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  #1  
Alt 19.06.2017, 13:31
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Mitch Mitch ist offline
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Standard Frage an die Experten Zulassung/TÜV

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage an die "Experten":

Ich könnte günstig an einen Wohnwagen kommen.
Er ist fahrbereit und technisch so weit in Ordnung, allerdings nicht zugelassen und hat auch seit längerem keinen TÜV mehr.
Ich müsste ihn ca. 150km ziehen.

Wie kann ich das machen und was muss ich dann zuerst machen, Zulassen, dann TÜV?

Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle und TÜV fahren?

Vielen Dank!
__________________
Gruss
Markus seit Dezember 2018 ohne V
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  #2  
Alt 19.06.2017, 14:00
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princeton1 princeton1 ist offline
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Lächeln

Ne, ohne Kennzeichen darfst Du den Anhänger nicht ziehen...!
Und die Kurzkennzeichen erfordern auch TÜV, es sei denn, Du fährst in der Nähe vom Abholort direkt mit den Kurzzeitkennzeichen zum TÜV...
Aber keinesfalls 150Km...!
Würde der von den Abmessungen ggf. auf einen großen Anhänger passen...?

-

Grüssle
Nico
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  #3  
Alt 19.06.2017, 14:08
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Hm, Anhänger könnte gehen, ist nur 4,8m lang.

Gibt es denn noch rote Nummern? Kenne das von früher, da hatte eine Kumpel rote Schilder und wir sind damit immer alles mögliche gefahren, was nicht zugelassen und nicht ganz STVO konform war
__________________
Gruss
Markus seit Dezember 2018 ohne V
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  #4  
Alt 19.06.2017, 14:31
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Rote Nummern gibt's noch...!
Allerdings "nur" für Probefahrten...!
Und auch dann sollte TÜV vorhandenseinn...!
Wohnwagen die lange standen, könnten aber auch was die Verkehrstauglichkeit angeht, tickende Zeitbomben sein...!
Reifen haben einen Standplatten, sind porös...e.c.t
Bremsen sind festgegammelt...!
Die Anhängervariante würde ich bevorzugen...!

-
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  #5  
Alt 19.06.2017, 14:36
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Hm, echt schade.

Technisch wie gesagt, alles okay, wurde erst vor zwei Wochen 200 km weit gezogen (laut Anbieter mit roter Nummer).

Habe gerade mal gesucht, rote Nummern gibt es nur an Gewerbe, Kurzkennzeichen nur mit TÜV.
Die Anhängervariante ist mir dann doch zu teuer und aufwändig.
__________________
Gruss
Markus seit Dezember 2018 ohne V
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  #6  
Alt 19.06.2017, 14:57
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Cooper40 Cooper40 ist offline
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Paderborn -[Deutschland]- PB Paderborn -[Deutschland]- MF 4 0 0
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Mahlzeit

Rote Kennzeichen sind soweit nur noch „Gewerblichen“ vorbehalten und die „Verleihen“ aus vielerlei Gründen nicht (mehr) an „Privat“.

Wenn man also kein Vitamin B hat, wird das auch nichts. (Da keinem Böse sein, ist ein strenges Protokoll heuer und einmal abgenommen vom Straßenverkehrsamt, bekommt man nicht mehr so leicht wieder!)

Mit nem passendem Trapo wäre eine gute Option. Die Spurbreite von der Wohndose ist aber meist ein Hindernis, da normale PKW-Transportanhänger seilten mehr als 2,1 Meter Innenmaß aufweisen.
Bei den meisten aber auch das „Böschungsmaß“, je nach Überhängen eine Aufgabe den da drauf zu bekommen. Wäre dann bei den meisten machbar in dem man zuvor schon auf Bohlen fährt um auf Höhe zu kommen.

Wenn er mit den Rädern nicht passt, aber drauf geht, hoch bocken, auf zwei Kanthölzer quer gelegt und darauf ablegen. Unter Berücksichtigung der Gesamtabmaße ordentlich verzurrt, vieles machbar.

MfG, Klaus
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  #7  
Alt 19.06.2017, 15:33
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McOtti McOtti ist gerade online
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Zwickau -[Deutschland]- Z Zwickau -[Deutschland]- OU 1 3 5
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Hallo

... Wo steht die Wohndose? Ich würde den zum örtlichen TÜV fahren ( vorher evtl. die Räder checken oder ersetzen) und dann nach Absprache den dort stehen lassen zum Zulassen (das dürfte nehmlich nicht vor Ort gehen) max bekommst Du einen Mängelschein
Beachte aber das Du auch eine Gasprüfung brauchst.

Gruß Uwe
__________________
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Überwiesen...
Ihr auch schon ???
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  #8  
Alt 19.06.2017, 16:38
Eumeltier Eumeltier ist gerade online
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Zitat:
Zitat von McOtti Beitrag anzeigen
Beachte aber das Du auch eine Gasprüfung brauchst.
Für die HU am WoWa nicht vorgeschrieben.
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  #9  
Alt 19.06.2017, 18:08
Zefix Zefix ist offline
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Mit Kurzzeitkennzeichen geht auch ohne TÜV, aber nur innerhalb des Landkreises des Kennzeichens. Eben zu Probe und TÜV fahrten.
Mit TÜV dann natürlich Deutschland weit.
Und an Zulassungsstelle wollen sie einen Nachweis dass es deiner ist, Kaufvertrag oder du stehst in den Papieren.
Und entweder Kaufvertrag von einem im Landkreis der Zulassung oder du wohnst in dem Landkreis.
Hatte vor 1,5 Jahren schon mal probleme mit dem Mist.


Wenn du den Wowa dann auf dich zulässt und die Kurzzeitkennzeichen über deine Versicherung gemacht hast, rechnet dir deine Versicherung die Woche dann ganz normal an. Ansonsten ist das gar nicht so günstig. Frag aber vorher deine Versicherung nch der EVB Nummer.
__________________
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  #10  
Alt 20.06.2017, 19:58
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So, Danke euch allen, mache Dinge erledigen sich von selbst.

Der Verkäufer wollte mir den Wohnwagen bringen, mit roten Nummern, aber ungesehen kaufe ich nichts.
Er hatte mir zwar am Telefon versichert, dass alles super ist, das Ding dicht und trocken und voll funktionsfähig.
Ich habe ihn dann heute angesehen...total vergammelt, innen fast alles kaputt und der Boden an Alen vier Ecken durch gegammelt, sowie innen die Ecken vergammelt

Der wollte wohl jemand übers Ohr hauen

Egal, ich habe jetzt eine andere Wohndose gefunden und gekauft.
__________________
Gruss
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