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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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#12
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Ne das ist das LKW Symbol. Ich meine nur wozu zählt der Vito weil der ja nicht *PKW* ist
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#13
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Zitat:
Ich hol die Übersicht immer raus, wenn die Frage der Polizei kommt "Haben sie das Verkehrszeichen nicht gesehen??" "Doch, gesehen schon, aber nicht verstanden, deswegen schaue ich hier ja nach!" Aufgrund dieses erkennbar bemühten Verhaltens, verantwortungsbewußt am heutigen Strassenverkehr teilzunehmen, wurde ich bislang immer gelobt und durfte immer ohne Sanktionen weiterfahren..... ! PS: Und die ganz harten Ordnungshüter kriege ich spätestens mit dem Angebot "Ich brühe Ihnen jetzt erst mal eine richtig leckere Tasse Cappucino!" Hier der Link, wer diesen erfolgreichen Weg auch beschreiten will!
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" Geändert von V6 Mixto Lang (04.02.2015 um 17:39 Uhr) |
#14
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@blondie,
da Dein Vito weder PKW noch richtiger LKW (über 3,5t) ist darfst Du im öffentlichen Verkehrsraum gar nicht parken, weil Dein Kfz gibt es gar nicht Pech gehabt - durchs Raster gefallen
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#15
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Vito=Pkw wenn nicht Lkw Eingetragen
Viano = sowieso Pkw MP= Ich habe keinen... Mit Pkw Eintragung im Schein darf man bei dem Schild stehen bleiben, Wohnmobil oder Lkw Eintragung nicht. So lese ich dieses Schild
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
#16
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Wie bereits schon mehrfach richtig angeführt handelt es sich hier um das Verkehrszeichen 314 Parken "erlaubt" (§42 Abs.2 StVO) mit den Zusatzzeichen 1048-10 (nur für Pkw) und 1040-30 (Zeitangabe = hier nur während dieser Zeit).
Für andere Fahrzeuge ist das Parken hier ausnahmslos verboten, für Pkw auch bzw. nur außerhalb des angeführten Zeitraumes. Ausschlaggebend für die Bestimmung der Fahrzeugart ist die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingetragene Art. |
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#17
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Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?
Ich würde die Beschilderung eigentlich so deuten ... |
#18
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§ 39 Abs. 3 StVO
"Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar [..] unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." - würde Deiner Auffassung widersprechen und "tagsüber parken für alle" ergeben.
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Gruß Reinhard |
#19
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@VITO-Power
Zitat:
VZ 314 (Parken erlaubt) - direkt darunter VZ 1040-30 (zeitliche Beschränkung 5 - 17 Uhr) - direkt darunter VZ 1024-10 (Pkw-Symbol mit dem Zusatz "frei"). Diese Beschilderung würde bedeuten, dass das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 5 - 17 Uhr, und das Pkw von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind (weil "frei"). Geändert von purple (04.02.2015 um 22:30 Uhr) |
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#20
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Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?
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