Meßgerät Atemalkohol in Frankreich erforderlich
Ab dem 01.Juli 2012 ist jeder Fahrzeugführer in Frankreich verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen (ein etwaiges Verfallsdatum darf nicht abgelaufen sein). Ein Fahrzeug, das mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet ist, muss nicht zusätzlich ein Alkoholtestgerät mitführen. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein entsprechendes Gerät vorweisen, wird ab dem 01.11.2012 ein Bußgeld in Höhe von mindestens 11,00 € erhoben, das sofort zu bezahlen ist. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge.
Die Alkoholtester sind in Apotheken im Internet und ggf. auch in Tankstellen erhältlich, sie kosten zwischen 1,50 und 5,00 €.
In Frankreich angemietete Mietwagen enthalten bereits ein entsprechendes Meßgerät.
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Gruß aus OWL
Helmut
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