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  #1  
Alt 13.06.2016, 09:53
kevchen
Gast
 
kevchen´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard Unfall mit Anhänger

Hallo Leute, ich hatte gestern Morgen einen Unfall auf der Autobahn bei dem ich Viano und Anhänger gegen die Leitplanke geknallt bin. Polizei usw. ist alles geklärt. Mein Auto ist VK versichert, der Anhänger, der einem Freund gehört der neben mir schlief hat nur eine Anhängerhaftpflicht. Die Frage ist jetzt, wie wird der Schaden am Anhänger selbst abgewickelt. Der Anhänger hat einen Totalschaden, Rahmen verzogen und Achse gebrochen.
Den Motorädern auf dem Anhänger ist nichts passiert.
Es ist auch kein einfacher 2-3 Motorradanhänger sondern ein Eigenbau für 4 Motorräder. War ein Wohnwagen bei dem der Aufbau so umgebaut wurde damit dort 2 x 2 Motorräder drauf Platz finden. Der Anhänger wurde vor 2 Wochen nach §21 Vollabgenommen und angemeldet. Demnach also neuwertig und so nicht wieder zu beschaffen.
Das doofe ist halt, das ich gefahren bin und der Anhänger nicht mir gehört.
Hat vielleicht jemand schon Erfahrung mit so einer Situation gemacht?
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  #2  
Alt 13.06.2016, 10:22
Benutzerbild von Chrischy
Chrischy Chrischy ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 24.01.2016
Ort: Stuttgart
Vahrzeug: Viano
Baujahr: 2011
Motor: 2,2CDI 4matic Extralang
Chrischy´s Fotoalbum
Beiträge: 61
Standard

Hallo,

guck mal in deine Autoversicherung nach was da über Anbauteile und Anhänger steht! Die Haftpflicht dient nur dazu, wenn der Anhänger dir mal auf der Straße wegrollt oder so ähnlich.

Wer ist ON01 / Unfallverursacher?

Gruß Chris

Geändert von Chrischy (13.06.2016 um 10:27 Uhr)
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  #3  
Alt 13.06.2016, 10:29
nordexer nordexer ist offline
V-Experte
 
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Annweiler
Vahrzeug: Viano CDI 3,0 Fun
Baujahr: 2007
Motor: 3,0 CDI
nordexer´s Fotoalbum
Beiträge: 595
Standard

Während der Fahrt ist bei mir der Anhänger mitversichert.

Gruß Emil
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  #4  
Alt 13.06.2016, 10:30
Benutzerbild von Cooper40
Cooper40 Cooper40 ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 21.09.2010
Ort: 34519 Diemelsee
Vahrzeug: W639.
Baujahr: 2014
Motor: OM 642
Cooper40´s Fotoalbum
Beiträge: 1.175

Paderborn -[Deutschland]- PB Paderborn -[Deutschland]- MF 4 0 0
Standard

Hallo
Wenn du gefahren bist, bist du Verantwortlich. Ob du da jemand anderes mit ins Boot nehmen kannst, wage ich zu bezweifeln!

Nach neuerem ist auch die Anhängerversicherung mit in der Haftung wenn das Zugfahrzeug einen „Mist“ macht. Gab es früher so nicht. (Somit bekommt im Falle der Fälle, der Halter vom Anhang, auch Punkte!)
Das heißt für mich seit dem, nur noch an Leuts verleihen, mit denen ich in so einem „Fall“ klarkomme!

Genauso im Gegenzug, dass ich mir von Bekannten keinen mehr Leihe, sondern lieber beim Profiverleiher einen Miete und im „Zweifel“ bezahle ich meinen Eigenanteil und bin mit durch!

(Beim Kumpel, wo die Fahrt geteilt wird und daneben Sitz/Schläft, ist schnell der Kaffee auf! Hätte ihm das so auch passieren können? Dann würde ich auf halben Schaden was versuchen, da raus zu kommen!)

MfG Klaus
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  #5  
Alt 13.06.2016, 17:57
Benutzerbild von Andiklos
Andiklos Andiklos ist offline
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Beiträge: 322

St. Wendel -[Deutschland]- WND St. Wendel -[Deutschland]- AK 2 3 5
Standard

Klaus hat es auf den Punkt getroffen!
Bei unseren Mietanhängern wurden die Beiträge fast verdoppelt.

Andreas
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Andiklos für den nützlichen Beitrag:
  #6  
Alt 13.06.2016, 21:29
Ex_Benutzer
Gast
 
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Beiträge: n/a
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Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt.
Gruß Holger
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  #7  
Alt 13.06.2016, 21:53
Benutzerbild von alexanderpeter
alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von Ex_Benutzer Beitrag anzeigen
Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt.
Gruß Holger


Holger, der Hänger gehörte aber nicht dem TE.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #8  
Alt 13.06.2016, 22:07
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Dann wäre es ja ein Fall für die Privathaftpflicht, denn er hat ja das Eigentum eines anderen beschädigt.
Meine Meinung.
Vollkasko vom V fällt aus denke ich, und die Haftpflicht vom V kann ich mir auch nicht vorstellen.
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  #9  
Alt 13.06.2016, 22:22
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Aber der Anhänger als solches war doch angemeldet und versichert?
Das ist mir jetzt noch nicht ganz klar.
Der TE hat den ausgeliehen, eine Unfall damit gehabt.
Wo ist dann das Problem?
Oder hab ich, wenn ich einen Hänger von meinem Freund ausleihe keinen Versicherungsschutz beim Hänger?
Da dürfte ich auch nicht ein Auto meines Freundes fahren. Wobei es hier schon etwas anderst ist, wenn die Konstilation nicht versichert ist.
Nur mal eine Frage.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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  #10  
Alt 13.06.2016, 22:26
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Die wenigsten Anhänger haben eine Vollkaskoversicherung, welche bei einem selbst verschuldeten Schaden einspringt, und ich glaube nicht dass die einen fremden Anhänger abdeckt.
Die Fahrzeughaftpflicht haftet für Schäden die der Anhänger verursacht wenn er angehängt ist, hab ich selbst mit der Wohndose schon durch nachdem beim Abbliegen das Heck einen Vivaro gestreift hat.

Geändert von V22 (13.06.2016 um 22:34 Uhr)
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