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  #21  
Alt 19.09.2018, 23:16
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Da steht genau das drin, was die Verwaltungsfachangestellte glaubt, vom alten Führerschein abgelesen zu haben...!
Je nach Tagesform kann da auch schon mal etwas verschludert werden...!
Entsprechende Fälle sind mir bekannt...!

-

Gruss
Nico
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  #22  
Alt 19.09.2018, 23:49
purple
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Im Fahrerlaubnisregister (dieses wird beim KBA in Flensburg geführt) sind die Daten aus den dezentral geführten Führerscheindateien der regionalen Führerscheinstellen enthalten (sofern diese schon dort erfasst worden sind). Das sind die amtl. Daten, die auch als so genannte Führerscheinakte bei den Führerscheinstellen vorliegen und geführt werden. Beim Einstellen der Führerscheindaten in die elektronische Zentraldatei werden die Daten nicht von "alten" Führerscheinen abgeschrieben. Die Führerscheine liegen den Behörden überhaupt nicht vor, sondern befinden sich in der Brieftasche des jeweiligen Inhabers.
Somit ist eine Fehlübertragung auf diesem Wege nicht möglich. Sollte es bei einem Abgleich der Daten (zentrale elketronische Datei und Führerscheinakte bei den Führerscheinstelle) zu abweichenden Eintragungen gekommen sein, so sind die bei den Füherscheinstelle vorliegen Daten verbindlich.
So verhält es sich auch, wenn unterschiedlichen Daten in dem Führerscheindokument und der Führerscheindatei festgestellt werden. Belastbar und verbindlich sind in diesem Falle auch nur die Daten der Führerscheinstelle, nicht die in dem Führerscheindokument eingetragenen Daten. Die Behörde wird sich in diesem Fall auf einen fehlerhaften Verwaltungsakt (Ausstellung des Führerscheindokumentes) berufen und diesen Fehler dann bereinigen.
Eingetragen in das Fahrerlaubnisregister werden die Daten aller neu ausgegebenen Führerscheine. Sukzessiv werden aber auch alle Daten der bereits ausgegebenen Führerscheine dort erfasst (vom alten grauen Lappen über den rosa EU-Führerschein bishin zu den Kartenführerscheinen).



Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #23  
Alt 20.09.2018, 01:22
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-

Gruss
Nico

Geändert von princeton1 (20.09.2018 um 01:30 Uhr)
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  #24  
Alt 20.09.2018, 10:14
xiszone
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Zitat:
Zitat von dietmar Beitrag anzeigen
Wat seid ihr hier alles für alte Säcke
Ich nicht bin erst 30

Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.
Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.
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  #25  
Alt 20.09.2018, 16:59
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Zitat:
Zitat von xiszone Beitrag anzeigen
Ich nicht bin erst 30



Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.
Nun, es spricht ja nichts dagegen wenn Du den alten Lappen wiederfindest, hab meinen auch nach über 10 Jahren wieder gefunden, bzw. ist meine Brieftasche die verlustig gegangen ist wieder gefunden worden und die nette Polizei rief mich an und brachte sie mir sogar vorbei, aber ich denke, das man das Dokument als gefunden melden müsste, gegebenesfalls es Lochen zu lassen bzw. als nicht mehr gültig erklären lassen.

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