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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Zitat:
Genau, das ist das Einzige, was passiert. Einen 2. Hagelschaden kannst Du dann natürlich nicht mehr abrechnen, weil ja die Instandsetzung des 1. Schaden unterblieben ist. Und solange Du keinen tiefergelegten V fährst, ist meistens eh nicht zu sehen......... . Selbst bei der Inzahlunggabe/Einwertung bei MB hatte keiner auf das Dach geschaut............... .
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" |
#12
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Man sollte beachten, dass inzwischen die Gutachter an der unteren Grenze schätzen. Das wird jeder bestätigen, der anschließend den Schaden tatsächlich reparieren ließ. Bei mir war der Rechnungsendbetrag für meinen damaligen C-Kombi fast doppelt so hoch wie vom Gutachter erst einmal geschätzt. Die Versicherung mit dem Schild hat das auch anstandslos bezahlt. Nach dieser Erfahrung würde ich (auch im Zusammenhang mit einem zweiten Hagelschaden) immer reparieren lassen. Hagelunwetter werden schließlich immer häufiger. Wenn man dann 1500 € kassiert hat und dann verhaut es einem das Fahrzeug im nächsten Sommer so richtig ... das möchte ich nicht selbst zahlen müssen, das können auch mal 8000 € sein.
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#13
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Hallo zusammen,
so die Abrechnung läuft wie folgt: Reparaturkosten ohne MwSt - SB. - MwSt wird nicht erstattet, da nicht angefallen - Vahrzeugausfall wird nicht erstattet, da nicht angefallen - das Vzeug wird in ein Register eingetragen (www.informa-irfp.de) um Missbrauch durch mehrfach Regulierung bei VS-Wechsel zu unterbinden |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#14
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Zitat:
Guten Morgen Jörg, nur eine Frage, bist Du Selbstständig? Nur wegen der MwSt. Bezügl. der MwSt. hat sich schon einiges geändert, wobei bei Privatpersonen das nicht nachvollziehbar ist. Hier vielleicht ein paar nützliche Info. : http://www.auto-unfall-hilfe.de/stad...l-mehrwert.htm
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#15
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Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut |
#16
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Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
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Gruß Reinhard |
#17
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Zitat:
Ich hab im Frühjahr bei der Hagelreparatur einige Parkdellen und auch ne Beilackierung mit bekommen. Ohne Gerede und Gezehdere beim Lackierer. |
#18
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Zitat:
Als Selbständiger verbuche ich Gutschriften auch als Einnahme und führe da auch MWSt ab. Leider müssten sich dann die Versicherer das Geld auch vom Fiskus holen. Diese Zwischenfinanzierung will der Fiskus nicht. |
#19
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Ganz einfach.....
Rep.Kosten brutto minus Sebstbeteiligung minus 19%. Das bekommste denn von der VS. Weitere Schäden am Dach, wenn du nicht reparieren lässt, werden mit deutlich Abzug (NFA) reguliert. Gruß Alex
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Gruß Alex c' est la vie........ |
#20
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Natürlich wird das im Rahmen der Ermittlung der Zahllast Umsatzsteuer verrechnet, aber bei einem Guthaben kriegst Du das auch überwiesen.
Wenn Du einen fast neuen Wagen als Totalschaden abgerechnet kriegst, kann das bei einem kleinen Unternehmen der Fall sein.
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Gruß Reinhard |
Stichworte |
Hagelschaden, Versicherung |
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