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  #1  
Alt 18.05.2015, 16:45
sh911 sh911 ist offline
Super V
 
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Vahrzeug: V 250 Avantgarde Edition
Baujahr: 2014
Motor: 2,2 CDI
sh911´s Fotoalbum
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Standard Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen

Hallo Vreunde,

ich habe da mit meinem neuen Wohni ein Problem, bei dem ich keine richtige Lösung finde.

Stand der Dinge:

Mein neuer Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,2 Tonnen. Heute habe ich ihn gewogen, nachdem ich ihn mit meiner als nötig empfundenen Grundausrüstung ( Geschirr, Töpfe, andere Utensilien ) ausgerüstet und Toilettenzulauftank und Frischwassertank aufgefüllt hatte. Das ursprüngliche Leergewicht ab Werk ohne Zusatzausstattungen ist 1700 KG. Heute auf der Wage blieb die Anzeige bei 2,13 Tonnen stehen. Das sind dann nur noch 70 KG Zuladung........

Meine erste Idee, dass ich meine Klamotten normal wie immer in den Wohni räume und die beste Beifahrerin der Welt künftig nackt im Urlaub herumspringt, wurde von ebendieser Person ablehnend beschieden ( ich zitiere mal aus jugendschutzrechtlichen Gründen eher nicht..... ). Also muss ich mir was überlegen.

Ok, Wasser kann ich einiges ablassen, bisse was muss aber drin bleiben, da wir oft mit Zwischenübernachtung fahren. Dann bin ich bei 100 KG Zuladung. Jetzt kann ich es riskieren und die 5 % Überladung, die ich bei einem Anhänger über 2 Tonnen ohne Punkte riskieren kann, ausnutzen. Dann bin ich bei 210 KG Zuladung ( Mit Zahlrisiko ).

Jetzt höre ich aber immer wieder, dass bei einer Kontrolle die Stützlast vom gemessenen Anhängergewicht abgezogen wird, da diese nichtmehr dem Anhänger zuzurechnen sei. Allerdings darf weder das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch dessen max. Achslast hinten überschritten werden - da die Stützlast dem Zugfahrzeug angerechnet und dem Anhänger abgezogen werden.

Ich lese aber immer auch wieder, dass dem nicht so sei. Wobei ich hier zwischen den Zeilen herauslese, dass es in diesen Fällen um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges geht....

Also die Frage:

Kann ich an meinen V 250 meinen 2,2 To Wohnwagen anhängen, diesen bis auf 2,3 Tonnen beladen, wenn erlaubt 100 KG auf die Anhängerkupplung drücken?

Weis da einer Antwort?
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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  #2  
Alt 18.05.2015, 18:31
willi v220 willi v220 ist offline
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Osnabrück -[Deutschland]- OS Osnabrück -[Deutschland]- * * * *
Standard

Moin Stephan
In D wiegen die Blauen die Achse,im angekuppelten Zustand, also kannst du 2,2t Achslast haben, die Stützlast geht aufn V
Fährst du nach Österreich dann hast du ein Problem, die Blauen dort wiegen abgehangen.Wies in anderen EU-Staaten ist kann ich dir nicht sagen.
__________________
Gruß
Willi
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  #3  
Alt 18.05.2015, 20:18
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
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Standard

Mal eben über 400Kg für die "notwendigste" Grundausdtattung ist aber auch sportlich...!!!
-
Hast Du das werkseitige Leergewicht auch noch einmal gecheckt?
War die Waage präzise?
Alugasglaschen? Alufelgen? Mover? Zusatzbatterien?

Grüssle

Nico
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  #4  
Alt 18.05.2015, 20:44
Benutzerbild von K-1
K-1 K-1 ist offline
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Baujahr: 4/2023
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Norden -[Deutschland]- NOR Norden -[Deutschland]- RC * *
Standard

Hallo Stephan,

die Zurechnung der Stützlast zum Zugfahrzeug nutzt man normalerweise aus, wenn das Zugfahrzeug zuwenig Anhängelast hat.

Beispiel:

WW = zul Gesamtgewicht 1500 kg, max. Stützlast 100 kg.
Zugwagen= Anhängelast 1400 kg, max. Stützlast 100 kg.

Unter Ausnutzung der max. Stützlast, darf der Zugwagen den WW ziehen, auch wenn das zul Gesamtgewicht von 1500 kg ausgenutzt wird.


Das zul Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers setzt sich zusammen aus der Achslast und der Stützlast. Sie kann aber auch deutlich geringer sein, wenn der Hersteller das in den Papieren so angibt. Und was da drin steht ist für die Polizei Fakt.

