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  #1  
Alt 23.12.2018, 18:40
Skoell Skoell ist offline
Vrischling
 
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Standard Steuererhöhung

Hallo zusammen,


als kleine Weihnachtsüberraschung hat mit das Hauptzollamt für meinen Vito 116 4x4 W639 rückwirkend eine neue Steuereinstufung als PKW geschickt - hat man beim Mixto, da der ja keine Möglichkeit einer zweiten Sitzreihe hat, die Chance auf einen Widerspruch?


Kann man, wenn der iderspruch nicht greift, dann das Fahrzeug insofern umschlüsseln, so dass man wenigstens ein bischen bei der Versicherung spart?


Danke euch schon mal, ich wünsche euch und euren Familien schöne und besinnliche Feiertag
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  #2  
Alt 23.12.2018, 19:01
Benutzerbild von Mercy
Mercy Mercy ist gerade online
Vauminator
 
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Motor: 3.0 CDI
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Beiträge: 1.252
Standard

Damals, vor meinem ersten V-Klasse Kauf, hatte ich mich mal schlau gemacht.
Also hier in Berlin, hatte ich keine Chance einen Mixto als Transporter zu zulassen.
Obwohl Ladefläche > Passagierkabine.
Aber wie gesagt - damals.
__________________
Grüße aus der Hauptstadt
Bernd


Zitat der Woche KW42:

Das Licht am Ende des Tunnels wurde, aus Gründen der Energieeinsparung,
..... abgeschaltet!

Ihre Bundesregierung
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  #3  
Alt 23.12.2018, 19:07
Benutzerbild von v-dulli
v-dulli v-dulli ist gerade online
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
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Das scheint aktuell eine sehr beliebte Methode zu sein das Steueraufkommen noch etwas zu erhöhen, es gibt auch sehr viele Sprinter die ganz plötzlich als Pkw durch die Gegend fahren.
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #4  
Alt 23.12.2018, 19:29
Rockatanski Rockatanski ist offline
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Das KraftStG wurde in seiner neueren Fassung (vermutlich zum 1. Januar 2013) in §18 KraftStG um den Absatz 12 ergänzt.

§ 18 Übergangsregelung
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden. (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 ist die Besteuerung nach Hubraum.)

Hier noch der §2 (2a) in der alten Fassung vom 1. Juli 2010, auf den verwiesen wird, der aber jetzt weggefallen ist:

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;

3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Fazit:

Unser Staat will die alten Autos wegkriegen.

Komisch, das keine Kontaktdaten von VW Mercedes und BMW genannt sind
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  #5  
Alt 23.12.2018, 19:56
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Hein Hein ist gerade online
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das scheint aktuell eine sehr beliebte Methode zu sein das Steueraufkommen noch etwas zu erhöhen, es gibt auch sehr viele Sprinter die ganz plötzlich als Pkw durch die Gegend fahren.

Diese Fahrzeuge sind seit vorgestern lt HZA Münster auch PKW...






D.h.: Doppelte Steuer beim Euro 6 Adblue Sprinter und 4x beim 20 Jahre alten 903er.

Den Widerspruch zum Beschid schreiben war die letzte Tat vor dem Weihnachtsurlaub.

Hein
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  #6  
Alt 23.12.2018, 20:12
Skoell Skoell ist offline
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Die ham doch ne komplette Meise - zumal man ja da komplett die Nachteile zweier Welten hat (Sonntagsfahrverbot, hohe Versicherung des LKW und hohe Steuern des PKW)


Ein Umschlüsseln auf PKW damit man wenigstens zwei Nachteile aufgibt, gibt es wohl nicht?
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  #7  
Alt 23.12.2018, 20:33
Rockatanski Rockatanski ist offline
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Hein, nicht vergessen, beim Einspruch die Aussetzung des Vollzuges zu beantragen.
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  #8  
Alt 23.12.2018, 21:48
bb207 bb207 ist offline
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Der Staat braucht Geld, und das holt er sich bei den Dummen, die jeden Früh an die Maloche rollen und abends oder am WE wieder heim kommen.
Die nächsten 10Mio Sozialfälle scharren schon mit den Hufen. Was denkt ihr wo die hin wollen wenn sie erst mal europäischen Boden betreten haben? Jetzt wo sie die Vereinten Nationen als Rückendeckung haben...
Die Kfz-Steuer wird sicher auch bald angehoben, zum Klimaschutz natürlich. PKW-Maut, Co² Sonderabgabe, teure Zusatzfilter für Holzheizanlagen sowie ne extra Feinstaub-Steuer für selbige. Wir stehen grad erst am Anfang. Wartet's nur mal ab. Die nächsten Jahre werden ganz spannend.

Da bin ich mal gespannt, wann bei uns die Pritschen und LKW als PKW umgestuft werden. Ein Glück machennwir die Firma nächstes Jahr dicht. Dann können sie sich nen anderen suchen, den sie schikanieren.
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  #9  
Alt 23.12.2018, 23:27
purple
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Zitat:
Zitat von Skoell Beitrag anzeigen
...Sonntagsfahrverbot...

Nur weil man einen Lkw fährt?


Hier mal ein Auszug aus der entsprechenden gesetzl. Vorschrift:


§ 30 StVO -Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot-

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.


Unsere V's und auch die Sprinterklasse liegen doch unter 7,5 t zulässige Gesamtmasse, so dass diese Vorschrift hier dann gar nicht greift. Und wenn wir mal einen Anhänger mitführen, dann machen wir das doch nicht zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern.
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  #10  
Alt 23.12.2018, 23:37
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thw thw ist offline
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Ort: Hamburg
Vahrzeug: Viano MP (W639)
Baujahr: 12/2005
Motor: CDI 2,2+
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Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- HH Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- C * * 4 2
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Also meine KFZ Steuer hat sich nicht erhöht, jedenfalls bekam ich bisher kein Schreiben....
__________________

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