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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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k.o.
Nun habe ich aus Sicherheitsgründen auch endlich ein k.o.-Pfefferspray in meinem MP und muss darauf folgendes lesen:
Gebrauchsanweisung des K.o.-Pfeffersprays: "Das knallharte K.o.-Pfefferspray zum Schutz vor Angriffen. Im Notfall auf Augen und Schleimhäute sprühen. K.o.-Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray. Es wirkt ebenso überzeugend gegen Menschen, ist aber in Deutschland nicht dafür zugelassen. Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen." Hat jemand von Euch zufällig einen geeigneten Vordruck? Gruss Wolle |
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#2
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Irgendwie läuft das in D falsch, dass oft der Täterschutz vor dem Opferschutz kommt
Aus Spass wird man das Spray wohl nicht einsetzen und potentiellen Verbrechern wird herzlich egal sein was auf der Dose steht ... |
#3
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tja, Täterschutz geht in D wohl vor Opferschutz.
Folgendes hat sich bei uns in der Nachbarschaft ereignet: "Die Technik macht es möglich: Wer sein Haus oder Gelände schützen will, kann heute überall kleine, billige Überwachungskameras kaufen. Wie viele davon installiert sind, ist nicht bekannt, denn die Kameras sind nicht meldepflichtig. Auch die Kamera nicht, die vor gut zwei Wochen in Kürten-Bechen filmte, wie unbekannte Täter den Bronzeesel mit roter Farbe beschmierten. Es sind die Aufnahmen dieser Kamera, die der Polizei derzeit Kopfzerbrechen bereiten: Denn nach der reinen Lehre des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dürfte es die Aufnahmen gar nicht geben – denn Personen dürfen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht ohne ihre Erlaubnis gefilmt oder fotografiert werden. Der Kamerabesitzer hätte also seine Linse so einstellen müssen, dass tatsächlich nur die ihm gehörende Fläche überwacht wurde und nicht der öffentliche Platz. Hat er aber nicht. Und nun? Den Film mit den Tätern auf dem Video gibt es, er liegt der Polizei vor. Fraglich ist, ob sie ihn nutzen darf und ob den Kamerabesitzer ein Bußgeldbescheid erwartet." Da fragt man sich schon, ob noch alles in Ordnung ist... Gruss Wolle |
#4
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Das ist mir alles egal, im Zweifel, in letzter Konsequenz kommt Spray oder der Teleskopstock zum Einsatz. Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt.
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Gruß Michael |
#5
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Angemessen antworten und dann freundlich nachfragen. Hat sich bisher immer bewährt..
https://wurstkoffer.files.wordpress....07/kloppe1.jpg 😜 |
#6
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Ja so ein Migränestäbchen bewirkt schon mal Wunder :-)
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#7
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Hallo,
ZITAT: "Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt. " Ja war denn der Schädel von dem letzten Übeltäter so hart ???
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Hallo,
ZITAT: "Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt. " Ja war denn der Schädel von dem letzten Übeltäter so hart ??? Das mit der Zustimmung sehe ich im Falle eines Angriffs gegen meine Person oder Dritte (nahestehend oder nicht) gelassen -das Risiko muss man dann eben eingehen und insoweit vertraue ich der deutschen Justiz - noch.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#9
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Das Verbot schützt auch den Anwender selbst, vor Anwendungsfehlern und Tätern, die sich dann erst recht provoziert fühlen...
Schon das Mitführen von Pfefferspray ist nicht gestattet ... Ich habe noch nie welches vermisst ... |
#10
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Hallo,
....ich zwar auch nicht aber nicht jeder ist wie wir.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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