Einige Camper Kollegen haben allerdings durch den TÜV eine Auflastung ohne technische Änderungen eingetragen bekommen. Da würde da in Deinem Fall z.B. im Fahrzeugschein drin stehen: zGG 2200 KG plus Stützlast bis max. XXX kg.

Leider machen das nicht alle TÜV´s mit.

Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen

Also die Frage:

Kann ich an meinen V 250 meinen 2,2 To Wohnwagen anhängen, diesen bis auf 2,3 Tonnen beladen, wenn erlaubt 100 KG auf die Anhängerkupplung drücken?

Weis da einer Antwort?

Nein, weil das zGG von 2,2 t überschritten wird.

Wenn Du vor hast damit in die Schweiz zu fahren, solltest Du den Gedanken direkt wieder verwerfen. Auch die Nordländer sind da sehr eigen.
__________________
Gruß Charly


Geändert von K-1 (18.05.2015 um 20:48 Uhr)
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  #5  
Alt 18.05.2015, 21:08
Kurthi Kurthi ist offline
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Leipzig -[Deutschland]- L Leipzig -[Deutschland]- KU * * * *
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Eigentlich ist das mit den Zuladungen eine unglaubliche Frechheit, genauso wie mit den Assi-Auflaufbremsen was die Campingbranche da so anbietet.
Naja, wie sagte heute ein bekannter Wohnwagen-Reparateur, es ist ein eigener Kosmos in dem die Branche dahinsiecht.
Meiner steht jetzt in der Reparatur.
Aber ich glaube auch der ist schon durch die Luft innen überladen.....

Grüße Kurti
__________________
Ich liebte meinen V!
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  #6  
Alt 18.05.2015, 22:07
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MattisV MattisV ist offline
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Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen
Hallo Vreunde,

ich habe da mit meinem neuen Wohni ein Problem, bei dem ich keine richtige Lösung finde.

Stand der Dinge:

Mein neuer Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,2 Tonnen. Heute habe ich ihn gewogen, nachdem ich ihn mit meiner als nötig empfundenen Grundausrüstung ( Geschirr, Töpfe, andere Utensilien ) ausgerüstet und Toilettenzulauftank und Frischwassertank aufgefüllt hatte. Das ursprüngliche Leergewicht ab Werk ohne Zusatzausstattungen ist 1700 KG. Heute auf der Wage blieb die Anzeige bei 2,13 Tonnen stehen. Das sind dann nur noch 70 KG Zuladung........

Meine erste Idee, dass ich meine Klamotten normal wie immer in den Wohni räume und die beste Beifahrerin der Welt künftig nackt im Urlaub herumspringt, wurde von ebendieser Person ablehnend beschieden ( ich zitiere mal aus jugendschutzrechtlichen Gründen eher nicht..... ). Also muss ich mir was überlegen.

Ok, Wasser kann ich einiges ablassen, bisse was muss aber drin bleiben, da wir oft mit Zwischenübernachtung fahren. Dann bin ich bei 100 KG Zuladung. Jetzt kann ich es riskieren und die 5 % Überladung, die ich bei einem Anhänger über 2 Tonnen ohne Punkte riskieren kann, ausnutzen. Dann bin ich bei 210 KG Zuladung ( Mit Zahlrisiko ).

Jetzt höre ich aber immer wieder, dass bei einer Kontrolle die Stützlast vom gemessenen Anhängergewicht abgezogen wird, da diese nichtmehr dem Anhänger zuzurechnen sei. Allerdings darf weder das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch dessen max. Achslast hinten überschritten werden - da die Stützlast dem Zugfahrzeug angerechnet und dem Anhänger abgezogen werden.

Ich lese aber immer auch wieder, dass dem nicht so sei. Wobei ich hier zwischen den Zeilen herauslese, dass es in diesen Fällen um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges geht....

Also die Frage:

Kann ich an meinen V 250 meinen 2,2 To Wohnwagen anhängen, diesen bis auf 2,3 Tonnen beladen, wenn erlaubt 100 KG auf die Anhängerkupplung drücken?

Weis da einer Antwort?

