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  #1  
Alt 18.07.2017, 21:23
Emil Emil ist offline
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Standard Höherlegung durch H&R Federn

Hallo,

da die Gechichte mitder Höherlegung eines Viano 4Matic nicht so viel hergibt und sich die Angebote sehr in Grenzen halten, wollte ich mal meine Lösung vorstellen.

Da die Hecktriebler und Allradler grundsätzlich die gleichen Federn verbaut haben, kann man zur Höherlegung in beiden Fällen zu den H&R Höherlegungsfedern greifen.

Die H&R Federn haben im Gutachten zwar einen 2WD Hinweiß in Klammern stehen, aber die EG-Genehmigungsnummer entspricht auch der eines 4WD und somit ist die legale Eintragung kein Problem.

Klar wird der Ausfederweg durch die Federn nicht geändert und die Verschränkung für Geländepassagen nicht verbessert, aber die Bodenfreiheit ändert sich dadurch um 2,5 bis 3cm.
Die Federn bekommt man für 300 € und das macht sie meiner Meinung nach zu einer guten Alternativen. Vor allem wenn es einem so geht wie mir, dessen 4Matic vom Vorbesitzer durch Federn tiefer gelegt wurde und dadurch sowieso die Federn gwechselt werden sollten.

So sieht das ganze dann aus:



Gruß
Dirk
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  #2  
Alt 18.07.2017, 22:26
Benutzerbild von tgcj
tgcj tgcj ist offline
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Wow das wäre ja eine super Lösung. Die angebotene von Terranger und Kayser sind mir auch zu teuer.
Wäre es möglich mir eventuell das Gutachen und eine Breifkopie per PN zukommen zu lassen damit ich das mit meinem TÜV Prüfer mal abstimmen kann?
Hat sonst alles gepasst, also Bremsleitungen und Winkel der Antriebswellen?
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  #3  
Alt 19.07.2017, 09:44
psnd psnd ist offline
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eben, das ist es , der Winkel der Antriebswellen passt nicht mehr, ich habe die gleiche Lösung, fahre jezt doch zu Terranger, und werde dort Umbauen lassen mit Absenkung des Hinterdiffertials, und s.w
Langfristig Schadensrisiko möchte ich doch nicht eingehen
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  #4  
Alt 19.07.2017, 09:59
Benutzerbild von v-dulli
v-dulli v-dulli ist gerade online
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Zitat:
Zitat von tgcj Beitrag anzeigen
Hat sonst alles gepasst, also Bremsleitungen und Winkel der Antriebswellen?
Da hier die Stossdämpfer unangetastet bleiben wird man nur die Federrate so verändert haben dass der V im "normalen" Beladungszustand nicht mehr so tief eintaucht. Dadurch muss auch nichts weiter an Bremsschläuchen und Seilen verändert werden und den Wellen sollte das, wenn überhaupt, eher wenig etwas ausmachen. Deren möglicher Knickwinkel ist grösser als der im ausgefederten Zustand. Einzig bei dauernder hoher Belastung könnte sich ein vorzeitiger Verschleiss einstellen.

Ein Fahzeug anzuheben um anschliessend den Antrieb wieder abzusenken macht, in meinen Augen gar keinen Sinn.
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #5  
Alt 19.07.2017, 11:12
janr janr ist offline
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Ein Fahzeug anzuheben um anschliessend den Antrieb wieder abzusenken macht, in meinen Augen gar keinen Sinn.
Ein Bodylift ist im Offroad Bereich gängige Praxis, um bei gleichbleibender Differentialkorbhöhe

- mehr Platz in den Radhäusern (für größere Reifenkombis) zu haben
- größere Böschungs- und Rampenwinkel zu bekommen
- den Knickwinkel der ATW zu verringern (längst nicht alle Fahrzeuge haben die Diffs so tief hängen und nahezu 0° Knickwinkel wie im W639)

Der Sinn eines Bodylifts am Viano erschließt sich mir aber nicht, da wie schon beschrieben, die ATW schon ein paar mehr Grad vertragen.
Außerdem ist der Aufwand irre hoch, da es eben nicht nur reicht, "das Diff tiefer zu hängen".
Für einen Bodylift muss der gesamte Antrieb um idealerweise die Fahrzeughöherlegung mit Spacern abgehängt werden und das fängt vorne an den Motor- , Lenkgetriebe, Stabi- Fahrschemel- und Getriebelagern an...

