|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Wie verhält es sich bei abgefahrenen Seitenflanken im Falle einer polizeilichen...
Kontrolle...?!?
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand gilt die Mindestprofiltiefe auf der gesamten Lauffläche. Ein Kundendienstmeister meiner MB-Niederlassung meinte jedoch heute zu mir, dass der angelichtete Schlappen meiner Ersatzmobilität völlig in Ordnung sei, und frei von Strafsanktionen wäre, da die mittleren Profilrillen noch ausreichend Profil hätten...?!? Ein weiterer dortiger Mitarbeiter teilte den Damen beim Empfang noch mit, dass alles in Ordnung ist, solange kein Gewebe der Karkasse zu erblicken ist...?!? Das Beste, oder nichts...!!! - - Gruss Nico + Crew Geändert von princeton1 (07.05.2019 um 21:18 Uhr) |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Noch einer!!! | carlito | Neue Mitglieder im Forum | 7 | 16.02.2016 19:22 |