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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Rechte und Ansprüche bei einem Verkehrsunfall
Hallo,
nachdem ich hier im Vorum schon unterschiedliche Aussagen zum Thema Unfall, Gutachter, Anwalt usw gelesen habe ... will ich hier eine Sammlung von Tipps bzw Links zum Thema anregen. "Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher). Folgende Rechte stehen einem zu: die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
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#2
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10 goldene Regeln für die Unfallregulierung
Regel 1: Keine Ansprüche leichtfertig verschenken Regel 2: Niemals (!!!) die Versicherung um Rat fragen Regel 3: Äußerste Vorsicht bei Zentralruf der Autoversicherer Regel 4: Nie einen Unfall selbst mit der Versicherung regulieren Regel 5: Nie Regulierung durch Abschleppdienst, Werkstatt oder Mietwagenfirma (jedenfalls, wenn die kein perfektes Unfall- Berechnungsprogramm verwenden) Regel 6: Nichts sofort oder gar ungelesen unterschreiben Regel 7: Keine Abtretungserklärung unterschreiben Regel 8: Immer einen eigenen Sachverständigen beauftragen Regel 9: Was kostet mich ein Unfall- Anwalt ? Regel 10: Wie finde ich einen guten Unfall- Anwalt ? Quelle: http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm |
#3
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Unverschuldeter Autounfall - Ihre Rechte
Wenn sie unverschuldet mit Ihrem KFZ in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Rechte:
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Delos, Gomick, Silberelch, Vitoraser, belabw, drdisketti, leo, paqua, potti, roadrunner, rollieexpress, thw, v-dulli |
#4
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Das Beste ist immernoch keinen Unfall zu haben!
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Gruß Jens Kassenwart |
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#5
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Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
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#6
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Zitat:
Dafür gibt es wohl keine Rechtspflicht, aber ein motivierter Anwalt versucht auch solche Kosten geltend zu machen und manchmal klappt es. Trotzdem, auch ich fahr am liebsten unfallfrei! |
#7
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Rechtsschutzversicherung und Folgeschaden
Achtung zu Aussage bei Regel 9:
Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst ! Gruss Uli |
#8
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Zitat:
MFG |
#9
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Zitat:
Meist genügt ja die einfache Abwicklung bzw die Vertretung der eigenen Interessen und Ansprüche durch einen Anwalt. Sprich, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem muss die gegnerische Versicherung immer die anwaltliche Vetretung bezahlen. Im Falle einer Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend. (deutsches Recht, im Ausland evtl anders ...) Tipp für häufig ins Ausland reisende: zusätzlichen Auslandsschadenschutz! http://www.aspect-online.de/lexikon/...schadenschutz/ http://www.kfz-versicherungen.net/ra...denschutz.html |
#10
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Rechtschutzversicherung
Hallo,
natürlich geht es nicht immer gleich um eine Klage, und das ist auch völlig egal. Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung wie jede andere auch, und wenn die zahlen sollen, suchen die häufig erstmal nach Wegen, dies zu vermeiden. Außerdem bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich den Fall vorher dort vorstelle, denn meine Ansicht kann eine ganz andere sein als die der Versicherung ! Und wenn ich grünes Licht bekomme, ist doch alles gut. Wenn nicht, spare ich mir evt. teure Anwaltskosten. Aber um Gottes Willen, jeder soll so handeln wie er es für richtig hält; ich gebe hier nur meine persönliche Meinung kund, und damit muß niemand anders einverstanden sein. Uli |
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