Ein Bodylift macht auch bezüglich des Verschiebewegs der ATW Sinn. Mit steigendem Knickwinkel ist besonders auch vorne mehr Verschiebeweg in den ATW gefordert. Also theoretisch muss die ATW bei voll entlastetem Rad auch bei einer Höherlegung noch verschieben können. Kann sich ja jeder ausmalen was passiert, wenn der V ein Bein hebt, gut Drehmoment anliegt und das gesamte Rad "in den Endanschlag der ATW Verschiebung" fällt.

Nach einer Höherlegung werden ohne Bodylift die Antriebswellen schneller verschließen, da die Kugeln der Gleichlaufgelenke nicht mehr in den angestammten Bahnen laufen. Das hängt aber auch von der Materialgüte ab, da habe ich bei den V Antriebswellen noch keine Erfahrung machen können.
__________________
Viele Grüße,
Jan

MP +3cm, ATW Adapter, 16" Stahlfelgen auf 235/70 R16 Cooper AT, Niveaudämpfer L200 HA + Serie VA mit Verlängerungshülsen, L400 Schnorchel, verlängerte Entlüftungen, UFS Motor/Getriebe/Tank, gedämmt & isoliert, Alusteck Ausbau , 150WP Solar, Android-Ceiver, Calix-Vorwärmer, GSM FB

Geändert von janr (19.07.2017 um 11:25 Uhr)
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  #6  
Alt 19.07.2017, 11:18
janr janr ist offline
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Zitat:
Zitat von tgcj Beitrag anzeigen
Wow das wäre ja eine super Lösung. Die angebotene von Terranger und Kayser sind mir auch zu teuer.
Wäre es möglich mir eventuell das Gutachen und eine Breifkopie per PN zukommen zu lassen damit ich das mit meinem TÜV Prüfer mal abstimmen kann?
Hat sonst alles gepasst, also Bremsleitungen und Winkel der Antriebswellen?
Da die Dämpfer am W639 mehr als genügend Negativfederweg erlauben, ist eine sehr günstige und einfache Lösung mittels Federunterlagen zu erreichen:

https://www.spaccer.com/de_DE/marken...to-kasten.html

Nachteil gegenüber längeren Federn: nicht angepasste Federrate und mehr Federweg (für bessere Verschränkung) gibts trotz Höherlegung nicht. Aber das ist beim V ja eh sinnlos..
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  #7  
Alt 19.07.2017, 12:53
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Zitat:
Zitat von janr Beitrag anzeigen
Ein Bodylift ist im Offroad Bereich gängige Praxis, um bei gleichbleibender Differentialkorbhöhe

- mehr Platz in den Radhäusern (für größere Reifenkombis) zu haben
- größere Böschungs- und Rampenwinkel zu bekommen
- den Knickwinkel der ATW zu verringern (längst nicht alle Fahrzeuge haben die Diffs so tief hängen und nahezu 0° Knickwinkel wie im W639)

Der Sinn eines Bodylifts am Viano erschließt sich mir aber nicht, da wie schon beschrieben, die ATW schon ein paar mehr Grad vertragen.
Außerdem ist der Aufwand irre hoch, da es eben nicht nur reicht, "das Diff tiefer zu hängen".
Für einen Bodylift muss der gesamte Antrieb um idealerweise die Fahrzeughöherlegung mit Spacern abgehängt werden und das fängt vorne an den Motor- , Lenkgetriebe, Stabi- Fahrschemel- und Getriebelagern an...

Ein Bodylift macht auch bezüglich des Verschiebewegs der ATW Sinn. Mit steigendem Knickwinkel ist besonders auch vorne mehr Verschiebeweg in den ATW gefordert. Also theoretisch muss die ATW bei voll entlastetem Rad auch bei einer Höherlegung noch verschieben können. Kann sich ja jeder ausmalen was passiert, wenn der V ein Bein hebt, gut Drehmoment anliegt und das gesamte Rad "in den Endanschlag der ATW Verschiebung" fällt.

