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#11
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Zitat:
Na ja?Eigentlich in Ordnung. Da: Und wenn der Monteur auf der Fahrt zum Kunden im Stau steht? Zu der vom Kunden zu bezahlenden Fahrtzeit zählt grundsätzlich auch die angemessene Wartezeit an Ampeln, im Stau oder beim Umsteigen bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Neben den Fahrtzeiten des Monteurs können grundsätzlich auch die tatsächlich entstandenen Fahrzeugkosten für Versicherung, Benzin etc. berechnet werden. Die Abrechnung kann auch entsprechend einer nach Kilometern oder Zonen eingeteilten Staffel erfolgen. ( Aus https://www.elektro-eks.de/infos-rund-um-auftrag-und-rechnung/21-wenn-der-handwerker-kommt/86-fahrtzeit-als-kostenfaktor-muss-die-anfahrtszeit-bezahlt-werden) Warum soll der Kunde nicht die An.- u. Abfahrt vom Monteur bezahlen? Dem Monteur kann der Arbeitgeber ja auch nicht das Geld abziehen. Das wäre ja zu schön. Dem Kunden wird ja vorher mitgeteilt, was die Std. und die Anfahrt kostet. Will er das nicht zahlen, soll er das vorher sagen, da muss er nicht erst einen Monteur kommen lassen und hinterher die Backen aufblasen. Zu der Arbeitszeit zählen halt auch die Anfahr.-u. Abfahrtskosten. Man kann das aber auch anders aufführen, in dem man diese Kosten gleich mit in die Monteurstunde rechnet. Dann kostet die Monteurstunde halt 160,00 €. Ob das besser ist?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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