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  #41  
Alt 23.03.2014, 15:10
Mopeto
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Ich habe für die Firmenfahrzeuge auch für jedes ein eigenes Fahrtenbuch.
Das ist zwar ne erbärmliche Arbeit aber es lohnt sich finanziell.
Diese 1 % Regelung ist sowas für den Ar...
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  #42  
Alt 23.03.2014, 21:55
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Guten Abend Rolf und guten Abend Horst,

na ja, so einfach wie Ihr beide das Fahrtenbuch so beschreibt. Ist das nicht.
Das FA hat bezüglich des Fahrtenbuches strengste Vorschriften.

Einfache Blätteraufzeichnungen genügen nicht. Und schon gar keine Excel Listen. Muss ein gebundenes Heft sein, wenn schon, davon abgesehen.

Wenn nur ein Punkt beim Fahrtenbuch für das FA nicht stimmt, geht das ganze in den Mülleimer. Mein Aufwand den ich dann ein ganzes Jahr betrieben hatte, war für die Katz.



Aber liest mal hier:

Zitat: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch


Nur soviel zum Fahrtenbuch.

Last und List. Was sagt das mir. Dafür brauche ich keinen Steuerberater, der mir auch keine Beratung geben kann.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #43  
Alt 24.03.2014, 05:30
VITO-Power
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Peter, ich kann mir denken, dass es für dich nicht so einfach erscheinen mag ...
Nach zwei entsprechenden Schwerpunktprüfungen des FA kann ich dir aber versichern, dass es wirklich nicht sehr schwierig ist ein konformes Fahrtenbuch zu führen ...
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  #44  
Alt 24.03.2014, 12:39
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blondie blondie ist offline
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naja das leidliche Thema 1% oder Fahrtenbuch. Hab jetzt auch mal noch bissl gegoogelt.. Gehen ja meilenweit die Meinungen auseinander..Interessant ist ein Urteil
http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...tattwagen.html

Aber eins muss ich sagen. Letztes Jahr sollte ich Fahrtenbuch nachreichen für meinen alten Vito L. Habe dem jungen Mann vom FA am Telefon erklärt das ich vor Jahren das mit einer Mitarbeiterin geklärt hatte das wir einen privaten PKW in der Familie haben und der Vito nur gewerblich genutzt wird. Habe Fotos vom Vito mit ausgebauter Sitzbank und verteilten Werkzeug gemacht. Ihm die Fotos geschickt und gut wars...
Vielleicht sollte man mal vorher anfragen beim neuen um sich Ärger zu sparen. Aber ich kenne viele die den Vito zu 100% drin haben. Und ne Trennwand wäre bei mir fehl am Platz. Brauch manchma die volle Länge im Auto zum transportieren
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein


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  #45  
Alt 24.03.2014, 12:47
VITO-Power
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Wenn dir das FA die Anfrage schriftlich beantwortet ...
Auf mündliche Zusagen würde ich da eher weniger bauen. Wirklich rechtssicher bist du nur mit Fahrtenbuch. Ich habe das durchgehende Trenngitter eingebaut und führe dennoch ein Fahrtenbuch, obwohl ich noch andere Fahrzeuge besitze (völlig uninteressant, solange es bei gleicher Nutzungsmöglichkeit nicht deutlich höherwertiger ist) und noch ein Fahrzeug mit der Prozentregelung abrechne ...
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  #46  
Alt 24.03.2014, 19:52
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Peter, ich kann mir denken, dass es für dich nicht so einfach erscheinen mag ...
Nach zwei entsprechenden Schwerpunktprüfungen des FA kann ich dir aber versichern, dass es wirklich nicht sehr schwierig ist ein konformes Fahrtenbuch zu führen ...

Mein lieber Rolf,
wenn Du wüstest. Wir sind nur eine kleine Firma. Wir hatten in den letzten 7 Jahren schon 4 Prüfungen vom FA. Jedes mal volles Programm. Sogar die Werkstatt wollten die sehen.

Mit dem Fahrten Buch wollte ich ja auch sagen, dass das viele nicht schaffen, jede Fahrt zu notieren. Es sei denn man steigt auf ein Elektronische Fahrtenbuch um. Und da kannst Du auch nicht jedes nehmen. Es muss vom FA akzeptiert werden. Eine App auf dem Handy wird wohl nicht reichen.

Ich selbst führe ein Fahrten Buch, aber in der Form eines Diktiergerätes. Jede Fahrt zum Kunden oder Kunden zu Kunden wird mit KM und vor allem Zeit ist wichtig beim Kunden, zur Abrechnung.