Nach einer Höherlegung werden ohne Bodylift die Antriebswellen schneller verschließen, da die Kugeln der Gleichlaufgelenke nicht mehr in den angestammten Bahnen laufen. Das hängt aber auch von der Materialgüte ab, da habe ich bei den V Antriebswellen noch keine Erfahrung machen können.
Die Böschungswinkel beim 639er sind nicht so schlecht und über eine Höherlegung ergibt sich nur hinten eventuell einen Vorteil.
Das Problem hier ist die schiede Bodenfreiheit und lässt sich nur bedingt erhöhen.
Belasse ich es bei serienmässigen Federweg und erhöhe über die Federrate "nur" das Fahrniveau kann ich durchaus den einen oder anderen cm an Bodenfreiheit gewinnen.
Bezüglich Radgrösse ist nicht der Kotflügelausschnitt die begrenzende Grösse sondern der Lenkwinkel bzw. das Ganze Radhaus vorne und dieses kann man durch weglassen der Verkleidungen nur bedingt vergrössern. Daran ändert auch eine "normale" Höherlegung nichts.
Bei der Verschränkung darf man eine "normale" Einzelradaufhängung nicht mit Starrachsen oder gar dem Zentralrohrfahrgestell eines Tatra vergleichen.

Die Länge und Knickwinkel der ATW sehe ich bei einer leichten Höherlegung als eher unkritisch an.
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #8  
Alt 19.07.2017, 14:37
janr janr ist offline
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Die Böschungswinkel beim 639er sind nicht so schlecht und über eine Höherlegung ergibt sich nur hinten eventuell einen Vorteil.
Das Problem hier ist die schiede Bodenfreiheit und lässt sich nur bedingt erhöhen.
Belasse ich es bei serienmässigen Federweg und erhöhe über die Federrate "nur" das Fahrniveau kann ich durchaus den einen oder anderen cm an Bodenfreiheit gewinnen.
Bezüglich Radgrösse ist nicht der Kotflügelausschnitt die begrenzende Grösse sondern der Lenkwinkel bzw. das Ganze Radhaus vorne und dieses kann man durch weglassen der Verkleidungen nur bedingt vergrössern. Daran ändert auch eine "normale" Höherlegung nichts.
Bei der Verschränkung darf man eine "normale" Einzelradaufhängung nicht mit Starrachsen oder gar dem Zentralrohrfahrgestell eines Tatra vergleichen.

Die Länge und Knickwinkel der ATW sehe ich bei einer leichten Höherlegung als eher unkritisch an.
Meine Ausführungen waren eher allgemeiner Natur und vor allem in Sachen Karosserie nicht unmittelbar auf den V bezogen.
Das Thema Bodylift ist beim V meiner Meinung nach keinen zweiten Gedanken wert. Der Satz fehlte eventuell noch
Ich würde die Höherlegung, wenn benötigt oder gewollt, aufgrund der stark überwiegenden Straßenauslegung tatsächlich über Spacer und oder die geposteten Federn vornehmen.
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Geändert von janr (19.07.2017 um 14:51 Uhr)
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  #9  
Alt 19.07.2017, 14:45
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Zitat:
Zitat von janr Beitrag anzeigen
Meine Ausführungen waren eher allgemeiner Natur und vor allem in Sachen Karosserie nicht unmittelbar auf den V bezogen.
Das Thema Bodylift ist beim V meiner Meinung nach keinen zweiten Gedanken wert. Der Satz fehlte eventuell noch
Hier geht es aber um die Höherlegung des V und nicht um Grundsatzdiskussionen.
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  #10  
Alt 19.07.2017, 15:56
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Hier geht es aber um die Höherlegung des V und nicht um Grundsatzdiskussionen.
Jo, passt schon!

Zitat "Ein Fahzeug anzuheben um anschliessend den Antrieb wieder abzusenken macht, in meinen Augen gar keinen Sinn." hat mich dazu bewogen, etwas vom Thema abzukommen. Denn diese Aussage bezog sich ja auch nicht auf den V im Speziellen, oder?
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Geändert von janr (19.07.2017 um 16:02 Uhr)
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