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#1
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Misgeschick Versicherungsfrage...vielleicht kann jemand helfen.
Erst einmal guten Morgen.
Mir ist gestern etwas Dummes passiert, ich wollte den mit ner Arbeitsmaschine beladenen PKW-Anhänger an meinen Bus koppeln. Also zog ich ihn händisch vom Hof (mit etwas Schwung, da dort ne kleine Kante ist), bin etwas ins Stolpern gekommen und hab die Kante der Anhängerladefläche im Bereich C-Säule,Stoßstange eines dort geparkten Golf "geparkt" (Auto der Oma meiner Frau). Da der Anhänger nicht am Bus war, bildet er ja keine Betriebseinheit mit dem Bus...ergo kommt die Haftpflicht vom Bus nicht für den Schaden auf. Welche Versicherung kommt für die Regulierung in Frage...die Anhängerhaftpflicht oder meine Privathaftpflicht? Thx Gordon |
#2
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Anhängerhaftpflicht.
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Gruß Jens Kassenwart |
#3
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Die Anhängerhaftpflicht, da es keine Einheit war.
Wenn es der angekupplete Anhänger gewesen wäre, dann die vom Bus - und Du wärst hochgestuft worden. |
#4
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Anhänger-Versicherung trägt!
Zumindest nicht, wenn im Schadensbericht steht, "wurde händisch geschoben"! So etwas würde ja sonst von suspekten Gestalten "exzessiv" ausgenutzt werden...! Da wurde doch mal eben der von BAUHAUS ausgeliehene Anhänger an die sowie lackierbedürftige alte S-Klasse vom Schwager geschoben...! Die Versicherung dürfte in diesem Fall etwas wie "unsachgemäße Nutzung o.ä" schreiben und eine Regulierung ablehnen. Gruss Nico |
#5
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Dann ist die private Haftpflicht immer noch als "Auffangnetz" da.
Ich würde einfach schreiben: "Beim rangieren zum anhängen" .
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Gruß Jens Kassenwart |
#6
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Zitat:
Weil, so hab ich die anderen Beiträge verstanden, wenn der Anhänger am Auto hängt, dann zahlt ja die Haftpflicht des Autos, oder? |
Folgender Benutzer sagt Danke zu uechtel für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Vergiß' es, Jens .. gaaanz schlechter Tipp. Die PHV deckt keine Schäden, die Fahrzeuge mit Kennzeichen im öffentlichen Raum verursachen.
Klartext: "Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein." im Fall des TE aber: "Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an." aus http://www.pkwanhängerversicherung.de/
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (05.06.2014 um 08:01 Uhr) |
#8
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Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.
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Gruß Jens Kassenwart |
#9
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Soll er sich freuen, dass die Großmutter ihn nicht wegen "Anhängerflucht" angezeigt hat...!
- Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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Häufig is es auch eine Frage der Formulierung. Ich habe meiner Haftpflicht mal gemeldet, dass ich als Beifahrer eine Autotür so unachtsam geöffnet habe, dass sie ans Einfahrtstor gestoßen ist. Die Mitarbeiterin der Versicherung hat mir plausibel erklärt, dass nicht meine Haftpflicht sondern die Vollkasko des Halters so einen Schaden zahlen müsste. Mit Hochstufung und allem drum und dran. Das wollte ich meinem besten Kumpel nicht antun.
Die Mitarbeiterin legte mir wirklich eine andere Formulierung in den Mund, mit der das übernommen wurde.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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