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  #1  
Alt 16.11.2009, 06:33
Benutzerbild von der Vahrende
der Vahrende der Vahrende ist offline
Super V
 
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Standard MB100 verkauft > nach 150 km beim Käufer kaputt: was nun?

MoinMoin,

mal eine ganz einfache Frage:
habe die "Lustige Lea" (EZ 1989) am vergangen Freitag verkauft. Natürlich TÜV/AU neu. Nach einer Panne mit den Radlagern, wofür eine Werkstatt verantwortlich zeichnet (Sicherungsmutter an Antriebswelle nicht gekerbt, hat sich deshalb gelöst) kam das richtige Problem auf: MB100 lässt sich nicht mehr schalten. Ob nur was ausgehängt oder was ernstes kaputt ist, ist mir noch nicht bekannt. Käufer hat ausgiebig besichtigt und Probefahrt gemacht, incl. einparken mit Rückwärtsfahren. Lea fuhr einwandfrei. Dann die Hiobsbotschaft: angebl. Getriebeschaden mit Rep.-Kosten von ca. 800 EUR. Käufer ist (verständlicherweise) stinksauer und will Wandlung, also Auto zurückgeben. Wir haben einen normalen Standardkaufvertrag gemacht mit den üblichen, aktuellen Klauseln. Ein technischer Schaden war mir nicht bekannt.
Was ratet Ihr mir? Juristisch bin ich wohl im Recht, muss nicht zurücknehmen (oder???) , aber was mache ich menschlich???
__________________
Eine gute und allzeit sichere Vahrt wünscht
Peter
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  #2  
Alt 16.11.2009, 06:48
BK BAUAUSFÜHRUNGEN
Gast
 
Daumen hoch

Hallo Peter,

da Du einen normalen Standardkaufvertrag aufgesetzt hast...
Hat der Kollege lange Naseeeee oder Pech !!!
Gekauft wie gesehen und probe gefahren !!!
Da Du ja kein Händler bist ( Gott sei Dank !!! ) bist Du zu nicht verpflichtet !!!
Würde sagen Dumm gelaufen für Ihn...

Was das Menschliche betrifft ???
Kopf hoch und durch....

Gruß
Bülent
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  #3  
Alt 16.11.2009, 07:53
Ralf
Gast
 
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von der Vahrende Beitrag anzeigen
MoinMoin,


Was ratet Ihr mir? Juristisch bin ich wohl im Recht, muss nicht zurücknehmen (oder???) , aber was mache ich menschlich???
Hallo Peter,

gibt es denn auf die Reparatur noch Garantie ? Wenn ja, würde ich dem Käufer die Rechnung der Reparatur aushändigen und ihn an die Werkstatt verweisen.Damit wärst du dann auch "menschlich" aus dem Schneider! Wenn dir kein Schaden bekannt war und ihr einen ordentlichen Kaufvertrag gemacht habtkann dir außer bei einer bewußten Täuschung niemand juristisch an den Karren fahren.
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  #4  
Alt 16.11.2009, 08:51
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duc900 duc900 ist offline
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Hallo,

grundsätzlich mußt Du als privater Verkäufer (bei richtigen Kaufvertrag) nichts zurücknehmen - wenn so kurz nach dem Verkauf ein Schaden auftritt, bin ich mir nicht so sicher, ob ein Gericht nicht anders entscheidet...

Eine Möglichkeit ist, eine Teilung der Kosten anzubieten... und natürlich bei der Werkstatt Deiner Wahl vorher mal nach den Kosten fragen!!

Wir waren vor ein paar Jahren mal froh drum.
Bei der Probefahrt alles i.O. - schöner Wagen... also Kaufvertrag, Geld gezahlt, steigen ins Auto, lassen das Fenster runter - flupp - Fensterheber am A.... (ja, es war ein VW).
Haben uns die Kosten für die Reparatur (bei einem Freien) mit dem Verkäufer geteilt!!
__________________
Viele Grüße
Matthias

duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder


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  #5  
Alt 16.11.2009, 08:52
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v-dulli v-dulli ist gerade online
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Nürnberg -[Deutschland]- N Nürnberg -[Deutschland]- RW 1 2 3 4
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Hallo Peter,

ob Du als Selbstständiger rechtlich auf der sicheren Seite bist bin ich mir nicht sicher.

Auf die Reparatur des Radlagers solltest Du eventuell noch Garantie/ Gewährleistung habe wenn es nicht zu lange her ist.

Bei der Schaltung könnte es eine Kleinigkeit sein!
Wenn der Käufer noch nie vorher einen MB100 gefahren hat könnte er den Schalthebel oder das Schaltgehäuse misshandelt haben.