Was hast du denn genau für ein Wagen? Solange es kein 650er Hobby ist hast du recht gute Chance auf 2,5T aufzulasten. Doppelachser machen eigentlich nur mit 2,5T Sinn, wird aber von den Händlern aber gerne "unterschlagen"

Gruss
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  #7  
Alt 19.05.2015, 05:10
sh911 sh911 ist offline
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Zitat:
Zitat von MattisV Beitrag anzeigen
Was hast du denn genau für ein Wagen? Solange es kein 650er Hobby ist hast du recht gute Chance auf 2,5T aufzulasten. Doppelachser machen eigentlich nur mit 2,5T Sinn, wird aber von den Händlern aber gerne "unterschlagen"

Gruss
Das ist ein Hobby 650 KFU, ein Tandemachser

IMG_1151.jpg


Ja, ich werde wohl mal bei Hobby anfragen, ob eine Auflastung möglich ist, ohne Umbau der Achsen.... Die nächstgrößeren Tandemachser von Hobby sind dann 2,5 To und ich eigentlich kann ich mir bei der sparsamen Modulbauweise von Hobby nich vorstellen, dass die unterschiedliche Tandemachsen verbauen......
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Schöne Grüsse

Stephan

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  #8  
Alt 19.05.2015, 05:20
sh911 sh911 ist offline
Super V
 
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Mal eben über 400Kg für die "notwendigste" Grundausdtattung ist aber auch sportlich...!!!
-
Hast Du das werkseitige Leergewicht auch noch einmal gecheckt?
War die Waage präzise?
Alugasglaschen? Alufelgen? Mover? Zusatzbatterien?

Grüssle

Nico
Naja, die notwendige Grundausstattung liegt bei rund 230 KG. Der Rest ist vom Händler eingebautes Sonderzubehör. ( Microwelle, Backofen, Dachklima, Automatische Dachantenne, TrumaMover xt4f mit entsprechender Batterie ). Klar ich weis schon das dies viel Krimskrams ist, hatte mich einfach in den so fertigen Wohni verliebt. ( Eine Ansammlung von Sonderzubehör beim Händler und Hobby war so freundlich einen Wohnwagen drumherum zu bauen..... )

Alufelgen wäre eine Idee, bin zwar nicht so der Freund davon ( aus optischer Sicht, Räder müssen rollen und nicht schön aussehen und teuer sein ), aber ich kann mal schauen was da für Gewichtseinsparungen drin sind....

Alugasflaschen ist auch ne Idee, mal sehen wo ich die bekomme und wie ich die wieder gefüllt bekomme.... ( und vor allem was ich dann mit meinen 4 anderen Gasflaschen mache - von denen ich natürlich im normal Urlaub nur 2 dabei habe....

Ich denke zwischen 30 und 50 Kg kann ich noch sparen, da ich im Wiegezustand den 50 Liter Tank mit Frischwasser voll und die Toilette auch mit 10 Liter gefüllt hatte. ( wobei ich bei der Erstbefüllung echt feststellen musste, dass dazu noch 10 Liter Wasser in Leitungen und Therme versteckt sind. Denn nachdem ich den Tank das erste mal voll hatte und dann Wasser in die Therme pumpte und bis zu allen Wasserhähnen laufen lies konnte ich nochmal 10 Liter nachfüllen....
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Schöne Grüsse

Stephan

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  #9  
Alt 19.05.2015, 06:26
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
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Ansonsten hilft noch eine Helium-Füllung in die Reifen, keine metallischen Ventilkappen, halbleere Batterien, unbedrucktes Toilettenpapier und nur Cola-Light...!

-

Und pass auf, dass Dir aufgrund eines zu hohen Gewichts nicht so etwas passiert:

http://youtu.be/uMV2P7_pIqg

-

Grüssle

Nico

Geändert von princeton1 (19.05.2015 um 06:29 Uhr)
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  #10  
Alt 19.05.2015, 06:30
Benutzerbild von no_wind_no_fun
no_wind_no_fun no_wind_no_fun ist offline
V-Experte
 
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Vahrzeug: Viano CDI 3.0 lang
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Zitat:
Zitat von sh911 Beitrag anzeigen
Alugasflaschen ist auch ne Idee, mal sehen wo ich die bekomme und wie ich die wieder gefüllt bekomme.... ( und vor allem was ich dann mit meinen 4 anderen Gasflaschen mache - von denen ich natürlich im normal Urlaub nur 2 dabei habe....
Hallo, Alugas gibt es inzwischen fast überall bei den großen Baumärkten auch im tausch, teils wird auch ein Upgrade auf Alugas angeboten.

mfg
__________________
Historie: Transit FT80 V4 2.0(Essex) EZ79; T4 Caravelle 2,5 AAF EZ93; T4 Caravelle (Business) 2,5 TDI 111kW EZ00; Viano CDI 3.0 lang Modell0 EZ10
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