Nach ca. einer Woche höre ich das Gerät ab und schreibe alle Zeiten auf. Somit weis ich immer genau, wann und wo ich war.
Selbstverständlich auch die Privatfahrten. Wenn es welche gibt.


Aber sag mal, warum führst Du ein Fahrtenbuch? Wenn der Wagen eh als Firmenwagen vom FA akzeptiert ist.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

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Peter
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  #47  
Alt 24.03.2014, 20:26
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Hallo,

ich bin jetzt mit dem Umstieg auf den Viano Marco Polo auch auf das Fahrtenbuch als Versteuerungsmethode umgestiegen.
Bei meinem X3 und allen Vorgängern hatte ich 1% gewählt, insbesondere wegen der "Mehrarbeit" der Aufzeichnung im Fahrtenbuch. Diese Arbeit wollte ich mir nie antun..

Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!) habe ich mich im Detail beschäftigt und jetzt für das Fahrtenbuch entschieden. Dabei ist die Basis der tatsächliche Brutto-Anschaffungspreis (ja genau: nach Rabatten!), die kalkulatorisch auf acht Jahre abgeschrieben werden. Es ist also jährlich nur 1/8 des Anschaffungspreises in die Berechnung mit aufzunehmen (egal wie tatsächlich abgeschrieben wird!).

Die eigentliche Berechnung ist ganz einfach: alles Tanken, Werkstattkosten, Parkkosten, Versicherung, Steuern und 1/8 des Brutto-Anschaffungspreises werden zusammengerechnet und dann der Privatanteil (in meinem Fall ca. 17,5%) als Geldwerter Vorteil versteuert.

In meinem Fall läge ich bei 1% monatlich bei ca. 680,- Euro Geldwerter Vorteil, bei der Fahrtenbuchmethode bei ca. 270,- Euro.
Diese 410,- Euro (vor Steuern und Sozialversicherung) pro Monat machen mir den Papierkram erträglicher..!

Wer sollte wie versteuern?
1% ist etwas für Wenig-Geschäftlich-Fahrer (wenn der Privatanteil überwiegt)
Fahrtenbuch ist etwas für Viel-Geschäftlich-Fahrer

Bei hohen Rabatten wird die Fahrtenbuchmethode interessanter, weil die Berechnungsgrundlage die Rabatte mit berücksichtigt.

Die Aufzeichnung nehme ich mit einer iPhone-App (Fahrtenbuch) vor, die in die iCloud gesichert werden. Die Auswertung erfolgt über eine MAC-App (Fahrtenbuch Maps), aus der ich monatlich ausdrucke und diese Ausdrucke in der Buchhaltung hinterlege. Die (elektronischen) Daten werden jährlich auch noch dort hinterlegt. Die Steuerprüfer können bei elektronischer Führung des FB auch die elektronischen Daten zusätzlich zu den Ausdrucken einfordern..
Die be*******enen Heftchen für handschriftliche Einträge sind in meinen Augen nicht richtig zu führen. Wie will ich denn bei jedem Kundenbesuch die genaue Postadresse per Hand in diese viel zu kleinen Felder unter Zeitdruck eintragen? Da ist die App mit Standort-Erkennung wirklich Gold wert. Je häufiger ich es benutze, desto komfortabler wird es (die meisten Adressen/Kunden wiederholen sich..).

Wenn die Inhalte nicht genau stimmen, können und werden die Finanzbehörden jedes Fahrtenbuch verwerfen (dann ist 1% anzuwenden), egal ob Papierform oder elektronisch. Excel geht gar nicht und auch nicht lose Papiersammlungen.
Folglich gibt es nur einen richtigen Weg: Ehrlich und genau die tatsächlichen Gegebenheiten erfassen! Fehler kommen schnell raus: KM-Stände vs. Tankstopps, KM-Stände vs. Werkstattaufenthalte (auf Rechnungen stehen vielfach auch die KM-Stände), sich wiedersprechende Belege (Restaurantrechnung in Hamburg, gleichzeitige Kundenfahrt am Bodensee,..), u.v.m.

Bin mal gespannt auf Eure weiteren Erfahrungen zum Thema..

Liebe Grüße aus München
cdengler
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  #48  
Alt 24.03.2014, 20:29
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..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!

cdengler
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  #49  
Alt 25.03.2014, 00:24
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Zitat:
Zitat von cdengler Beitrag anzeigen
..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!

cdengler

Guten Morgen,

das verstehe ich nicht ganz. Musst Du mir mal genauer erklären.

Fahrtenbuch nicht führen darf???

