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#11
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Gajuckl, na liesch grad des was du noa verlinkt hasch. Da stoht: bis 750kg derfsch mid em B dr Hänger zerra.
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#12
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Klingt nach einer sehr vertrauenswürdigen Institution?! Egal, handelt sich ja schließlich nicht um eine rechtlich verbindliche Aussage. Im Zweifel hat man sich am Telefon missverstanden.
https://www.tuev-nord.de/de/privatku...-b-b96-und-be/ |
#13
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>Ablassen oder Führerschein B96
Zitat:
Der alte Fahrerlaubnis 3 darf bis 7,5 to fahren plus Anhänger bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht. Ab den 90iger Jahr glaube ich gibt es den neuen B, bei diesem darf einer nur noch einen Anhänger ziehen mit 750 kg. Jetzt kommt der BE zum tragen, wenn man einen Anhänger ziehen will der mehr als 750 kg hat, z.B. Wohnwagen usw. Da braucht man keinen B96 oder ähnliche Gedanken spielen lassen Einfach den Zusatzführerschein machen Gruß Reinhard |
#14
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Hallo,
ZITAT: "Klingt nach einer sehr vertrauenswürdigen Institution?! Egal, handelt sich ja schließlich nicht um eine rechtlich verbindliche Aussage. Im Zweifel hat man sich am Telefon missverstanden. https://www.tuev-nord.de/de/privatku...-b-b96-und-be/" Der TÜV sagt nichts anderes als die Fahrschule. Zum Beispiel: KFZ mit 3500 + Anhänger 750 kg = B KFZ mit 3500 + Anhänger > 750 kg = BE KFZ mit 2500 + Anhänger 750 kg = B KFZ mit 2500 + Anhänger > 750 kg bis 1750 kg = B96 oder BE KFZ mit 2500 + Anhänger 2000 KG = BE KFZ mit 2000 + Anhänger 2000 kg = B96 oder BE Viano 2940 + Anhänger 2500 = 5440 = BE (oder alten 3 er bzw. vergleichbares noch älteres) Totale Verwirrung komplett? Joo Ziel erreicht
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#15
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Ich bin ja immer dafür gleich den richtigen Gesetztestext zu suchen und zu zitieren, bevor man dritten Quellen glauben schenken muss.
Vor allem wenn er im Falle der FeV hier so gut zu lesen und fast eindeutig zu interpretieren ist: Klasse B:Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Es gilt also: Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750kg darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigen. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg gilt die Einschränkung des Kombinationsgewichtes nicht. Ihr könnt auch gerne selber unter https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html nachlesen. |
#16
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Was war nochmal die Frage des Threaderstellers???
Bei dem ganzen "Gefasel" kommt man hier so fix durcheinander. Sorry!
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Gruß Jens Kassenwart |
#17
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Danke für den Link, jedoch nicht immer ist das Original frei bzw einfach zu erhalten. Wie auch immer, der Link zum Original des Gesetzestext ist sicherlich gemeint. Auf den von mir geposteten beiden Links konnte ich jedoch inhaltlich keine Abweichung feststellen. Daher wird der Text da wohl ebenfalls richtig sein. Man könnte jetzt grammatikalisch philosophieren, macht aber wenig Sinn.
Ich lese recht eindeutig zu Beginn eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg. Warum dies durch eine Klammer und das Wörtchen "auch" aufgehoben sein soll, könntest evtl. mal noch eben erläutern. |
#18
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Zum Glück kann man das ja immer nachlesen Für den OP bleibt als Konsequenz übrig, dass er bei Verwendung eines 750kg-Anhängers nichts ändern muss erst wenn er einen Anhänger größer 750kg hat oder verwenden will muss er über eine Änderung des Führerscheines oder eine Ablastung des Anhängers oder Fahrzeuges nachdenken. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Mad für den nützlichen Beitrag: | ||
#19
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Es steht überall das gleiche drin. B und 750kg Hänger ist ok, auch beim 3500kg zugfahrzeug.
Will er einen größeren Hänger, muss das Auto leichter sein, was aber überschneidend zum Zulässigen anhängegewicht ist. Funktioniert nicht wirklich. Wie schon mehrfach geschrieben, mach den Hängerschein falls dein Hänger über 750kg hat. |
#20
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Mit Bildern leicht erklärt:
Du darfst mit deiner B-Fahrerlaubnis Kraftwagen fahren, die maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben! Hinter diesen Zugfahrzeugen darfst du immer einen Anhänger ziehen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 750kg hat! Der schwerste Zug für Klasse B hat also ein Gesamtgewicht von 4250kg! Der Anhänger darf auch mehr als 750kg Gesamtgewicht haben.... Hat der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 750kg, dürfen die Gesamtgewichte beider Fahrzeuge zusammen 3500kg nicht überschreiten! Wie kann ich die Anhängermöglichkeiten erweitern? Zusatzausbildung B96 Wenn du noch ein paar Zusatzstunden (mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 4,5 Stunden Praxis) mit Anhänger in der Fahrschule absolvierst, bekommst du eine B96-Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt. Damit bekommst du dann bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erweiterung B96 in deinen Führerschein eingetragen! Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig! Mit B96 wird das Gesamtgewicht für Zugkombinationen der Klasse-B generell auf 4250kg erhöht also auch wenn der Anhänger über 750kg Gesamtgewicht hat! Bei B96 entfällt die 750kg-Regelung der Klasse B! Fahrerlaubnis Klasse BE Willst du alle Anhänger ziehen die für einen PKW möglich sind, benötigst du eine BE-Fahrerlaubnis. Dafür brauchst du in der Fahrschule mindestens 5 Sonderfahrten mit dem Anhänger. Natürlich werden auch Übungsstunden dazu kommen, eine Mindestanzahl ist dabei aber nicht vorgeschrieben! Im Anschluss daran musst du auch noch eine praktische Prüfung absolvieren! Bestehst du diese, darfst du anschließend dann Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3500kg ziehen! Mit BE ist ein max. Gesamtgewicht des Zuges von 7000kg möglich! |
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