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  #1  
Alt 03.12.2013, 20:18
lutz
Gast
 
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Beiträge: n/a
Standard Womo Zulassung ohne Sitzplatz Streichung

ich habe einen Vito F W638 110D mit Klappdach nachgerüsteter "Küche" in der Heckablage => Womo-Zulassung, Anhängelast 2,5t, Alufelgen, Stahlflex-Bremsschläuche, Dunkle-Fensterfolien, WeissenBlinker, TFT-Bildschirm, Navi, DVB-T,...

Soll heissen auf Grund des Klappdach ist die geforderte Stehhöhe gegeben
Die Küche (Gasbrenner, kleines Waschbecken, Wassertank) habe ich in die Heckablage eingebaut. Somit kann man unter der Heckklappe stehen (regengeschützt) und versaut nicht den Innenraum.
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  #2  
Alt 03.12.2013, 20:44
Benutzerbild von drdisketti
drdisketti drdisketti ist offline
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- VI * * *
Standard

Ist die Stehhöhe noch Pflicht für die Einstufung als WoMo ?

ADAC sagt - seit 12.12.2012

"Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein."
__________________
Gruß Reinhard
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  #3  
Alt 04.12.2013, 07:51
lutz
Gast
 
lutz´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard Stehhöhe

ob die Stehhöhe immer noch notwendig ist ist mir unbekannt. Vor ein paar Jahren war es Grundvorraussetzung. Schön wenn sich das wieder etwas gelockert hat.
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  #4  
Alt 04.12.2013, 14:11
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Flint Flint ist offline
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Beiträge: 715
Standard

Meine "Tante" vom Finanzamt wollte den Nachweis (Fotos reichen) von
-Stehhöhe
-festen Einbauten

Ich glaube, da liegt viel im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters....
__________________
Erstaunlich: Ändert man in dem Wort MAMA nur vier Buchstaben, so wird BIER daraus
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  #5  
Alt 04.12.2013, 16:39
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Hein Hein ist offline
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Beiträge: 2.088
Standard

Zitat:
Zitat von Flint Beitrag anzeigen
Meine "Tante" vom Finanzamt wollte den Nachweis (Fotos reichen) von
-Stehhöhe
-festen Einbauten

Ich glaube, da liegt viel im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters....
Nein,

es gibt keinen Ermessenspielraum mehr; die Zulassung alleine ist entscheident für die Steuer. Die Stehhöhe ist vom Tisch - siehe drdisketti
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  #6  
Alt 04.12.2013, 20:28
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Standard

Der "Ermessensspielraum" hat leider einen neuen Paragraphen im Kfz-Steuer-Gesetz bekommen.

Ich habe aktuell damit zu tun
__________________
Gruß Reinhard
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