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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Zitat:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür keine Rechtschutzverischerung! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu vianonuevo für den nützlichen Beitrag: | ||
#12
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Zitat:
Den der Anwalt bekommt seine Zeit von der Versicherung bezahlt. Kümmert sich man selber um alles, bekommt man nur eine Pauschale? Was da an Zeit bei drauf geht bei den ganzen Papierkram, wenn man nicht gerade ein Bürojob hat, und die Freiheit hier und da Telefonate zu erledigen und Faxe/E-Mails zu senden wüsste ich nicht wie man das ohne Anwalt hinbekommen soll. Bei mein letzten Unfall (der Totalschaden vom W203), habe ich 3 Tage versucht "schnell auf unkomplizierten Wege den Schaden zu regeln, (ADAC war die gegnerische Vers.), kaum erreichbar, man konnte zu dem Vorfall nichts sagenb, wusste nicht Bescheid, hin und her rumtelefoniert, als ich dann wegen Leihwagen fragte, hieß es ich könne erst Leihwagen nehmen wenn der Wagen repariert wird, allerdings war mir ziemlich klar das dieser nicht repariert würde, also Gutachten abwarten, solange kein Leihwagen.... Daraufhin habe ich die Sachen dem Anwalt gegeben, und mir den Leihwagen über ADAC Plus Mitgl. geholt... |
#13
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Mahlzeit
Die „10 Goldenen“ würde ich Pauschal so nicht unterschreiben! Der Einzelfall entscheidet und ja, die Zahlenden wollen immer nur mein bestes, die Kosten so gering wie möglich zu halten! Wobei man sich da auch nicht vertun darf, wenn die ein Haar in der Suppe finden, schießen die Unverhältnismäßig zurück, wobei denen es dann egal ist wie viel Geld das ausmacht. Nur der Geschädigte bekommt „nix“ davon! Vor einer „Aktion“ erst mal alles abwägen! Zu 1: Gerade wenn man Telefoniert, vorbeireitet mit Zettel mit Fragen und keine Zusagen die einem das Genick brechen können! Erst recht, wenn eine Antwort „erzwungen“ wird. Im Zweifel, „kann ich nichts zu sagen, muss ich klären“ um Zeit zu gewinnen. Zu 2: Kann auch die eigene Versicherung gefragt werden die nichts zahlen braucht, aber Hilfestellung geben weil die das Spiel ja nun auch kennen! Zu 7: Man kann schon sagen, dass ein Abtritt eine „Generalvollmacht“ ist. Aber nicht jeder nutzt sie „aus“. Manch einer kann und oder will nicht in Vorleistung gehen. Nur würde ich Fragen, „was habe ich davon?“ Wenn nix kommt außer BlaaaaBlaa „und für Sie ist das nur zum Vorteil“, dann welcher? Ist mir zu wenig! MFG Klaus |
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