Als Angestellter, wenn Du ein Firmenfahrzeug hast, must Du Dir den Geldwertvorteil anrechnen lassen.

Wozu hier ein Fahrtenbuch überhaupt führen?

Oder meinst du was anderes?
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #50  
Alt 25.03.2014, 00:32
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Zitat:
Zitat von cdengler Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin jetzt mit dem Umstieg auf den Viano Marco Polo auch auf das Fahrtenbuch als Versteuerungsmethode umgestiegen.
Bei meinem X3 und allen Vorgängern hatte ich 1% gewählt, insbesondere wegen der "Mehrarbeit" der Aufzeichnung im Fahrtenbuch. Diese Arbeit wollte ich mir nie antun..

Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!) habe ich mich im Detail beschäftigt und jetzt für das Fahrtenbuch entschieden. Dabei ist die Basis der tatsächliche Brutto-Anschaffungspreis (ja genau: nach Rabatten!), die kalkulatorisch auf acht Jahre abgeschrieben werden. Es ist also jährlich nur 1/8 des Anschaffungspreises in die Berechnung mit aufzunehmen (egal wie tatsächlich abgeschrieben wird!).

Die eigentliche Berechnung ist ganz einfach: alles Tanken, Werkstattkosten, Parkkosten, Versicherung, Steuern und 1/8 des Brutto-Anschaffungspreises werden zusammengerechnet und dann der Privatanteil (in meinem Fall ca. 17,5%) als Geldwerter Vorteil versteuert.

In meinem Fall läge ich bei 1% monatlich bei ca. 680,- Euro Geldwerter Vorteil, bei der Fahrtenbuchmethode bei ca. 270,- Euro.
Diese 410,- Euro (vor Steuern und Sozialversicherung) pro Monat machen mir den Papierkram erträglicher..!

Wer sollte wie versteuern?
1% ist etwas für Wenig-Geschäftlich-Fahrer (wenn der Privatanteil überwiegt)
Fahrtenbuch ist etwas für Viel-Geschäftlich-Fahrer

Bei hohen Rabatten wird die Fahrtenbuchmethode interessanter, weil die Berechnungsgrundlage die Rabatte mit berücksichtigt.

Die Aufzeichnung nehme ich mit einer iPhone-App (Fahrtenbuch) vor, die in die iCloud gesichert werden. Die Auswertung erfolgt über eine MAC-App (Fahrtenbuch Maps), aus der ich monatlich ausdrucke und diese Ausdrucke in der Buchhaltung hinterlege. Die (elektronischen) Daten werden jährlich auch noch dort hinterlegt. Die Steuerprüfer können bei elektronischer Führung des FB auch die elektronischen Daten zusätzlich zu den Ausdrucken einfordern..
Die be*******enen Heftchen für handschriftliche Einträge sind in meinen Augen nicht richtig zu führen. Wie will ich denn bei jedem Kundenbesuch die genaue Postadresse per Hand in diese viel zu kleinen Felder unter Zeitdruck eintragen? Da ist die App mit Standort-Erkennung wirklich Gold wert. Je häufiger ich es benutze, desto komfortabler wird es (die meisten Adressen/Kunden wiederholen sich..).

Wenn die Inhalte nicht genau stimmen, können und werden die Finanzbehörden jedes Fahrtenbuch verwerfen (dann ist 1% anzuwenden), egal ob Papierform oder elektronisch. Excel geht gar nicht und auch nicht lose Papiersammlungen.
Folglich gibt es nur einen richtigen Weg: Ehrlich und genau die tatsächlichen Gegebenheiten erfassen! Fehler kommen schnell raus: KM-Stände vs. Tankstopps, KM-Stände vs. Werkstattaufenthalte (auf Rechnungen stehen vielfach auch die KM-Stände), sich wiedersprechende Belege (Restaurantrechnung in Hamburg, gleichzeitige Kundenfahrt am Bodensee,..), u.v.m.

Bin mal gespannt auf Eure weiteren Erfahrungen zum Thema..

Liebe Grüße aus München
cdengler


Guten Abend Christian,

einiges von Deinem Beitrag kann ich nicht verstehen: z.B.

Zitat:
Wegen dem deutlich höherem Listenpreis des Viano MP (Basis für 1%-Versteuerung ist Brutto-Listen-Neupreis --> deshalb auch die Editionsmodelle bei Mercedes mit künstlich niedrigem Listenpreis!)




Welcher Preis soll von MB künstlich niedrig gehalten werde?
Rabatte werden vom FA nicht berücksichtigt. Es zählt der Listenpreis.

Kannst Du das mal genauer erklären?
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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