1. der Schalthebel(der kleine auf der Welle) hat sich auf der Welle gelöst - Klemmschraube lösen, Getriebe mit der Zange in Leerlauf bringen, Schalthebel ausrichten und wieder mit der Schraube festklemmen. Kommt/ kam beim MB100 sehr häufig vor!

2. der Kerbstift im Schaltgehäuse ist abgeschert - Schalthebel und den unteren Blechträger ausbauen, Schaltgehäuse ausbauen(3 Inbusschrauben), Kerbstiftreste austreiben und neuen einschlagen, Schaltgehäuse mit Dichtmasse wieder einbauen und eventuell das untere Schalthebellager erneuern.

Richtige Getriebeschäden habe ich beim MB100 noch nicht gesehen!
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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  #6  
Alt 16.11.2009, 09:12
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Ok, das hilft fürs erste schonmal gut weiter.

Zu 1 (Radlager): leider ist die Rep. 1,5 Jahre her, allerdings bin ich mit dem Inhaber befreundet. Sein (nachvollziehbares) Argument: "auch wenn der Fehler bei uns passiert ist und ich weis, dass das Auto praktisch nicht gefahren wurde (weil er bei uns stand), wie lange soll ich denn Garantie und/oder Gewährleistung geben? Irgendwann muss doch mal Schluss sein. Er bietet aus Kulanz 100 EUR an und reklamiert natürlich gleichzeitig, das mein Käufer die Rep sofort auf eigene Kappe hat machen lassen, anstatt zu ihm zu kommen.

Zu 2 (Getriebe): Der Käufer ist noch nie MB100 gefahren, aber Unimogbesitzer....
Ich bin zwar selbstständig, aber als Transportunternehmer, nicht als KFZ Händler. Die Lea war auf mich privat zugelassen, wurde nicht gewerblich genutzt. Die Tipps 1 und 2 von v-dulli (Danke!) werde ich so weitergeben und hoffen, das es das war :-)
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Peter
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  #7  
Alt 16.11.2009, 09:14
Ralf
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hi,

hab hier noch einen Link zu 123Recht. Vielleicht hilft der weiter ?

http://www.123recht.net/forum_topic....35661&ccheck=1
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #8  
Alt 16.11.2009, 09:20
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Lass dich nicht über'n Tisch ziehen!
Vernünftig Befund festlegen und dann entscheiden.

Wenn Du die Möglichkeit hast prüfe es vor der Reparatur!
Die Schaltung beim MB100 reagiert alergisch auf Grobmotoriker, erst recht wenn die Lagerung etwas ausgeschlagen ist!

Viel Glück
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #9  
Alt 16.11.2009, 09:24
Alex K.
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Grüß dich,

hatte ein ähnliches Problem mit meinem vorherigen Fahrzeug.

Ein paar Tage nach dem ich es verkauft hatte, traten schon Probleme auf.

Rein rechtlich gesehen ist dass so eine Sache und laut meinem Rechtsanwalt gar nicht mal so eindeutig. Rein sachlich gesehen bist du im Recht, da dir das Problem vorher nicht bekannt war und du es demzufolge auch nicht verschwiegen hast.. Allerdings hatte ich damals bei meinem Problem bedenken, wie sich ein Schaden kurz nach dem Verkauf auf meine Glaubwürdigkeit auswirkt.. Passiert ja doch eher selten, dass ein nicht bekanntes Problem zufällig kurz nach dem Verkauf auftritt.

Haben uns dann, wie duc900 bereits sagte, die Kosten geteilt.
Im Grunde hätte man sich sicher lange streiten können, aber rein menschlich gesehen war es sicher so die beste Lösung.

Mfg Alex
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  #10  
Alt 16.11.2009, 09:25
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Danke Ralf, gehen wir also noch etwas tiefer in die Materie ein:
Ich habe das Auto vor gut 2 Jahren aus optischen Gründen (weil mir die Lackierung gut gefiel) in Schweden mit einigen Mängeln gekauft. Mängel waren: Druckschlauch Servolenkung kapput, Antriebswelle kaputt, Bremsen runter sowie kleinere optische Mängel.
Alle technischen Mängel wurden in einer Werkstatt repariert. Alle optischen Mängel in einer Lackiererei. Geputzt, gewaschen und dem TÜV vorgeführt habe ich das Auto. Eine Eigennutzung kam nach einer Probefahrt aufgrund der Kuttertypischen Fahrverhaltens nicht in Frage. Man könnte auch sagen: klassischer Fehlkauf meinerseits....Bin da etwas bessere Strassenlage gewohnt. In der vergangenen Woche wurde das Auto in Deutschland auf mich zugelassen (1 Tag, dann wieder abgemeldet), damit ich deutsche Papiere habe und das Auto für einen Käufer sofort zulassbar ist. Die schwedischen Papiere wurden entwertet.
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