gerichten festgelegt.


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  #7  
Alt 25.08.2018, 19:17
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Vorförderpumpe = Wasserpumpe?
Ich hätte ja eher auf eine Kraftstoffpumpe getippt. Aber Helmut hat meistens Recht . Ist aber egal, die Bastelei ist bei beiden bestimmt keine schöne Sache. Und im Prinzip hast Du Recht. Aber auf Neuteil von MB + Einbau von MB

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Natürlich Vorförder- und nicht Wasserpumpe
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  #8  
Alt 26.08.2018, 01:16
purple
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Der Gesetzgeber ist da doch nun mal eindeutig:


-Gewährleistung auf Gebrauchteile beträgt 12 Monate, sogar bei einem Privatverkauf
-nur ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung bei Gebrauchtware ausschließen
-Gewährleistung bei Neuware beträgt 24 Monate (ein Privatverkäufer kann diese auf 12 Monate begrenzen), allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Soll heißen:
a. geht ein Neuteil innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, so lag die Ursache des Defektes schon beim Verkauf vor (hat der Gesetzgeber so festgelegt und gilt nur bei einem gewerblichen Verkäufer)
b. geht ein Neuteil nach 6 Monaten kaputt, so muss der Käufer nachweisen, dass der Grund für den Defekt schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgelegen hat (so gut wie nicht möglich)
-Garantie ist eine freiwillgige Leistung des Herstellers bzw. des Verkäufers
-Kulanz ist eine freiwillige Leistung


Auf freiwillige Leistungen hat ein Kunde keinen Rechtsanspruch, es sei denn, dass der Verkäufer diese vor dem Kauf/Vertrag eingeräumt hat. Zutreffen mag dieses dann auf die Zusage einer Garantie, denn diese wird in der Regel vor dem Kauf zugesichert. Anders sieht es bei Kulanz aus, denn diese wird in der Regel freiwillig erst in einem Schadensfall gewährt, und das freiwillig und ohne Rechtsanspruch.

Geändert von purple (26.08.2018 um 01:18 Uhr)
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  #9  
Alt 28.08.2018, 18:34
garry66 garry66 ist offline
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Hallo ,

nach dem ich den Kostenvoranschlag von MB gelesen hab wurde mir schlecht !
Über 800 € !!! Die Pumpe hab ich mir für 156 € beschaft . 3 Stunden Quellerei
unter der Karre um den Tank runter und wieder dran zu schrauben !
Manchmal wird man zum selbermachen genötigt !

Gruß Garry
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